folgender sachverhalt:
Kündigung des Mitarbeiters fristgerecht zum 31.6.
Neuer Vertrag zum 1.7.
Wunsch des Mitarbeiters nach etwas Freizeit, daher einvernehmliche Aufhebung des Vertrags bereits zum 31.5.
Frage: Folgen bzgl. Versicherungen(v.a. KV)? Alo melden? Verpflichtend?
Was, wenn der Betroffene in dem Monat v.a. im Ausland ist?
Grüße
marcus
Folgen bzgl. Versicherungen(v.a. KV)?
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet noch für längstens 1 Monat http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__19.html
Alo melden?
Verpflichtend?
Nein, dazu ist man nicht verpflichtet.
Was, wenn der Betroffene in dem Monat v.a. im Ausland ist?
Dann ist es eh sinnlos sich arbeitslos zu melden, weil man keine Leistung bekommt. Bezüglich KV im Ausland sollte man die KK fragen.
MfG
Hallo,
der nachgehende Leistungsansprucvh bei der gesetzlichen Krankenkasse
beträgt einen Monat, wenn keine Vorrangversicherung besteht, z.B.
Anspruch auf Familienversicherung.
Gruss
Czauderna