'zwischen'

„Nenn mir bitte eine Zahl ZWISCHEN 1 und 10.“

Und hier nun das „Problem“:

Sind die Zahlen „1“ und „10“ auch „nennbar“/erlaubt?
Also, inklusive oder exklusive?
a) 1,2,3,…10, oder
b) 2,3,4,…9.

Was meint ihr?
Danke!
mfg
SAB

Hallo, Sabine,

„Nenn mir bitte eine Zahl ZWISCHEN 1 und 10.“
Also, inklusive oder exklusive?

Wenn man das so im Gespräch dahinsagt, wird man sicher „inklusive“ Antworten erhalten, obwohl eigentlich (IMO) „exklusive“ Anworten richtig wären. Aber das ist sicher Ansichtssache.
Wenn es darauf ankommt, sollte man die Frage präziser stellen: „Nenne bitte eine Zahl größer 1 und kleiner 10“

Gruß Eckard.

Eigentlich bedeutet „zwischen“ fuer mich in diesem Fall, dass nur die Zahlen 2 bis einschliesslich 9 richtig waeren.

Da faellt mir gerade auf: mit dem Wort „bis“ habe ich aehnliche Probleme. Wenn mir jemand sagt „2 bis 9“, muesste ich erstmal nachfragen, ob denn die 9 auch dazugehoert.

Jan

Was meint ihr?

Du wirst mit Sicherheit mehr Beispiele finden.
Das ist ja die Crux einer natürlichen Sprache - sie kann in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben. Das ist u.a. was es erforderlich macht, eine mathematische Beschreibungssprache einzuführen. Dort ist nichts mehrdeutig, klingt aber für natürliche Ohren manchmal umständlich.

Gruß

J.

Hallo, José,

Da fiel mir gerade folgendes auf:
Das „Zwischen-Problem“ tritt offenbar nur bei Zahlen auf.
„Nenne mir eine der Personen, die zwischen Hans und Franz stehen.“
Auf diese Aufforderung hin wird wahrscheinlich niemand Hans oder Franz nennen.

Gruß Eckard.

Stimmt! Ähnliches gilt für Redewendungen wie „zwischen den Stühlen stehen“ o.Ä.

Gruß

J.

Da faellt mir gerade auf: mit dem Wort „bis“ habe ich
aehnliche Probleme. Wenn mir jemand sagt „2 bis 9“, muesste
ich erstmal nachfragen, ob denn die 9 auch dazugehoert.

Hallo Jan, ich bin nur zufällig hier in dem Brett, aber zu Deiner Bemerkung fällt mir ein, daß man in Bayern eine Redewendung gebraucht, die mir als Rheinländer neu war, sie aber außerordentlich praktisch finde.
Die Angabe, z.B. an Geschäften: „Von Dienstag bis Freitag geschlossen“ heißt im bairischen: „Dienstag mit Freitag geschlossen.“ D.h.: Der Dienstag UND der Freitag sind einbezogen!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berresheim

Hi

„Nenn mir bitte eine Zahl ZWISCHEN 1 und 10.“

Also 2 bis 9!!

Und hier nun das „Problem“:
Sind die Zahlen „1“ und „10“ auch „nennbar“/erlaubt?

Nein! Wenn das gemeint sein sollte, war’s falsch formuliert!

greetinx
mic

Also … „nenne eine Zahl zwischen 1 und 10“ ist Gebrauchssprache und daher sind die Zahlen 1 und 10 selbstverständlich implizit mit einbezogen, keine Frage.

Aus rein formaljuristischer Sicht sind sie es zwar nicht (siehe die Personen), aber legt man Wert auf genaue Definition des Wertebereichs, steht dafür die mathematisch exakte Terminologie des „offenen Intervalls 1 bis 10“ ]1;10[und des „geschlossenen Intervalls“ [1,10] zur Verfügung.

Fabian.

Die Angabe, z.B. an Geschäften: „Von Dienstag bis Freitag
geschlossen“ heißt im bairischen: „Dienstag mit Freitag
geschlossen.“ D.h.: Der Dienstag UND der Freitag sind
einbezogen!

Hallo Alexander
das ist nicht nur in Bayern so, hier im Ruhrgebiet auch.
Kenn ich übrigens auch aus Düsseldorf :wink:
Gruß
Rainer

Im Schweizer Hochdeutsch (=Amtssprache der deutschen Schweiz) heißt es „…bis und mit Donnerstag…“ - also auch eindeutig.

Was aber ist mit dem Kinderfahrpreis bei der Bahn: Gilt der, bis der Sprößling das 12. Lebensjahr vollendet hat oder so lange er 12 ist, d.h. bis einen Tag vor seinem 13. Geburtstag ??? (Diese Grenze liegt in der Schweiz übrigens bei 16 - Vivat Helvetia!)

So fragt Theo aus WT
(als Großvater, der gelegentlich mit seinen Enkeln Bahn fährt)

Im Hollaendischen auch
Auch im Hollaendischen sagt und schreibt man z.B.

„2 tot/met 9“,

heisst soviel wie „2 bis/mit 9“ und ist auch eindeutig.

Jan

Was aber ist mit dem Kinderfahrpreis bei der Bahn: Gilt der,
bis der Sprößling das 12. Lebensjahr vollendet hat oder so
lange er 12 ist, d.h. bis einen Tag vor seinem 13. Geburtstag
???

So fragt Theo aus WT
(als Großvater, der gelegentlich mit seinen Enkeln Bahn fährt)

Hallo Theo.
Das ist das gleiche. Ist jemand z.B. am 15.7. geboren, so vollendet er in den Folgejahren immer am 15.7. - 24:00 Uhr ein volles Lebensjahr. Am 16.7. - 00:00 steht er bereits im nächsten Lebensjahr. Vereinbarungsgemäß werden die Stunden eines angebrochenen Tages bei der Geburt, bei der Altersangabe nicht berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berresheim