Hallo Niko,
Deine Anfrage ist mir als Experten zugeleitet worden.
So wie Du den Sachverhalt schilderst, seit ihr in einer ganz soliden Position und die Bank wird das auch so sehen. Ihr werdet (Bonität vorausgesetzt= Zinsen/Tilgung müssen aus dem gemeinsamen Einkommen bedienbar sein) keine Probleme haben, eine Zwischenfinanzierung zu günstigen Konditionen zu bekommen.
Greifen wir Dein Beispiel auf und ihr kauft zuerst eine neue Wohnung für 350.000 (zzgl. ca. 20.000 Erwerbsnebenkosten). Grundsätzlich wird eine Bank kaum mehr als 280.000 Darlehenssumme (80 % vom Kaufpreis) darauf besichern wollen. Für die fehlenden 90.000 benötigt ihr dann eine Zwischenfinanzierung um den Kauf finanzieren zu können bzw. 40.000 wenn ihr Euer Eigenkapital einsetzt. Jetzt wird es kritisch:
Auf der vorhandenen Wohnung lastet noch eine Restdarlehensschuld von 50.000. Das Urprungsdarlehen war höher, nehme ich an und daher auch die eingetragene Grundschuld auf dieser Wohnung. Falls jetzt die Bank für die neue Wohnung nicht auch die Bank für die alte Wohnung ist, muss also die neue Bank eine Grundschuld für die Zwischenfinanzierung (40.000 oder 90.000) auf der alten Wohnung nachrangig absichern. Bei einem angenommenen Marktwert der Wohnung von 240.000, dürfte der Beleihungswert der Wohnung bei ca. 190.000 liegen. Selbst wenn ihr von der erstrangig finanzierenden Bank eine Valutabestätigung (50.000) und eine sog. Nichtneuvalutierungserklärung bekommt und die Rückgewährsansprüche an die neue Bank abgetreten werden, kann die erstrangige (alte) Bank im theoretischen Fall einer Zwangsversteigerung noch weitere 4 Jahre Grundschuldzinsen aus der eingetragenen Grundschuld geltend machen. Nehmen wir an, die eingetragene Grundschuld beträgt 100.000 und die im Grundbuch eingetragenen Grundschuldzinsen (nicht verwechseln mit dem Darlehenszins) betragen 15 % p.a., dann kann die erstrangige Bank theoretisch 160.000 in der Zwangsversteigerung anmelden. Dann bleibt aber bei einem kalk. Beleihungswert von 190.000 keine „Luft“ mehr für die nachrangige Absicherung Euerer Zwischenfinanzierung.
Einfacher geht es, wenn ihr mit Euerem Eigenkapital von 50.000 das Darlehen auf der alten Wohnung komplett tilgt und die dort eingetragene Grundschuld löschen lässt. Dann könnt ihr der neuen Bank eine erstrangige Absicherung auf der alten Wohnung anbieten.
Den Darlehensteil den ihr dann langfristig auf der neuen Wohnung abstellen wollt, kann man dann auch gleich mit einer langfristigen Zinsbindung abschliessen (die Zinsen werden, so die derzeitige Meinung, mittelfristig tendenziell ansteigen). Die Differenz zu den aufgenommenen 370.000 wird variabel (in der Regel Zinssatz 1-Monats-Euribor zzgl. einem Zuschlag (Marge) der Bank) finanziert und kann dann nach Verkauf der alten Wohnung aus dem Kauferlös getilgt werden.
Einziger Wehrmutstropfen dieser Konstruktion sind die zusätzlichen Grundbuch- und Notarkosten für die Löschung (Abtretung geht auch) der alten Grundschuld.
Wie teuer das letztlich wird (Risiko), hängt davon ab, wie schnell die alte Wohnung zum Wunschpreis verkauft werden kann, also wie attraktiv die alte Wohnung ist (Lage, Ausstattung, Größe, Zustand etc.). Darüber kann Euch auch z.B. ein Makler beraten. Manchmal bietet es sich auch an, den Makler der finanzierenden Bank mit dem Verkauf zu beauftragen. Da die Kaufpreise für Eigentumswohnungen derzeit nur in einigen Großstädten steigen, kann man sich auch Zeit mit der Suche lassen und parallel die alte Wohnung anbieten.
Sorry, etwas langatmig, ich hoffe es war etwas aufschlußreich
schöne Grüße
Achim