Hallo und guten Tag,
vielleicht kann und mag mir hier jemand mit einem Rat beiseite stehen.
Ich würde gern ein hangearbeitetes Produkt hier in Deutschland erwerben und über ebay international anbieten. Damit bin ich ja praktisch ein Zwischenhändler. Meine Frage: Darf ich das ohne den ursprünglichen Verkäufer zu informieren? Ich bin mir zwar im Prinzip relativ sicher, aber manchmal steckt der Teufel ja im Detail… Dazu kommt die Frage nach der Garantie. Würde die Garantie mit dem Weiterverkauf erlöschen oder könnte ich einen möglicherweise defekten Artikel erst an mich zurücksenden lassen und als Garantiefall dan selbst weiter zurück schicken? Und Womit man mir auch sehr weiterhelfen könnte. wäre die Antwort auf die Frage nach der englischen Floskel ähnlich dem „das ist ein Privatverkauf…keine Rückgabe etc“ oder ist ein solcher Ausschluss in zum Beispiel USA überhaupt nicht gestattet? Wisst ihr da mehr? Ich habe die drei Fragen bewusst in einem Post gestellt, um nicht zu viele neu zu eröffnen…ich hoffe das ist OK.
Vielen Dank
Hallo,
Ich würde gern ein hangearbeitetes Produkt hier in Deutschland
erwerben und über ebay international anbieten. Damit bin ich
ja praktisch ein Zwischenhändler. Meine Frage: Darf ich das
ohne den ursprünglichen Verkäufer zu informieren? Ich bin mir
zwar im Prinzip relativ sicher, aber manchmal steckt der
das lässt sich so kaum beantworten. Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Ersch%C3%B6pfungsgrundsatz
Teufel ja im Detail… Dazu kommt die Frage nach der Garantie.
Würde die Garantie mit dem Weiterverkauf erlöschen oder könnte
ich einen möglicherweise defekten Artikel erst an mich
zurücksenden lassen und als Garantiefall dan selbst weiter
Gibt der Verkäufer denn überhaupt eine Garantie? Dazu ist er nicht verpflichtet und bei einem handgearbeiteten Produkt habe ich so meine Zweifel, dass es da eine Garantie gibt.
zurück schicken? Und Womit man mir auch sehr weiterhelfen
könnte. wäre die Antwort auf die Frage nach der englischen
Floskel ähnlich dem „das ist ein Privatverkauf…keine
Rückgabe etc“ oder ist ein solcher Ausschluss in zum Beispiel
USA überhaupt nicht gestattet? Wisst ihr da mehr?
Das ist sehr verschieden und lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Selbst nach nationalem Recht ist das zum Teil nmicht einfach. Die EU hat ein relativ identisches Schuldrecht, in den USA gibt es noch nicht ein Mal so etwas wie ein BGB. Dann gibt es noch das UN-Kaufrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kaufrecht.
Mehr kann man auf eine so pauschale Frage nicht antworten.
Gruß
S.J.
Hallo S.J.,
das hätte ich mir zumindest ein klein bissl einfacher vorgestellt, denn wie konkret müsste es denn sein, um sozusagen beantwortbar zu sein?
Nehmen wir als konkretes Beispiel doch einen bayerischen Schneider für Trachtenmode, der Einzelstücke fertigt und verkauft und der übrigens auch gleich noch 3 Jahre Garantie auf seine Trachten gibt.
Und der „Privatkaufsatz“, verstehe ich auch nicht was daran zu „pauschal“ ist. Entweder lässt sich mit solch einem Satz die private Haftung einschränken/ausschliessen oder eben nicht. Entweder nutzen viele Privatverkäufer in USA einen solchen Satz, oder nicht. Zum Hintergrund:
Wenn ich den Verkauf mal testen möchte, wird dies natürlich explizit nur ein test mit 1 oder 2 Exemplaren sein, bevor ich ein Gewerbe anmelde etc.
Ich möchte mir nur nicht mittel bis langfristig die Finger verbrennen, deshalb meine Fragen in diesem Forum.
Herzlichen Dank
Hallo,
Ich würde gern ein hangearbeitetes Produkt hier in Deutschland
erwerben und über ebay international anbieten. Damit bin ich
ja praktisch ein Zwischenhändler.
Ja, also Gewerbe.
Meine Frage: Darf ich das
ohne den ursprünglichen Verkäufer zu informieren? Ich bin mir
zwar im Prinzip relativ sicher, aber manchmal steckt der
Teufel ja im Detail…
Wenn man entsprechende Mengen einkauft, kommt der irgendwann von ganz alleine drauf.
Dazu kommt die Frage nach der Garantie.
…eher nach der Gewährleistung.
Würde die Garantie mit dem Weiterverkauf erlöschen oder könnte
ich einen möglicherweise defekten Artikel erst an mich
zurücksenden lassen und als Garantiefall dan selbst weiter
zurück schicken?
Ersetze Garantie durch Gewährleistung. Dann lautet die Antwort Ja.
Und Womit man mir auch sehr weiterhelfen
könnte. wäre die Antwort auf die Frage nach der englischen
Floskel ähnlich dem „das ist ein Privatverkauf…keine
Rückgabe etc“
Wie jetzt? Gewerblicher Zwischenhändler und dann mit Privatverkauf kommen.
Die Rückgabe hat im übrigen nichts mit Gewährleistung zu tun.
MfG Frank Müller
Hallo,
Nehmen wir als konkretes Beispiel doch einen bayerischen
Schneider für Trachtenmode, der Einzelstücke fertigt und
wie aus dem geposteten Wiki Link hervorgeht, darf ein Gegenstand, an dem Patent-, Urheber- oder sonstige Rechte bestehen, der an einen Dritten willentlich verkauft, weiterverkauft werden. Allerdings erstreckt sich dieses Recht nur auf den europäischen Wirtschaftraum.
Beispiel: Ein Hersteller von Sportschuhen verkauft seine Ware an einen Händler in Italien. Dieser Händler darf diese Ware innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes weiterverkaufen, nicht aber außerhalb dieses Bereiches.
verkauft und der übrigens auch gleich noch 3 Jahre Garantie
auf seine Trachten gibt.
Wie ich bereits schrieb, ist er nicht verpflichtet eine Garantie einzuräumen und daher in der Ausgestaltung der Bedingungen frei. So kann er diese Garantie auf den Erstkäufer beschränken, so dass diese bei Weiterverkauf erlischt, oder er kann diese lokal, z.B. auf Deutschland beschränken.
Und der „Privatkaufsatz“, verstehe ich auch nicht was daran zu
„pauschal“ ist. Entweder lässt sich mit solch einem Satz die
private Haftung einschränken/ausschliessen oder eben nicht.
Wenn jemand Ware kauft um diese weiter zu verkaufen, habe nicht nur ich, sondern auch Ebay und das Finanzamt ernsthafte Zweifel am privaten Charakter.
Entweder nutzen viele Privatverkäufer in USA einen solchen
Satz, oder nicht. Zum Hintergrund:
Dafür müsste man wissen, ob es in den USA überhaupt eine Gewährleistung gibt und ob diese wirksam ausschließbar ist. Meines Wissens gibt es in den USA überhaupt keine Gewährleistung, dafür aber brutale Produkthaftungsgesetze, die Grundlage dafür sind, dass Verkäufer für Nichtigkeiten vor den Kadi gezerrt werden um zu Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe verurteilt zu werden. Darüber hinaus habe ich auf das UN Kaufrecht hingewiesen. Liest Du die Links, die ich hier poste, nicht?
Wenn ich den Verkauf mal testen möchte, wird dies natürlich
explizit nur ein test mit 1 oder 2 Exemplaren sein, bevor ich
ein Gewerbe anmelde etc.
Deine Treue zum Gesetz musst Du mit Dir selbst ausmachen. Der Umstand, ob man ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht, sagt nichts über die Unternehmereigenschaft und die daraus resultierenden Rechtsfolgen.
Ich möchte mir nur nicht mittel bis langfristig die Finger
verbrennen, deshalb meine Fragen in diesem Forum.
Verbindlichen Antworten gibt es beim Anwalt. Hier im Forum gibt es zwar gute Anregungen und Informationen im Rahmen dessen, was ein Forum möglich macht, man sollte sich aber nie drauf verlassen, denn unter Berücksichtigung aller Details (insbesondere der hier nicht genannten), aknn man zu einer komplett anderen Einschätzung gelangen.
Gruß
S.J.