Zwischenmiete

Ich wollte mal allgemein etwas zur Zwischenmiete wissen, also beispielsweise, wenn jemand für ein Paar Monate ins Ausland geht und seine Wohnung nicht aufgeben will.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass man bis zu 6 Wochen auch ohne Wissen des Vermieters einen anderen einquartieren darf. Stimmt das soweit?
Und wie ist das, wenn 2 Leute gleichberechtigte Mieter sind, also beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Muss dann überhaupt eine Abmachung mit dem Vermieter getroffen werden? Denn schließlich ist ja noch ein offizieller Mieter da.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

Ich wollte mal allgemein etwas zur Zwischenmiete wissen, also
beispielsweise, wenn jemand für ein Paar Monate ins Ausland
geht und seine Wohnung nicht aufgeben will.

Muß er ja nicht, solange er die Miete weiterzahlt.

Mir ist zu Ohren gekommen, dass man bis zu 6 Wochen auch ohne
Wissen des Vermieters einen anderen einquartieren darf. Stimmt
das soweit?

hab ich so noch nicht gehört. Es gibt etwas ähnliches über Besucher, aber die zahlen ja keine Miete.

Und wie ist das, wenn 2 Leute gleichberechtigte Mieter sind,
also beide den Mietvertrag unterschrieben haben.

Dann tritt jeder Mieter gesamtschuldnerisch in den Mietvertrag ein. Dh zehlt der eine nicht, muß es der andere und zwar komplett.

Muss dann
überhaupt eine Abmachung mit dem Vermieter getroffen werden?

Wenn es eine Untervermietung (also Geld fließt)ist Ja

Denn schließlich ist ja noch ein offizieller Mieter da.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

Wenn die Wohnung oder Teile davon gegen Entgelt anderen Personen überlassen wird, also Dritten, dann ist das eine Untervermietung für die eine Genehmigung des VM vorhanden sein muß.

Siehe dazu auch:
http://www.bmg.ipn.de/mietrecht/tipps/untermiete/ind…

Gruß
Maja