Zwischenmiete und Gas-Nachzahlung

Hallo,

angenommen, ein Hauptmieter bekommt eine Gas-Nachzahlung und fragt sich, ob er seinen Zwischenmieter an dieser beteiligen kann. Dazu hier der Wortlaut aus dem Untermietvertrag:

"1. Die Nettomiete beträgt monatlich EUR 190.

2a. Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich [nicht ausgefüllt].

2b. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit EUR 60 abgegolten.

  1. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt EUR 250.

  2. Ändern sich die Miete oder Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

  3. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrags."

Grundsätzlich gilt wohl, dass es für pauschale Angaben natürlich keine Nach- oder Rückzahlungen geben kann. Der oben aufgeführte Abschnitt bezieht sich nach meinem Verständnis jedoch auf die „Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrags“ (vgl. Nr. 4). Strom und Gas wurden unabhängig vom Vermieter und dem Hauptmietvertrag über den Hauptmieter abgerechnet. Von derartigen Kosten ist im Untermietvertrag nicht die Rede. Die Nebenkosten, die hier pauschal angegeben wurden, müssten sich also auf (die über den Vermieter und den Hauptmietvertrag abgerechneten) Dinge wie Wasser, Hausmeister usw. beziehen.

Liege ich mit dieser Vermutung richtig? Muss sich der Zwischenmieter in diesem Fall an der Gas-Nachzahlung beteiligen oder nicht?

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße
Adrian

2a. Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich
[nicht ausgefüllt].

2b. Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit EUR 60
abgegolten.

das problem ist die auswahl der zahlungsart. bei 2a hätte es sich um eine nebenkostenvorauszahlung gehandelt. hier kann man nachfordern wenn die tatsächlichen kosten höher liegen (oder eben zurückzahlen, wenn sie tiefer liegen)

bei 2b ist die sache erledigt. es gibt weder nachzahlung, noch rückzahlung. das hattest du ja auch schon so geschrieben.

die frage ist, ob der untermietvertrag die aufschlüsselung der nebenkosten enthalten hat, oder nicht. bzw, ob dem untermietvertrag der hauptvertrag beilag.

Hallo Jens,

danke für die Antwort!

Ja, dem Untermietvertrag hat eine Kopie des Hauptmietvertrags beigelegen und die Kosten für Gas und Strom sind in der dortigen Nebenkostenaufschlüsselung wie gesagt nicht enthalten.

Beste Grüße
Adrian