Hallo!
Herr Mustermann ist zur Zwischenmiete in eine 3er WG gezogen, in der die anderen 3 Mieter die Hauptmieter sind. 2 Hauptmieter sind noch da und der andere Hauptmieter ist für ein halbes Jahr wo anders berufstätig. Dieser hat auch den Zwischenmietvertrag aufgesetzt. Nun möchte einer der anderen Hauptmieter ausziehen, wodurch sich dann die Miete bei den Hauptmietern erhöhen würde. Nun meine Fragen:
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Kann der Hauptmieter die Zwischenmiete von Herrn Mustermann einfach erhöhen oder gilt was im Zwischenmietvertrag steht?
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Besteht eine Möglichkeit, dass man vorher aus dem Zwischenmietvertrag herauskommt, wenn keine Kündigungszeit angegeben ist?
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Kann man den Zwischenmietvertrag kündigen, wenn z.B: die Miete von 300€ auf 400€ wegen Auszug des anderen Hauptmieters erhöht wird?
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Ist eine Mieterhöhung im Zwischenmietvertrag überhaupt rechtlich möglich?
MfG
Knicke
Hallo!
Hallo
Herr Mustermann ist zur Zwischenmiete in eine 3er WG gezogen,
in der die anderen 3 Mieter die Hauptmieter sind. 2
Hauptmieter sind noch da und der andere Hauptmieter ist für
ein halbes Jahr wo anders berufstätig. Dieser hat auch den
Zwischenmietvertrag aufgesetzt. Nun möchte einer der anderen
Hauptmieter ausziehen, wodurch sich dann die Miete bei den
Hauptmietern erhöhen würde. Nun meine Fragen:
- Kann der Hauptmieter die Zwischenmiete von Herrn Mustermann
einfach erhöhen oder gilt was im Zwischenmietvertrag steht?
Nein. Mieterhöhungen sind z.B. durch eine Ortsübliche Vergleichsmiete nachweispflichtig.
- Besteht eine Möglichkeit, dass man vorher aus dem
Zwischenmietvertrag herauskommt, wenn keine Kündigungszeit
angegeben ist?
Wenn keine Kündigungsfristen angegeben sind, dann gelten die des BGB, somit 3 Monate.
- Kann man den Zwischenmietvertrag kündigen, wenn z.B: die
Miete von 300€ auf 400€ wegen Auszug des anderen Hauptmieters
erhöht wird?
Wie bei Punkt 1 geschrieben muss die Erhöhung auf Relavite Punkte gestützt sein. Ein Grund dass der Hauptmieter nun mehr zu Zahlen hat gilt nicht als Grund. Das ist Risiko ver Zwischen-Vermieters und nicht auf dem Mieter übertragbar.
- Ist eine Mieterhöhung im Zwischenmietvertrag überhaupt
rechtlich möglich?
Wenn der Vermieter es genehmigt hat - üblicher Weise sind Untervermietungen nur mit Genehmigung des Vermieters möglich.
MfG
Knicke
Grüße
Hallo!
Herr Mustermann ist zur Zwischenmiete in eine 3er WG gezogen,
in der die anderen 3 Mieter die Hauptmieter sind. 2
Hauptmieter sind noch da und der andere Hauptmieter ist für
ein halbes Jahr wo anders berufstätig. Dieser hat auch den
Zwischenmietvertrag aufgesetzt. Nun möchte einer der anderen
Hauptmieter ausziehen, wodurch sich dann die Miete bei den
Hauptmietern erhöhen würde. Nun meine Fragen:
- Kann der Hauptmieter die Zwischenmiete von Herrn Mustermann
einfach erhöhen oder gilt was im Zwischenmietvertrag steht?
Es gilt natürlich was im Zwischenmietvertrag steht, sofern es nicht dem Mietrecht widerspricht.
- Besteht eine Möglichkeit, dass man vorher aus dem
Zwischenmietvertrag herauskommt, wenn keine Kündigungszeit
angegeben ist?
BGB § 561
Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
http://dejure.org/gesetze/BGB/561.html
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Kann man den Zwischenmietvertrag kündigen, wenn z.B: die
Miete von 300€ auf 400€ wegen Auszug des anderen Hauptmieters
erhöht wird?
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Ist eine Mieterhöhung im Zwischenmietvertrag überhaupt
rechtlich möglich?
Was steht denn dazu im Mietvertrag? Wenn nichts drin steht: kann man sicherlich eine Mieterhöhung nicht vor einem Jahr und drei Monaten seit Mietbeginn wirksam verkangen.
Gruß n.