Hallo zusammen,
wie sieht es denn rechtlich aus, wenn in einer WG ein Mitbewohner für eine bestimmte Zeit (6 Monte) auszieht und der zweite Mitbewohner das Zimmer zwischenvermieten möchte?
Meines Wissens kann der Vermieter den Zwischenmieter ablehnen, oder?
In einem mir bekannten Fall wird von Seiten des Vermieters versucht, eine Mieterhöhung durch Auszug der aktuellen Mieter zu erwirken, indem Zwischenmiete „verboten“ wird (was dazu führt, dass die Miete nicht mehr erbracht werden kann).
Ist das legitim??
Vielen Dank!
Hallo zusammen,
wie sieht es denn rechtlich aus, wenn in einer WG ein
Mitbewohner für eine bestimmte Zeit (6 Monte) auszieht und der
zweite Mitbewohner das Zimmer zwischenvermieten möchte?
Meines Wissens kann der Vermieter den Zwischenmieter ablehnen,
oder?
In einem mir bekannten Fall wird von Seiten des Vermieters
versucht, eine Mieterhöhung durch Auszug der aktuellen Mieter
zu erwirken, indem Zwischenmiete „verboten“ wird (was dazu
führt, dass die Miete nicht mehr erbracht werden kann).
Ist das legitim??
das habe ich nicht ganz verstanden. Dass ein Mitbewohner sein Zimmer für 6 Monate verläßt, berechtigt doch den anderen nicht, dessen Zimmer zu vermieten. Beide zahlen weiterhin ihren Mietanteil und gut ist…
Wenn überhaupt ist das hier doch die Angelegenheit desjenigen der auszieht, er muss halt zusehen, wie er seinen vertraglichen Verpflichtungen weiterhin gerecht wird. Dass er grad mal einige Zeit nicht da ist, scheint mir unerheblich, und ist sicher nicht das Problem des verbleibenden Bewohners.
Greetz,
Bommel
das habe ich nicht ganz verstanden. Dass ein Mitbewohner sein
Zimmer für 6 Monate verläßt, berechtigt doch den anderen
nicht, dessen Zimmer zu vermieten. Beide zahlen weiterhin
ihren Mietanteil und gut ist…
Wenn überhaupt ist das hier doch die Angelegenheit desjenigen
der auszieht, er muss halt zusehen, wie er seinen
vertraglichen Verpflichtungen weiterhin gerecht wird. Dass er
grad mal einige Zeit nicht da ist, scheint mir unerheblich,
und ist sicher nicht das Problem des verbleibenden Bewohners.
Greetz,
Bommel
Hallo Bommel,
6 Monate weg wegen Studium zum Beispiel.
Alternativ könnte das eine WG-Mitglied ausziehen (zahlen kommt für es nicht in Frage), was aber noch immer nicht das Problem des 1. lösen würde, dass die Miete allein zu hoch ist und der Vermieter sich querstellt.
Grüße,
A:stuck_out_tongue:
Hallo,
6 Monate weg wegen Studium zum Beispiel.
Alternativ könnte das eine WG-Mitglied ausziehen (zahlen kommt
für es nicht in Frage), was aber noch immer nicht das Problem
des 1. lösen würde, dass die Miete allein zu hoch ist und der
Vermieter sich querstellt.
Ausziehen ändert doch aber rein gar nichts an der Zahlungsverpflichtung?!
Wahrscheinlich wird in diesem Zusammenhang interessant, ob beide WG-Mitglieder den Mietvertrag unterzeichnet haben, und falls nicht, wer von den beiden.
Haben beide den Vertrag unterschrieben, kann (bzw. muss) dieser auch von beiden gekündigt werden, das Thema wird hier doch jede Woche breit getreten. Ist der Verbleibende der Mieter (und kann sich seine Mitbewohner selbst ausssuchen), ist das Problem ohnehin geklärt.
Sollte der Ausziehende der Mieter sein, wird er wohl den Vertrag kündigen und der Verbleibende kann sich mit dem Vermieter einigen oder sich ne andere Behausung suchen.
Ich verstehe noch immer nicht, warum sich der/die Verbleibende hier derart in der Verantwortung sieht?! Es ist erstmal nicht sein/ihr Problem (vielleicht abgesehen von der geamtschuldnerischen Haftung, die hier greifen könnte, aber soweit sind wir doch wohl noch nicht?!).
Greetz, Bommel
Hallo,
es kommt auf den Mietvertrag an. Wer ist Hauptmieter. gibt es eine spezielle Regelung Untervermietung betreffen.
Prinzipiell hat ein Mieter nicht das Recht, auszuziehen und die angemietete Wohnung ohne Genehmigung weiterzuvermieten.
Gruß n.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mittlerweile weiß ich, dass der verbleibende Mieter der Hauptmieter ist, weshalb er sich auch in der Verantwortung sieht.
Kann man da noch was machen, wenn sich der Vermieter querstellt und keinen neuen 2. Mieter will??