Ich bin fuer ca. 5 Monate im Auslandssemester und habe meine Wohnung (fuer 4 1/2 Monate) an einen Zwischenmieter vermietet, mit Einwilligung des Vermieters.
Wir hatten einen Zwischenmietvertrag gemacht und in den ersten vier Monaten hat mir mein Zwischenmieter die Miete fristgerecht ueberwiesen. Nur fuer den Dezember kam keine Miete - auf meine Bitte, er solle doch bitte die Miete fuer diesen Monat ueberweisen, antwortete er mir, dass er schon nicht mehr in Wohnung wohne (Schluessel laegen beim Hausmeister, da er mich nicht kontaktieren hat koennen)!
Eigentlich hatten wir ja Mitte Januar als Auszugsdatum fuer ihn in den Vertrag geschrieben, aber jetzt schrieb er, er haette mir gesagt, dass er vielleicht nur bis Mitte Dezember bleiben wolle (wovon mir bisher nichts bekannt war!).
Ich bin immer noch ziemlich geschockt von seinem Verhalten! Kann ich als Studentin (von Ostasien aus) irgendetwas machen? Meine Eltern moechte ich nicht unbedingt einschalten!
kann leider nicht helfen
Oh, tut mir leid, ich wollte diese Frage eigentlich im öffentlichen Forum stelen! Ich finde mich hier noch nicht so ganz zurecht. (trotzdem danke!)
Es handelt sich um einen Vertrag zwischen Dir und dem Zwischenmieter, also hast Du es mit ihm zu regeln. Es ist sicherlich kein feiner Zug von ihm und Du steckst in Ostasien.
Hast Du eine Kündigung von ihm erhalten? Wohl eher nicht. Dann ist der Vertrag noch gültig.
Ich schlage vor, dass Du ihm Mahnungen schreibst, ungefähr so: Sehr geehrter Herr xy, bis heute habe ich keinen Zahlungseingang für Ihre (anteilige) Miete für 12 / 2010 in Höhe von € xy verbuchen können. Bitte überweisen den Betrag bis spätestens 20.10.2010 auf nachstehend aufgeführte Bankverbindung: BLZ Kto Mfg xy
Nach dieser Frist letzte Mahnung: gleicher Text nochmal mit Zusatz: Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keinen Zahlungeingang verbuchen können, bin ich gezwungen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten zu lassen. Kosten die hierdurch zusätzlich entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
Mehr kannst Du im Moment leider nicht tun.
Wie man das gerichtl. Mahnverf. einleitet kann man, glaube ich, ausgooglen. Sonst Anwalt. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung die Mietrecht mit abdeckelt?
Ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe, Dir geholfen zu haben.
Liebe Grüße Jud
kein problem
h, tut mir leid, ich wollte diese Frage eigentlich im
öffentlichen Forum stelen! Ich finde mich hier noch nicht so
ganz zurecht. (trotzdem danke!)
Hi
kein Problem, den Ansprüche aus einem Mietverhältnis verjähren erst nach 1 Jahr. Ansprüche aus Beschädigungen des Mietobjekts jedoch schon nach 6 Monaten. also hast du noch genügend Zeit wenn du zurück kommst deine Rechte mit einem Anwalt geltend zu machen. Zu deinem Problem auf der sachlichen Ebene zurück zu kommen, solltest du das alles schriftlich haben, denn Verträge müssen gehalten werden und können wenn du die schriftform gewählt hast und das auch so niedergeschrieben hast, das mit der schriftform,eben auch nur schriftlich abgeändert werden. Da reicht dem Kameraden nicht das er denkt mal was gesagt zu haben.
Gruß Peter
Da bleibt Ihne wohl nur ein Rechtsanwalt, der Ihre berechtigten Interessen hier in Deutschland während Ihrer Abwesenheit vertritt, wenn Sie sonst niemenaden mit solchen Problemen behelligen möchten!
das sieht dünn aus-musst ihn wohl nach deiner rückkehr auf zahlung der rstl. forderung verklagen lassen.