Hallo an alle!
Ich hab nächste Woche Zwischenprüfung und hab mir ein paar Tage vorher Urlaub genommen, um nochmal den Stoff durchzugehen.
Wie ist denn da die gesetzliche Regelung?
Muss mir mein Chef einen Tag Sonderurlaub vor der Prüfung gewähren?
Muss ich nach der Zwischenprüfung im Betrieb erscheinen, oder hab ich lt. Gesetz „frei“?
Wär super, wenn jemand von euch Bescheid wüsste und mir vielleicht auch sagen könnte, wo das geschrieben steht, bzw. links dazu schreiben…
Danke für eure (schnelle) Hilfe
Gruß
anke