Zwischenprüfung und Urlaub!

Hallo an alle!

Ich hab nächste Woche Zwischenprüfung und hab mir ein paar Tage vorher Urlaub genommen, um nochmal den Stoff durchzugehen.
Wie ist denn da die gesetzliche Regelung?

Muss mir mein Chef einen Tag Sonderurlaub vor der Prüfung gewähren?
Muss ich nach der Zwischenprüfung im Betrieb erscheinen, oder hab ich lt. Gesetz „frei“?

Wär super, wenn jemand von euch Bescheid wüsste und mir vielleicht auch sagen könnte, wo das geschrieben steht, bzw. links dazu schreiben…

Danke für eure (schnelle) Hilfe
Gruß
anke

Soviel ich weiß hast Du kein Anrecht auf Sonderurlaub wegen der Zwischenprüfung! Der Betrieb hat Dich nur für die Zeit der Prüfung freizustellen! Mehr nicht! Nach der Prüfung müßtest Du eigentlich wieder in den Betrieb! So ist es!

Cu

Hydron
(noch Azubi)

Hallo Anke,
hinsichtliche der Freistellung für die Zwischenpfügung gelten die Bestimmungen über die Abschlußprüfungen entsprechend mit Ausnahme des § 10 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG, der die Freistellung auf den Tag vor der schristlichen Abschlußrpüfung beschränkt, und daher bei Zwischenprüfungen nicht angewendet werden kann.

Dies alles steht geschrieben im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und im Berufsbildungsgesetz (BBiG § 42)

Tschüß
Sissi

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