Hallo zusammen,
als ich gestern im Lokal zahlen wollte, wurde mir eine „Zwischenrechnung“ vorgelegt. Das bedeutet wohl. dass der Wirt die Kohle schwarz einstecken wollte, indem er nach dem Zahlen den Vorgang in seinem Kassensystem löscht.
Ich habe mich über diese Dreistigkeit geärgert und gesagt, dass ich jetzt gehe und abschließend bezahlen möchte.
Wie verhält man sich hier richtig?
Wenn ich Reichsbürger wäre, könnte ich den Betrag noch um die 19 % Mehrwertsteuer kürzen, damit der verhasste Staat die 19 % nicht sieht. Aber der Wirt auch nicht!
Oder soll man den Abschnitt mit der Überschrift „Zwischenrechnung“ an das Finanzamt schicken und die bitten nachzufragen, ob der Wirt nach meinem Abgang eine Endrechnung ausgestellt hat? Was würde das Finanzamt dann machen?
Schöne Grüße
Schrella