Zwischenstopp Düsseldorf Flughafen - Verlassen?

Hallo,

ich fliege demnächst in die Karibik, mit Zwischenstopp in Düsseldorf. Aufenthaltsdauer 4:40h auf dem Hinflug und 3:15h auf dem Rückflug.

Weisst jemand, ob man in Düsseldorf den Flughafen durch die Sicherheitskontrolle etc. verlassen kann für die Zeit und sich rechtzeitig vor dem Boarding wieder an der Sicherheitskontrolle anstellt?

Hat jemand Tipps? Air Berlin sagt, es geht nicht, weil man nach dem Verlassen nicht mehr rein kommt. Aber wer will denn das kontrollieren? Air Berlin steht doch nur direkt am Gate, nicht an der Sicherheitskontrolle etc. oder?!

Hi,

wenn Du im Besitz eines gültigen boarding passes bist und Deinen Reisepass dabei hast kannst Du natürlich den Sicherheitsbereich verlassen und ihn später wieder betreten. Musst Dich halt nur wieder in der Schlange zum Sicherheitscheck anstellen. Der boarding pass wird ja nicht „entwertet“. Und Fluggäste die direkt in DUS einsteigen müssen ja auch irgendwie zum Flieger kommen.

Weiss also nicht was hier das Problem von Air Berlin ist.

Gruss
K

Hi,

ich schließe mich Kasi an.

Die Boarding-Bereich eines Flughafens ist doch kein Gefängnis! Und selbst dann, solange dich kein Richter hinschickt, kannst du dich dort aufhalten wo du möchtest (mit ein paar Ausnahmen, klar). Und das schließt das Verlassen des Flughafengebäudes mit ein! Wer ist denn Air Berlin um dir das zu verbieten??? Dazu hat sie absolut kein Recht! Es ist als ob du mir sagst, die Zeitschriften-Verkäufer am Flughafen hat dir verboten, deine Schuhe zu putzen! Die Fluggesellschaft kann dir höchstens empfehlen oder vorschlagen dies zu tun oder zu lassen, aber über eine Empfehlung kann es nicht hinaus gehen.

Neulich hatte ich dasselbe „Problem“ in Amsterdam. Wir waren im Anne-Haus-Museum. Wir kamen rechtzeitig zum Boarding wieder an: kein Hahn hat danach gekräht und mein Kind war um einiges an Erfahrungen reicher, die weder es noch ich missen möchten. (Dieses Museum ist auf jeden Fall eine Reise wert und unbedingt zu empfehlen -zumindest für uns).

Letztes Jahr das gleiche in Berlin. Ich bin sofort nach der Landung weg aus dem Flughafen, durch die Stadt geschlendert und pünktlich zur Weiterflug wieder dort. Kein Problem!

Schöne Grüße,
Helena

Hallo,

Hat jemand Tipps? Air Berlin sagt, es geht nicht, weil man
nach dem Verlassen nicht mehr rein kommt. Aber wer will denn
das kontrollieren?

ich würde meinen, daß es einen Unterschied ausmacht, ob Du eine Bordkarte von meinetwegen MUC nach AUA hast oder je eine für MUC-DUS und DUS-AUA (logischerweise mit zwei Flugnummern). Im ersten Fall könnte es schon jemandem auffallen, daß Du mit einer Bordkarte wieder in den Sicherheitsbereich hineinwillst, die in Düsseldorf nicht ausgestellt worden sein kann. Ob das nun nur Diskussionen nach sich zieht oder echte Schwierigkeiten, vermag ich nicht zu beurteilen.

Gruß
C.

Naja, also wir haben zwei Flugnummern und steigen auch in ein anderes Flugzeug um. Bekommt man dann automatisch beim Check-In zwei Bordkarten?

Beim Boarding wird einem ja immer nur der kleine Schnipsel mit der Sitznummer übergelassen. Reicht das als „Bordkarte“ bei der Sicherheitskontrolle etc. aus?

Beim Boarding wird einem ja immer nur der kleine Schnipsel mit
der Sitznummer übergelassen.

Beim Boarding gibt man eher etwas ab als daß man etwas bekommt.

Reicht das als „Bordkarte“ bei
der Sicherheitskontrolle etc. aus?

Auf meinen Bordkarten stand immer Bordkarte, Boarding Pass oder ähnliches drauf.

Die Kernfrage bleibt: willst Du Dich auf das verlassen, was Dir in einem Internetforum erzählt wird oder auf das, was die Fluggesellschaft gesagt hat?

Naja, also wir haben zwei Flugnummern und steigen auch in ein anderes Flugzeug um. Bekommt man dann automatisch beim Check-In zwei Bordkarten?

  • Mit 99%iger Sicherheit ja

Beim Boarding wird einem ja immer nur der kleine Schnipsel mit der Sitznummer übergelassen. Reicht das als „Bordkarte“ bei der Sicherheitskontrolle etc. aus?

  • Nun, wenn Du in DUS den Flughafen verlässt ist Deine Bordkarte für den Flug in die Karibik ja noch „ganz“. Denn den „Schnipsel“ bekommst Du ja erst beim Boarding am Gate (wo der Mitarbeiter der Dich an Bord lässt den Rest der Karte einbehält). Für die Sicherheitsleute und die Passkontrolle bist Du also ein „ganz normaler“ Passagier.

Genau so habe ich das mal auf einem Flug von Asien via IST mit der Turkish gemacht. In IST angekommen, raus aus dem Flughafen, ein paar Stunden die Stadt angeguckt, wieder zum Flughafen, Pass und Bordkarte vorgezeigt, Sicherheitskontrolle, zum Gate und in den Flieger nach D eingestiegen. Kein Problem.

Hi,

Die Kernfrage bleibt: willst Du Dich auf das verlassen, was
Dir in einem Internetforum erzählt wird oder auf das, was die
Fluggesellschaft gesagt hat?

Wenn er in einem Internetforum fragt, bekommt er auch in der Regel ebenfalls eine (oder gleich mehrere) Antworten in einem Internetforum, oder meinst du etwas anderes?

Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass der UP Erfahrungswerte lesen will und das kriegt er schon mal nicht von der Fluggesellschaft.

Und zu guter Letzt: Die Fluggesellschaft ist NICHT für die Sicherheit am Flughafen zuständig und hat damit nichts zu tun. Null. Die Fluggesellschaft ist ausschließlich für meine Beförderung von A bis B (über C,D,E,F,…) zuständig. Nicht mehr und nicht weniger. Was AM Flughafen geschieht obliegt nicht der Zuständigkeit der Fluggesellschaft. Es gibt nur zwei Personen von denen ich mir sagen lasse, wo ich mich aufzuhalten habe: Einen Richter in Ausübung seines Amtes (was bei mir noch nie notwendig war) und einen Arzt (und das sehr eingeschränkt).

Kurzum: Der UP kann selbstverständlich und wenn es sein eigenen Willen ist, diese Stunden im Flughafen bleiben oder etwas in der Stadt unternehmen. Ganz, ganz sicher ist aber, dass die Fluggesellschaft das nicht zu entscheiden hat.

Ah! Und noch was: Eine Flugstrecke = eine Boardingkarte. Zwei Flugstrecken = zwei Boardingkarten. Bis jetzt habe ich immer am Anfang der Reise alle Boardingkarten bekommen, die ich brauche, um mein endgültigen Reiseziel zu erreichen. Und mit diesen habe ich immer problemlos das Flughafengebäude verlassen können, wie es mir lustig war. Und genauso problemlos habe ich dieses Gebäudes UND ALLE Sicherheitskontrolle durchqueren können. (Reisepass IMMER dabei haben!!!)

Schöne Grüße,
Helena

Genauso habe ich es immer erlebt! OWT Schöne Grüße
ohne
weiteren
Text

Hallo,

Die Kernfrage bleibt: willst Du Dich auf das verlassen, was
Dir in einem Internetforum erzählt wird oder auf das, was die
Fluggesellschaft gesagt hat?

Wenn er in einem Internetforum fragt, bekommt er auch in der
Regel ebenfalls eine (oder gleich mehrere) Antworten in einem
Internetforum, oder meinst du etwas anderes?

ich meine, daß hier keine Antwort verbindlich ist und er von den vielen Antworten nichts hat, wenn er am Ende Probleme bekommt.

Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass der UP Erfahrungswerte
lesen will und das kriegt er schon mal nicht von der
Fluggesellschaft.

Ich könnte mir vorstellen, daß Air Berlin schon mit ein zwei Passagieren zu tun hatte, zu Zwischenlandungen in Düsseldorf waren.

Und zu guter Letzt: Die Fluggesellschaft ist NICHT für die
Sicherheit am Flughafen zuständig und hat damit nichts zu tun.
Null.

Was Du nicht sagst. Die Fluggesellschaft hat auch nichts damit zu tun, wie man zum Flughafen kommt, trotzdem kann es recht wertvoll sein, auf die Ratschläge der Fluggesellschaft zu hören, was bspw. die Verkehrssituation angeht.

nicht der Zuständigkeit der Fluggesellschaft. Es gibt nur zwei
Personen von denen ich mir sagen lasse, wo ich mich
aufzuhalten habe: Einen Richter in Ausübung seines Amtes (was
bei mir noch nie notwendig war) und einen Arzt (und das sehr
eingeschränkt).

Und wenn der Typ am Sicherheitsbereich sagt, daß Du nicht reinkommst, fragst Du ihn, ob er Richter oder Arzt ist und teilst im gleich mit, daß Du andernfalls sowieso nicht auf ihn hörst?

C.

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Hi C.,

ich meine, daß hier keine Antwort verbindlich ist und er von
den vielen Antworten nichts hat, wenn er am Ende Probleme
bekommt.

Doch! Er hat die Erfahrungswerte von viele bzw. mehrere, die schon mal am genannten Flughafen umsteigen mussten.

Ich könnte mir vorstellen, daß Air Berlin schon mit ein zwei
Passagieren zu tun hatte, zu Zwischenlandungen in Düsseldorf
waren.

Durchaus. Aber das ist nicht der Kern MEINER Aussage. Dieser sagt eben aus, dass eine Fluggesellschaft ist nicht berechtigt, einen (meinetwegen eigenen) Kunden zu verbieten ein Gebäude zu verlassen oder drin zu bleiben.

Und zu guter Letzt: Die Fluggesellschaft ist NICHT für die
Sicherheit am Flughafen zuständig und hat damit nichts zu tun.
Null.

Die Fluggesellschaft hat auch nichts damit
zu tun, wie man zum Flughafen kommt, trotzdem kann es recht
wertvoll sein, auf die Ratschläge der Fluggesellschaft zu
hören, was bspw. die Verkehrssituation angeht.

Da höre ich aber grundlegend andere Töne!
Vorschläge und Empfehlungen kann jeder (auch eine Fluggesellschaft) beliebig viel machen. Aber das hat dann nichts mit „dürfen“ oder „verbieten“ zu tun, wie es hier mehrmals geschrieben wurde.

nicht der Zuständigkeit der Fluggesellschaft. Es gibt nur zwei
Personen von denen ich mir sagen lasse, wo ich mich
aufzuhalten habe: Einen Richter in Ausübung seines Amtes (was
bei mir noch nie notwendig war) und einen Arzt (und das sehr
eingeschränkt).

Und wenn der Typ am Sicherheitsbereich sagt,

STOP! Das sind zwei Paar Stiefeln!
Der Typ am Sicherheitsbereich hat NULL, GAR NICHTS mit der Fluggesellschaft zu tun. Absolut nichts.

daß Du nicht
reinkommst, fragst Du ihn, ob er Richter oder Arzt ist und
teilst im gleich mit, daß Du andernfalls sowieso nicht auf ihn
hörst?

Nein. Aber ich werde freundlich nach dem Grund fragen. Und ich garantiere dir, dass entweder hat er einen trifftigen Grund oder ich komme rein.
Und der Mensch ist GARANTIERT NICHT ein Angestellter von dir Fluggesellschaft.

Fazit: Du verwechselst Birnen mit Gymnastik.

Grüße,
Helena

Durchaus. Aber das ist nicht der Kern MEINER Aussage. Dieser
sagt eben aus, dass eine Fluggesellschaft ist nicht
berechtigt, einen (meinetwegen eigenen) Kunden zu verbieten
ein Gebäude zu verlassen oder drin zu bleiben.

Das stand auch nie zur Debatte. Air Berlin hat nur gesagt, daß man nicht mehr reinkommt und nicht, daß man (=Aur Berlin) den Kunden nicht mehr reinlassen will.

Und wenn der Typ am Sicherheitsbereich sagt,

STOP! Das sind zwei Paar Stiefeln!
Der Typ am Sicherheitsbereich hat NULL, GAR NICHTS mit der
Fluggesellschaft zu tun. Absolut nichts.

Was Du nicht sagst. Versuch doch einfach mal zu lesen, was in den jeweiligen Artikeln steht und nicht gleich etwas hineinzuinterpretierten.

Fazit: Du verwechselst Birnen mit Gymnastik.

Und Du schreibst ständig, was Dir im ersten Moment durch den Kopf schießt, anstatt Dich mit den Inhalten zu beschäftigen.

Hi,

Durchaus. Aber das ist nicht der Kern MEINER Aussage. Dieser
sagt eben aus, dass eine Fluggesellschaft ist nicht
berechtigt, einen (meinetwegen eigenen) Kunden zu verbieten
ein Gebäude zu verlassen oder drin zu bleiben.

Das stand auch nie zur Debatte.

Doch!

Air Berlin hat nur gesagt, daß
man nicht mehr reinkommt und nicht, daß man (=Aur Berlin) den
Kunden nicht mehr reinlassen will.

…in dem Sicherheitsbereich.
Darum geht es die ganze Zeit und nur darauf habe ich mich bezogen. Und ich sagte, dass ob jemand in dem Sicherheitsbereich rein kommt oder nicht wird nicht von der Fluggesellschaft bestimmt.

Und wenn der Typ am Sicherheitsbereich sagt,

STOP! Das sind zwei Paar Stiefeln!
Der Typ am Sicherheitsbereich hat NULL, GAR NICHTS mit der
Fluggesellschaft zu tun. Absolut nichts.

Versuch doch einfach mal zu lesen, was in
den jeweiligen Artikeln steht und nicht gleich etwas
hineinzuinterpretierten.

Ich lese und zwar sehr aufmerksam was man schreibt (auch du). Bei dir mag ich das zu bezweifeln und/oder du hast es, aus lauter Lust alles was ich sage zu verneinen, vergessen. Also ich zitiere dich selbst:

„könnte es schon jemandem auffallen, daß Du mit einer Bordkarte wieder in den Sicherheitsbereich hineinwillst, die in Düsseldorf nicht ausgestellt worden sein kann. Ob das nun nur Diskussionen nach sich zieht oder echte Schwierigkeiten, vermag ich nicht zu beurteilen.“

Und die KERNfrage war:

„Hat jemand Tipps? Air Berlin sagt, es geht nicht, weil man
nach dem Verlassen nicht mehr rein kommt. Aber wer will denn
das kontrollieren?“

Fazit: Du verwechselst Birnen mit Gymnastik.

Und Du schreibst ständig, was Dir im ersten Moment durch den
Kopf schießt, anstatt Dich mit den Inhalten zu beschäftigen.

Falsch! Ich wiederhole nur was du nicht gelesen bzw. nicht verstanden hast.

Die Frage ist und bleibt ob man einen Flughafengebäude verlassen darf, wenn man eine Boardkarte für einen zweiten Flug besitzt. Ich sage eindeutig JA deine bisherige einzige halbwegs sachdienliche Antwort sagt: „ich vermag das nicht zu beurteilen“. (s.o.)

Schöne Grüße,
Helena

Durchaus. Aber das ist nicht der Kern MEINER Aussage. Dieser
sagt eben aus, dass eine Fluggesellschaft ist nicht
berechtigt, einen (meinetwegen eigenen) Kunden zu verbieten
ein Gebäude zu verlassen oder drin zu bleiben.

Das stand auch nie zur Debatte.

Doch!

Keine Ahnung, was Du glaubst, wer das behauptet hat. In dieser Diskussion war das jedenfalls nicht.

Air Berlin hat nur gesagt, daß
man nicht mehr reinkommt und nicht, daß man (=Aur Berlin) den
Kunden nicht mehr reinlassen will.

…in dem Sicherheitsbereich.
Darum geht es die ganze Zeit und nur darauf habe ich mich
bezogen. Und ich sagte, dass ob jemand in dem
Sicherheitsbereich rein kommt oder nicht wird nicht von der
Fluggesellschaft bestimmt.

Niemand hat etwas anderes behauptet.

Ich lese und zwar sehr aufmerksam was man schreibt (auch du).
Bei dir mag ich das zu bezweifeln und/oder du hast es, aus
lauter Lust alles was ich sage zu verneinen, vergessen. Also
ich zitiere dich selbst:

„könnte es schon jemandem auffallen, daß Du mit einer
Bordkarte wieder in den Sicherheitsbereich hineinwillst, die
in Düsseldorf nicht ausgestellt worden sein kann. Ob das nun
nur Diskussionen nach sich zieht oder echte Schwierigkeiten,
vermag ich nicht zu beurteilen.“

Da steht nichts davon, daß da ein Typ von Air Berlin steht und die Fluggäste abweist.

Und die KERNfrage war:

„Hat jemand Tipps? Air Berlin sagt, es geht nicht, weil man
nach dem Verlassen nicht mehr rein kommt. Aber wer will denn
das kontrollieren?“

Eichtig, und die war mit der Antwort des Fragestellers erledigt, da der Flug mit zwei Flugnummern durchgeführt wird und er dementsprechend zwei Bordkarten bekommen wird, so daß eben nicht kontrolliert werden kann, ob er vorher mit einem anderen Flug gekommen ist oder mit der S-Bahn.