Hi C.,
ich meine, daß hier keine Antwort verbindlich ist und er von
den vielen Antworten nichts hat, wenn er am Ende Probleme
bekommt.
Doch! Er hat die Erfahrungswerte von viele bzw. mehrere, die schon mal am genannten Flughafen umsteigen mussten.
Ich könnte mir vorstellen, daß Air Berlin schon mit ein zwei
Passagieren zu tun hatte, zu Zwischenlandungen in Düsseldorf
waren.
Durchaus. Aber das ist nicht der Kern MEINER Aussage. Dieser sagt eben aus, dass eine Fluggesellschaft ist nicht berechtigt, einen (meinetwegen eigenen) Kunden zu verbieten ein Gebäude zu verlassen oder drin zu bleiben.
Und zu guter Letzt: Die Fluggesellschaft ist NICHT für die
Sicherheit am Flughafen zuständig und hat damit nichts zu tun.
Null.
Die Fluggesellschaft hat auch nichts damit
zu tun, wie man zum Flughafen kommt, trotzdem kann es recht
wertvoll sein, auf die Ratschläge der Fluggesellschaft zu
hören, was bspw. die Verkehrssituation angeht.
Da höre ich aber grundlegend andere Töne!
Vorschläge und Empfehlungen kann jeder (auch eine Fluggesellschaft) beliebig viel machen. Aber das hat dann nichts mit „dürfen“ oder „verbieten“ zu tun, wie es hier mehrmals geschrieben wurde.
nicht der Zuständigkeit der Fluggesellschaft. Es gibt nur zwei
Personen von denen ich mir sagen lasse, wo ich mich
aufzuhalten habe: Einen Richter in Ausübung seines Amtes (was
bei mir noch nie notwendig war) und einen Arzt (und das sehr
eingeschränkt).
Und wenn der Typ am Sicherheitsbereich sagt,
STOP! Das sind zwei Paar Stiefeln!
Der Typ am Sicherheitsbereich hat NULL, GAR NICHTS mit der Fluggesellschaft zu tun. Absolut nichts.
daß Du nicht
reinkommst, fragst Du ihn, ob er Richter oder Arzt ist und
teilst im gleich mit, daß Du andernfalls sowieso nicht auf ihn
hörst?
Nein. Aber ich werde freundlich nach dem Grund fragen. Und ich garantiere dir, dass entweder hat er einen trifftigen Grund oder ich komme rein.
Und der Mensch ist GARANTIERT NICHT ein Angestellter von dir Fluggesellschaft.
Fazit: Du verwechselst Birnen mit Gymnastik.
Grüße,
Helena