Zwischenzeugnis

Ein Mitarbeiter bittet seinen Arbeitgeber um die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses, da er sich anderweitig bewerben möchte.

Die Ausstellung wird ihm durch den Arbeitgeber jedoch versagt, da kein triftiger Grund vorliege und Zwischenzeugnisse nur in Ausnahmefällen erstellt würden.

Wie kann der AN in den Besitz eines Zwischenzeugnisses gelangen?
Gibt es evtl. Rechtsprechungen? Oder sonstige hilfreiche Seiten?

Hallo erstmal

Oder sonstige hilfreiche
Seiten?

FAQ 2027 -> http://web.archive.org/web/20060507130148/http://www…

mfg M.L.

Ich würde an Stelle des Arbeitnehmers die Anfrage zunächst schriftlich einreichen. So muß der Arbeitgeber darauf reagieren. Soviel ich weiss, ist die Ausstellung eines Zwischenzeugnis obligatorisch.

Hallo,

man kann sich durchaus ohne Zwischenzeugnis bewerben, auch bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen.

Denn der AG hat Recht: Es gibt keinen generellen Anspruch auf ein Zwischnzeugnis.

Gruß Bombadil2

Hi!

Im Finantest-Heft 5/2009 ist auf der Seite 16 ff. ein Bericht über das Arbeitszeugnis. Auch hier wurde die Frage nach dem Zwischenzeugnis wie folgt beantwortet:

Zitat: „Sie brauchen dafür ein berechtigtes Interesse. Das liegt etwas vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung bereits angekündigt oder ausgesprochen hat. Einen ausreichenden Grund haben Sie aber auch, wenn Sie in eine andere Abteilung des Unternehmens wechseln oder wenn Sie einen anderen Chef bekommen. […]“ ;

Gruß
Falke

Hallo Ute,

Ein Mitarbeiter bittet seinen Arbeitgeber um die Ausstellung
eines Zwischenzeugnisses, da er sich anderweitig bewerben
möchte.

hoppala - und das hat er seinem Arbeitgeber auch genau so gesagt? Droht denn eine Kündigung oder wurde bereits eine ausgesprochen? Oder stand der Arbeitnehmer eines schönen Tages beim Scheffe und sprach „Ey, Scheffe, schreib mir ein Zwischenzeugnis, bittschön, ich möcht mich nämlich woanders bewerben“ In letzterem Fall würde mich die Reaktion vom Chef ehrlich interessieren *fg*

Die Ausstellung wird ihm durch den Arbeitgeber jedoch versagt,
da kein triftiger Grund vorliege und Zwischenzeugnisse nur in
Ausnahmefällen erstellt würden.

Und man kann keinen „triftigen Grund“ finden? Ausgesprochene Kündigung der einen oder anderen Seite? Abteilungswechsel? Wechsel des Vorgesetzten? Wechsel im Aufgabenbereich? Gar nix?

Wie kann der AN in den Besitz eines Zwischenzeugnisses
gelangen?

Vooooooorsichtig (siehe oben *fg*). Und notfalls - wie ja auch schon erwähnt wurde - ist eine Bewerbung „aus ungekündigter Stelle“ ohne letztes Zeugnis aus besagten Gründen gar nicht soo unüblich. Also lieber den schlafenden Chef schlafen lassen und ohne Zeugnis bewerben.

*wink*

Petzi

Ich hätte da keine Furcht vor meinem Chef zu sagen, dass ich mich auf eine andere Stelle bewerben möchte. Was soll er tun? Einen deshalb mobben oder entlassen?
Wenn du dein Zwischenzeugnis deshalb haben möchtest, solltest du ihm das sagen. Und wenn er fragt wieso du dich anderswo bewerben möchtest, nennst du ihm die Gründe.
Meiner Meinung nach sollte man in einem Arbeitsverhältnis offen mit dem Vorgesetzten über diese Angelegenheiten reden können. Im Gegenteil - ich würde es gut finden, wenn mein Mitarbeiter so offen auf mich zukäme. Das zeigt eine gewisse Geradlienigkeit.

Jedoch kannst du eine Bewerbung auch ohne Zwischenzeugnis verschicken. Bzw. unter „Anlagen“ schreiben, dass ein Zeugnis des derzeitigen Arbeitgebers auf Wunsch nachgereicht wird.

Aber dein Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet dir eins auszustellen. Gründe gibt es ja bekanntlich genug. Wie ich bereits erwähnte würde ich das schriftlich tun, wenn der Arbeitgeber stur ist.

Hallo,

Aber dein Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet dir eins
auszustellen.

auf welcher Rechtsgrundlage muss er das?

Gruß

S.J.

Hallo

Bevor Du wegen der unterschiedlichen Antworten nun weniger weißt als vorher :smile: einmal kurz und knapp die Rechtslage:
Ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht bei Vorliegen eines entsprechenden Grundes. Die Absicht, sich bewerben zu wollen, ist ein zulässiger Grund. Ergo wäre der AG verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen, vorausgesetzt, der AN setzt in eben auch darüber in Kenntnis, wofür er das Zeugnis braucht. Vielleicht nennt der AG es dann auch direkt „Vorläufiges Abschlusszeugnis“.

Gruß,
LeoLo

Was soll er tun? Einen deshalb mobben oder entlassen?

Reicht doch schon, wenn man wegen der Wechselabsicht nicht mehr zur Fortbildung kommt oder bei Umbesetzungen nicht berücksichtigt wird oderoderoder … könnte ich als Checf ganz rational begründen, und zwar ohne dass gleich wieder einer reflexhaft Mobbing quaken müsste.

siehe Antwort von Leolo

siehe Antwort von Leolo

Schon klar. Du hast aber den Eindruck vermittelt, dass der AG grundsätzlich auf Wunsch ein Zwischenzeugnis ausstellen müsste.