Zwischenzeugnis

Ich bin seit 1994 in ungekündigter Anstellung als Vertriebsbereichsleiterin. Unser Geschäftführer hat das Unternehmen zum 30.6.2010 verlassen und mir vorher den Entwurf meines Zwischenzeugnisse überreicht. Nach Durchsicht bat ich um Ausstellung dieses Zeugnisses. Er hat das Zeugnis unterschrieben an einen zweiten Geschäftsführer (nicht an unserem Standort) zur zweiten Unterschrift weitergeleitet.
Nach mehrmaliger Nachfrage habe ich durch die Personalabtg. ein völlig anderes Zeugnis erhalten, es wurde von einem mir unbekannten Personaler und einem neuen Geschäftsführer (seit 03/2010) unterschrieben. Folgende Inhalte fehlen im neuen Zeugnis:
Sie ist der Vertriebsleitung direkt unterstellt.
Eine ausführliche Aufgabenbeschreibung fehlt, es wurde auf ein Zwischenzeugnis aus 2003 verwiesen.
Auch extrem starken Arbeitsanfall ist sie jederzeit gewachsen und erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Sie ist eine im hohen Maß loyale und zuverlässige Mitarbeiterin und wird als kompetente Ansprechpartnerin anerkannt und geschätzt.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und Geschäftspartnern ist in jeder Beziehung vorbildlich. Statt dessen erhält das Zeugnis folgenden Wortlaut: Sie bewältigt ihren Aufgabenbereich stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Ihr kollegiales Wesen sichert ihr immer ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Umgang mit Kunden ist sie jederzeit freundlich und respektvoll.
Zudem ist ein falsches Eintrittsdatum eingesetzt, der Zeitraum meiner geringfügigen Beschäftigung von zuvor 6 Monaten wurde nicht berücksichtigt.
Seit 2003 arbeite ich in Vollzeit.
Auf meine Nachfrage erhielt ich folgende Antwort: Der ausgeschiedene GF hätte das Zeugnis ohne Zustimmung der Personalabteilung ausgestellt. Ca. 10 Kollegen haben das Zeugnis in der ersten Form erhalten.

Für jeden Tipp bin ich sehr dankbar

Hallo trotzkopf,

grundsätzlich haben Sie auf die Zeugnisgestaltung keinen Einfluß, außer es handelt sich hierbei um direkte sachliche Fehler, wie zum Beispiel das ein Eitrittsdatum nicht richtig ist.
Einzelne Formurlierungen sind sicherlich in einem Gespräch zu klären, ansonsten haben Sie teletiv wenig Chancen Einfluß zu nehmen.

Hallo trotzkopf ,
kann Dir keine Antwort geben, da nicht mein Gebiet.
atsch

Hallo, bin nur in Beamtenrechtsfragen entsprechend qualifiziert.

Aber: die genannten Passagen im jetzigen Zeugnis mit

vollen Zufriedenheit heißen, dass dies nur als Durchschnittsleistung zu bewerten ist. Und die Passage mit der Loyalität und dem guten Ankommen bei den Kollegen ist ganz schlecht: heisst: schwätzt viel und vertritt mehr die Interessen der Kollegen/Kolleginnen als die des Betriebs. Deutet auf Pers.Rats Tätigkeit/Vertrauensfrau hin.

Ich würde dies nicht akzeptieren und einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren um einen entsprechenden Schriftsatz an die Firma zu formulieren. Kostet nicht viel, bringt aber sicher ein positives Ergebnis.

MfG G.

Hallo ,
da kann ich nicht weiterhelfen.Aber es gibt Betriebsräte/Gewerkschaften die bestimmt etwas dazu sagen können.Oder im Internet die Foren durchforsten.
Gruß,
Franz-Xavier

Hallo Trotzkopf,

ich würde zunächst den einfachsten Weg wählen.
Du als Abteilungsleiterrin hast sicherlich Zugang zum offiziellem Firmenpapier. Schreib dir dein Zwischenzeugnis doch selbst, setze ein Datum ein, als dein Chef noch da war (30.06), Schon ist alles legal. Bitte ihn es zu unterschreiben und gut. (sende es an seine private Adresse, rufe vorher an ob er den Weg mitgeht)
Es gibt kein Gesetz, dass zwingend auf einem Zwischenzeugnis zwei Unterschriften sein müssen. Das die dann in der Personalabteilung keine Kopie haben kann dir egal sein. Du brauchst das ZZ ja nur, wenn du dich beruflich verändern willst, nicht in deiner jetzigen Firma.

Wenn du das nicht so machen willst, melde dich nochmal.
Mfg. moeve

Hallo moeve,
Danke für Deine Antwort.
Das wäre nicht legal und ist auch nicht in meinem Sinne. Zudem ist dann das Problem des tatsächlichen Eintriit ins Unternehmen noch nicht geklärt.

Trotzdem danke, dass Du Dir Zeit genommen hast.
LG
trotzkopf

Hallo,
vielen Dank für die Antwort und das Sie sich Zeit genommen haben.
Gruß
trotzkopf

Sorry, Sie wurden angezeigt.
LG
trotzkopf

Hallo,
Danke für die hilfreiche Antwort. Hatte auch schon an anwaltliche Hilfe gedacht, nächste Woche soll noch ein Gespräch mit der Personalreferentin stattfinden. Falls dieses keine Klärung bringt, muss ich wohl zum Anwalt, bin ja auch rechtsschutzversichert. Wollte nur nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, ich möchte ja noch ein paar Jahre in diesem Unternehmen arbeiten.
Ihre Hinweise zu den Formulierungen werde ich sicher in das Gespräch einbringen.
Lieben Dank
trotzkopf

Gut…
dann den offiziellen Weg.

Gesetzlich hast du nur Anspruch auf ein ZZ, wenn dein Vorgesetzter wechselt (ist bei dir gegeben), oder du in eine andere betriebliche Abteilung versetzt wirst.
Ob du jedoch Anspruch auf ein „qualifiziertes ZZ“ hast weiß ich nicht.

Ich bin mir fast sicher, dass dir das ZZ so ausgehändigt werden muss, so wie es dein alter GF geschrieben hat. Ein anderer ggf. auch gesetzlich gleichgestellter GF hat meiner Meinung nach nicht die Befugnis da was zu ändern. Auch wenn er in der Hirachie irgendwo als dein Vorgesetzter steht. Deshalb ist es ja auch vom Gesetzgeber so gewollt, dass du diesen Anspruch hast bei Vorgesetzenwechsel. Wenn der neue Chef es dann schreibt (abändert) ist dem gewollten Sinn des Gesetzes nicht mehr genüge getan.

Gehe zu deiner Gewerkschaft, oder zu deinem Rechtsanwalt und lasse dich dort beraten.

Klage es dann ggf. ein, aber…
Wie weit bist du nun bereit zu gehen? Und wäge bitte die Folgen auch ab, denn du willst ja noch ein paar Jahre in der Firma bleiben.

Dein Firmeneintritt ist auch an hand deiner Lohn/Gehaltsabrechnung beweisbar.

Brauchst du denn wirklich dein ZZ, denn ich glaube zu wissen, um firmeninterne Dinge damit beweisen zu können ist es nicht geeignet, weil es nicht anerkannt wird.

Mfg moeve

Hallo,
nochmals Danke für die Rückantwort.
Ja, das Zeugnis ist mir wichtig. In unserem Unternehmen werde viele Dinge geändert, wir wachsen ständig und trotzdem werden Arbeitspläte abgebaut. Besonders die gut verdienenden Mitarbeiter werden gegen billige Anfänger, kostenlose Praktikanten ersetzt. Bereichsleiter, wie ich, werden umbesetzt und man weiss nicht was noch alles geplant ist. Bei meinem Alter (52) ist ein gutes Zwischenzeugnis vielleicht irgendwann einmal wichtig.
Ich warte jetzt einfach das Gespräch mit der Personalreferentin ab und hoffe auf eine gütliche Einigung.
Ich melde mich nach dem gespräch noch einmal bei Dir.
Vielen Dank und LG
trotzkopf

Hallo,
die versteckten Äußerungen/Bewertungen werden durch einen sich ständig weiter verfeinerten Code transportiert.

Mein Tipp: wende Dich an den Betriebsrat,
an den zuständigen Gewerkschftssekretär,
oder an einen Fachanwalt (ohne Rechtsschutzversicherung gibt es an vielen Orten auch eine anwaltliche/fachliche Beratung der Arbeitslosen Beratungsstellen)

Ein verdeckt schlechtes Zeugnis kann sehr schaden und als Laie kaum zu erkennen.

Gruß Malook

Hallo Malook,
werde ich machen, vielen Dank für Deine Antwort
LG
trotzkopf

Die Personalabteilung muss nicht in die Formulierung des Zwischenzeugnisses mit einbezogen werden. Der Vorgesetzte ist in Absprache mit dem Mitarbeiter allein verantwortlich für die Formulierung und den Inhalt des Zwischenzeugnisses. Der Wortlaut: zur vollsten Zufriedenheit bedeutet „sehr gut“, wobei hingegen der Wortlaut: zur vollen Zufriedenheit ein „gut“ bedeutet. Mit dem kollegialen Verhalten bin ich mir nicht so sicher. Es könnte auch bedeuten, dass Sie zu kommunikativ sind.
Haben Sie in Ihrer Firma einen Betriebsrat? Wenn ja, würde ich mich mit Ihrem Problem auf jeden fall an ihn wenden. Die Aussage, dass die Personalabteilung nicht zugestimmt hat ist lächerlich.
Viel Glück!!!

Hallo,

tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, irgendwie ist mir die Anfrage total durchgerutscht.
Also in Sachen Zeugnis bin ich leider nicht so der Experte. Nach meinem Wissensstand haben Sie aber vermutlich kein Recht auf ein bestimmtes Zeugnis (hier von Ihrem ehemaligen Chef), wenn er nicht autorisiert ist, ohne Absprache Zeugnisse auszustellen. Ansonsten behält sich so etwas meistens die Personalverwaltung vor und der direkte Vorgesetzte erstellt lediglich einen Entwurf.
Die einzelnen Klauseln, die die unterschiedlichen „Schulnoten“ wiedergeben, kenne ich im Einzelnen nicht, ich meine aber, das es dazu notfalls reichlich Literatur gibt. Das Einzige, wogegen man sich wehren kann, ist ein Zeugnis, in dem Z.B. stände, „XY“ war faul, klatschsüchtig oder sonstiges. Das darf ein Arbeitgeber nicht schreiben, selbst wenn es stimmen sollte. Deshalb gibt es ja diese Klauseln.
Worauf natürlich ein Anrecht besteht, ist die korrekte Wiedergabe von Daten, also wenn das Eintrittsdatum falsch ist, dann muss das korrigiert werden.

Warum jetzt speziell bei Ihnen das Zeugnis geändert wurde, im Gegensatz zu den 10 anderen Kollegen, keine Ahnung, ändert aber vermutlich nichts an der Situation.

Gruß