Zwischenzeugnis

Halo Leute,
habe schon gesucht, aber -was mich ein wenig wundert- nichts ähnliches gefunden.

Also:
Schon klar, dass Arbeitnehmer/innen (AN) jederzeit(?) ein Zeischenzeugnis (ZZ) verlangen können, doch auf welcher Rechtsgrundlage!?
UND: Was können die AN tun, wenn der Arbeitgeber (AG) der Bitte nicht nachkommt!?
SOWIE: Gibt es hier Unterschiede zwischen un- und befristeten Arbeitsverhältnissen?!?

AUCH: Muss das ZZ auch qualifiziert erteilt werden und wie umfangreich!?

So, UND DANN NOCH eine Frage an die „auf der anderen Seite des Tisches“: Was geht in einem Personaler vor, wenn er die Bitte auf den Tisch kommt und eh’ schon genug zu tun hat… ist die Bitte „taktisch“ belegt im Denken der Personalverantwortlichen i.S.v. „…aha, die AN wird sich wegbewerben…“ oder „…hm, der AN will mir Arbeit machen…“

Merci bien,
Grüße, Jogi

Hallo!
Ähm, sorry, liebe/r Admin :smile: Bitte ins richtige Brett „Arbeitsrecht“ verschieben… war ungeschickt von mir und wird nicht wieder vorkommen.
MfG, Jogi

Hallo Leute,
habe schon gesucht, aber -was mich ein wenig wundert- nichts
ähnliches gefunden.

Also:
Schon klar, dass Arbeitnehmer/innen (AN) jederzeit(?) ein
Zeischenzeugnis (ZZ) verlangen können, doch auf welcher
Rechtsgrundlage!?
UND: Was können die AN tun, wenn der Arbeitgeber (AG) der
Bitte nicht nachkommt!?
SOWIE: Gibt es hier Unterschiede zwischen un- und befristeten
Arbeitsverhältnissen?!?

AUCH: Muss das ZZ auch qualifiziert erteilt werden und wie
umfangreich!?

So, UND DANN NOCH eine Frage an die „auf der anderen Seite des
Tisches“: Was geht in einem Personaler vor, wenn er die Bitte
auf den Tisch kommt und eh’ schon genug zu tun hat… ist die
Bitte „taktisch“ belegt im Denken der Personalverantwortlichen
i.S.v. „…aha, die AN wird sich wegbewerben…“ oder „…hm,
der AN will mir Arbeit machen…“

Merci bien,
Grüße, Jogi

Auch hallo.

Das mit der Verschiebung machst Du selbst :wink:
In der Zwischenzeit hilft ein Blick unter arbeitsrecht.de @ zwischenzeugnis weiter: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a… & http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

HTH
mfg M.L.

Wiederhallo :smile:

Das mit der Verschiebung machst Du selbst :wink:

Never done before :frowning: Wie?

Anonsten DANKE!!!
MfG, Jogi

Hallo nochmal.

Das mit der Verschiebung machst Du selbst :wink:

Never done before :frowning: Wie?

Verschieben kann nur das TEAM -> liebe mail schreiben und auf Knien um Verschiebung bitten :wink:
Oder die Poster löschen ihre Ergüsse (wenn möglich) und stellen sie in Arbeitsrecht erneut ein…
Oder man macht gar nichts, da die allgemeine Frage schon eine allgemeine Antwort erhalten hat.

mfg M.L.

Hallo,

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a…
&
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

Die beiden links haben doch aber mit dem Thema Zwischenzeugnis nichts zu tun.

Hier http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… steht wenigstens etwas zum Zwischenzeugnis drin (auch wenns wenig ist).
Interessant finde ich allerdings -> Zitat: „Letztlich können Sie daher stets und ohne weiteres ein Zwischenzeugnis verlangen.“ …

MfG

Hi!

Interessant finde ich allerdings -> Zitat: „Letztlich
können Sie daher stets und ohne weiteres ein Zwischenzeugnis
verlangen.“ …

…was ich ganz persönlich erst mal anzweifel! Denn ich traue keiner solchen Publikation, wenn diese durch nichts belegt ist.

LG
Guido

verlangen oder bekommen?

Interessant finde ich allerdings -> Zitat: „Letztlich
können Sie daher stets und ohne weiteres ein Zwischenzeugnis
verlangen.“ …

verlangen kann man viel - ob man es denn bekommt bzw einen Anspruch (woraus?) drauf hat ist eine andere Sache …

mfg
ED

OK
Hi!

OK - ich bin bei einer Seite vom Hensche davon ausgegangen, dass das gleichbedeutend ist!

LG
Guido