Halo Leute,
habe schon gesucht, aber -was mich ein wenig wundert- nichts ähnliches gefunden.
Also:
Schon klar, dass Arbeitnehmer/innen (AN) jederzeit(?) ein Zeischenzeugnis (ZZ) verlangen können, doch auf welcher Rechtsgrundlage!?
UND: Was können die AN tun, wenn der Arbeitgeber (AG) der Bitte nicht nachkommt!?
SOWIE: Gibt es hier Unterschiede zwischen un- und befristeten Arbeitsverhältnissen?!?
AUCH: Muss das ZZ auch qualifiziert erteilt werden und wie umfangreich!?
So, UND DANN NOCH eine Frage an die „auf der anderen Seite des Tisches“: Was geht in einem Personaler vor, wenn er die Bitte auf den Tisch kommt und eh’ schon genug zu tun hat… ist die Bitte „taktisch“ belegt im Denken der Personalverantwortlichen i.S.v. „…aha, die AN wird sich wegbewerben…“ oder „…hm, der AN will mir Arbeit machen…“
Hallo!
Ähm, sorry, liebe/r Admin Bitte ins richtige Brett „Arbeitsrecht“ verschieben… war ungeschickt von mir und wird nicht wieder vorkommen.
MfG, Jogi
Hallo Leute,
habe schon gesucht, aber -was mich ein wenig wundert- nichts
ähnliches gefunden.
Also:
Schon klar, dass Arbeitnehmer/innen (AN) jederzeit(?) ein
Zeischenzeugnis (ZZ) verlangen können, doch auf welcher
Rechtsgrundlage!?
UND: Was können die AN tun, wenn der Arbeitgeber (AG) der
Bitte nicht nachkommt!?
SOWIE: Gibt es hier Unterschiede zwischen un- und befristeten
Arbeitsverhältnissen?!?
AUCH: Muss das ZZ auch qualifiziert erteilt werden und wie
umfangreich!?
So, UND DANN NOCH eine Frage an die „auf der anderen Seite des
Tisches“: Was geht in einem Personaler vor, wenn er die Bitte
auf den Tisch kommt und eh’ schon genug zu tun hat… ist die
Bitte „taktisch“ belegt im Denken der Personalverantwortlichen
i.S.v. „…aha, die AN wird sich wegbewerben…“ oder „…hm,
der AN will mir Arbeit machen…“
Verschieben kann nur das TEAM -> liebe mail schreiben und auf Knien um Verschiebung bitten
Oder die Poster löschen ihre Ergüsse (wenn möglich) und stellen sie in Arbeitsrecht erneut ein…
Oder man macht gar nichts, da die allgemeine Frage schon eine allgemeine Antwort erhalten hat.
Die beiden links haben doch aber mit dem Thema Zwischenzeugnis nichts zu tun.
Hier http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… steht wenigstens etwas zum Zwischenzeugnis drin (auch wenns wenig ist).
Interessant finde ich allerdings -> Zitat: „Letztlich können Sie daher stets und ohne weiteres ein Zwischenzeugnis verlangen.“ …