Hi,
hab ne kurze Frage. Hat man als Azubi das Recht auf ein Zwischenzeugnis z.B. für Bewerbungen? Also ein Zeugnis schon ein halbes/dreiviertel Jahr vor Ende der Ausbildung?
Danke und Gruß
Hi,
hab ne kurze Frage. Hat man als Azubi das Recht auf ein Zwischenzeugnis z.B. für Bewerbungen? Also ein Zeugnis schon ein halbes/dreiviertel Jahr vor Ende der Ausbildung?
Danke und Gruß
Hi,
Hat man als Azubi das Recht auf ein
Zwischenzeugnis z.B. für Bewerbungen? Also ein Zeugnis schon
ein halbes/dreiviertel Jahr vor Ende der Ausbildung?
Falls es eine Ausbildung nach BBiG ist gilt „(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.“
http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__16.html
Nichtsdestotrotz kann man ja mal freundlich fragen beim Ausbilder, ob er schon früher ein (Zwischen-)Zeugnis ausstellt.
MfG