Zwischenzeugnis / Arbeitsplatzbeschreibung

Hallo zusammen,

angenommen, eine Person ist Quereinsteiger in einem neuen Beruf. Die Person macht ihren Job auch gut und möchte in absehbarer Zeit gerne den Arbeitgeber wechseln, weil die Arbeitsbedingungen und die Chancen auf berufliche Weiterentwickling sehr schlecht stehen.

Da der AN nun ja im „neuen“ Beruf keinerlei Referenzen oder Zeugnisse hat, stehen die Chancen auf erfolgreiche Bewerbung nicht so gut.

Der AN bittet den AG nun um ein Zwischenzeugnis, oder wenigstens um eine Arbeitsplatzbeschreibung. Daraufhin kommt die Aussage des AG, dass das im Betrieb „nicht üblich“ sein und das man sich aber in der nächsten Zeit mal drum kümmern wird. 3 Monate gehen ins Land - nichts passiert.

Der AN meint mal gehört zu haben, dass er ein Recht auf eine solche Bescheinigung / Zeugnis hat. Stimmt das?

Vielen Dank für alle Antorten,
zuckerle

Hallo zuckerle, derjenige sollte vielleicht im besagten möglichem Fall einmal seinen AG höflich aber mit Nachdruck darauf aufmerksam machen, dass es ihn als AN nicht tangiert, was üblich ist, sondern sich lieber auf das berufen würde, was die Gesetzlage so hergibt. Und die dürfte ziemlich eindeutig sein. LG - Biggi

Was gibt die Gesetzeslage denn her?
Hi!

Zitiere doch mal das Gesetz, in dem das Recht auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses geregelt ist!

Gruß
Guido

Hi!

Schlechte Karten, wenn man nicht mit der Tür ins Haus fallen will und sich als potenziellen Abwanderer outet!

FAQ:702

oder aber hier

Gruß
Guido

Vielen Dank!

Schade, dass bedeutet dann wohl, dass der AN ewig in diesem Loch bleiben muß…

1 „Gefällt mir“

nö… das Gesetz gibt ja was her: Nämlich dass Grundsätzlich kein Anspruch auf Erstellung eines Zwischenzeugnisses besteht. :wink:

Allenfalls könte ein Anspruch darauf aus einem Tarifvertrag bestehen oder aber aus einem wichtigen Grund wie einer geplanten Kündigung. Ist aber auch nicht wirklich gut wenn der AN dann nicht wirklich wechselt… zeigt es doch dem Chef, dass der AN auf dem Arbeitsmarkt nicht wirklich gefragt ist.

Ich würde wahrscheinlich meinem Chef erzählen, dass ich ein Zwischenzeugnis dringend für eine ausserbetriebliche Weiterbildung benötige… gut - würde ich nicht, weil es bei uns eh nie ein Problem darstellt und in Der Schweiz so wie ich es weiss ein Anspruch generell besteht. Aber so mal angenommen ich befände mich arbeittechnisch in einem Betrieb in Deutschland in dem es „nicht üblich“ ist.

Gruss HighQ

Na würde das wird das wohl nichts werden.
Ein Tarifvertrag wäre ein Traum in diesem fiktiven Betrieb.

Natürlich würde der AG nicht wollen dass der AN wechselt, schließlich arbeitet der wie verrückt für richtig wenig Kohle.

Deswegen würde der AN ja auch irgendetwas benötigen um in Bewerbungen zu zeigen was er leisten kann.