Ein Arbeitnehmer arbeitet ein paar Jahre bei der Firma „A GmbH“. Irgendwann wird seine Abteilung von der Firma „B AG“ gekauft. Es findet ein Betriebsübergang nach $613a in die neu gegründete „AB GmbH“ statt, dessen Besitzer zu 100% die Firma „B AG“ ist. Nach einem weiteren Jahr wird nun die „AB GmbH“ mit der „B AG“ verschmolzen (Betriebsübergang in die „B AG“).
Nun meine Fragen:
- Der AN hätte gerne ein Zwischenzeugnis, das den Zeitraum in den Firmen „A GmbH“ und „AB GmbH“ abdeckt. Geht das überhaupt?
- Ist es generell für die Zukunft sinnvoll, für jeden Betriebsübergang ein Zwischenzeugnis zu haben?
- Angenommen, der AN würde nun bei der Firma „B AG“ kündigen. Welchen Zeitraum umfasst dann das Endzeugnis, das er dann bekommt? Die komplette Zugehörigkeit bei „A GmbH“, „AB GmbH“ und „B AG“? Oder nur die Zeit in der Firma „B AG“? Oder die Zugehörigkeit zu „AB GmbH“ und „B AG“ (denn die „AB GmbH“ hat ja auch zur „B AG“ gehört)?
Ich hoffe, es klingt nicht zu verwirrend 
Gruß,
Markus
Hallo
- Der AN hätte gerne ein Zwischenzeugnis, das den Zeitraum in
den Firmen „A GmbH“ und „AB GmbH“ abdeckt. Geht das überhaupt?
– Es geht nicht nur, es muß.
- Ist es generell für die Zukunft sinnvoll, für jeden
Betriebsübergang ein Zwischenzeugnis zu haben?
– Für jeden Betriebsübergang? Wieviele erwartest Du denn noch
Klar ist es sinnvoll, immer eins anzufordern.
- Angenommen, der AN würde nun bei der Firma „B AG“ kündigen.
Welchen Zeitraum umfasst dann das Endzeugnis, das er dann
bekommt? Die komplette Zugehörigkeit bei „A GmbH“, „AB GmbH“
und „B AG“? Oder nur die Zeit in der Firma „B AG“? Oder die
Zugehörigkeit zu „AB GmbH“ und „B AG“ (denn die „AB GmbH“ hat
ja auch zur „B AG“ gehört)?
– Die komplette Zeit bei allen Firmen und Vorfirmen.
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
danke für die Antwort.
- Der AN hätte gerne ein Zwischenzeugnis, das den Zeitraum in
den Firmen „A GmbH“ und „AB GmbH“ abdeckt. Geht das überhaupt?
– Es geht nicht nur, es muß.
Kann man im Internet irgendwo nachlesen, wodurch das genau geregelt ist? (so dass man sich ggf. darauf berufen kann)
- Angenommen, der AN würde nun bei der Firma „B AG“ kündigen.
Welchen Zeitraum umfasst dann das Endzeugnis, das er dann…
– Die komplette Zeit bei allen Firmen und Vorfirmen.
Auch hier: Wo ist das eigentlich geregelt?
Gruß,
Markus
Hallo
Kann man im Internet irgendwo nachlesen, wodurch das genau
geregelt ist? (so dass man sich ggf. darauf berufen kann)
Das ergibt sich einerseits aus dem Anspruch (GewO § 109 bzw BGB § 630) und dem Umstand, daß der neue AG gemäß BGB § 613a in alle Rechten und Pflichten eintritt, also auch die wohlwollende wahrheitsgemäße Zeugniserteilung über den gesamten Beschäftigungszeitraum.
Gruß,
LeoLo