Zwischenzeugnis bewerten

Hallo alle zusammen!
Mein Lebensgefährte ist Kfz-Mechaniker und arbeitet in einer Ölwechselstation.
Heute hat er nun sein Zwischenzeugnis erhalten.
Im Groben konnte ich es entschlüsseln, bitte euch jedoch um Verbesserungsvorschläge und Tipps, wie man den Arbeitsgeber zur Änderung bwegen kann.
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Zwischenzeignis

Herr XY, geboren am xx.xx.xxxx ist seit dem xx.xx.xxxx in unserem Unternehmen als Kfz-Mechaniker beschäftigt.

Zu seinen aufgaben gehören Wartungsarbeiten an Fahrzeugen (PKW und LKW) sowie die selbstständige Betreuung und Beratung von Kunden.

Herr XY verfügt über eine große Berufserfahrung und handwerkliches Geschick.

Er erleigt die ihm übertragenen Arbeiten zügig und zu unserer vollen Zufriendenheit.

Das Verhalten von Herr XY gegenüber seinen Vorgesetzten und Mitabeitern ist korrekt.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn XY ausgestellt.

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Das Verhältnis zum Arbeitgeber ist angespannt, jedoch ist die Bewertung nach 14 Jahren echt mies.Vor allem entspricht es nicht der Wahrheit.
Ich denke, nur weil man sich persönlich nicht riechen kann,jedoch immer höflich ist etc sowas nicht gerechtfertigt oder?

Wie kann man sich da durchsetzen.

Bedanke mich schon mal im Vorraus!

LG Fussel

Auch hallo

wie man den Arbeitsgeber
zur Änderung bwegen kann.

Zum FA für AR gehen und harte Beweise für bessere Leistungen vorlegen.

seit dem xx.xx.xxxx in

Vollständig…FAQ:2027
Zu den Allgemeinplätzen und Selbstverständlichkeiten soll(t)en auch konkrete Erfolge kommen

Das Verhalten von Herr XY gegenüber seinen Vorgesetzten und
Mitabeitern ist korrekt.

Keine Kunden ?

mfg M.L.

Hallo M.L.

Das ist schon klar, aber wie soll man das bitte beweisen??
Jedoch kann der AG es ebenfalls nicht beweisen…

Die Formulierung zum Verhalten ist meiner Meinung nach etwas suspekt.
Was ist das für eine Note?

MFG
Fussel

Herr XY, geboren am xx.xx.xxxx ist seit dem 09.09.1996 in
unserem Unternehmen als Kfz-Mechaniker beschäftigt.


Das Zeugnis muss einen bestimmten Aufbau haben. Schau mal auf arbeitszeugnis-info.de
Die Arbeitgeber dürfen keine schlechten Formulierungen nehmen, aber gute weglassen, was somit aufs Gleiche rauskommt.
Ich würde den AG bitten auch noch etwas über die Leistungen die tatsächlich über die 14 Jahre ausgeführt worden sind zu ergänzen. Auch darf man so weit ich weiß selber ein Zeugnis schreiben und einreichen als Anregung?! Da bin ich mir aber nicht sicher.
Dass der AG das Zeugnis auf deinen Wunsch anfertigt ist als Satz meiner Meinung nach völlig unpassend und gehört nicht ins Zeugnis.

Viel Glück noch. Es gibt einige gute Seiten im Netz auf der die Formulierungen aufgeschlüsselt sind. Eine sehr gute Note wäre alles in die Richtung stets zu unserer vollsten Zufriedenheit…ohne das vollsten ist es dann aber schon eine 2-3.

Falls du gekündigt hast, sollte eventuell erwähnt werden, dass das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen wird und keine Kündigung seitens des AGs ausgesprochen wurde.