Zwischenzeugnis für Auszubildende

Hallo zusammen,

also ich bin auszubildender und habe ein Zwischenzeugnis verlangt. Da ich persönlich das Zwischenzeugnis als nichtssagend und wertlos halte und mir Verwandte und Bekannte recht gaben würde ich nun gerne eine „unabhängigere“ Meinung hören ob das wirklich ein akzeptables Zwischenzeugnis ist denn meiner Meinung nach tut es das nicht.

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Name
Ohne Adresse

Ort,Datum

Die Firma XY ist ein Softwarehaus mit Schwerpunkt auf IT-Sicherheitslösungen. Als Spezialist für Internetsicherheit und Pionier im Bereich xy entwickelte das 1985 gegründete Unternehmen bereits vor mehr als 20 Jahren das erste xy-Programm. Die Firma xy Produktpalette reicht von Sicherheitlösungen für Privatanwender bis hin zum Schutz kleiner,mittlerer und großer Unternehmensnetzwerke.

Herr XY, geboren am xy, ist seit dem xy als Auszubildender für den Beruf des IT-Systemelektronikers in unserem Unternehmen tätig. Herr Müller wurde bisher in folgenen Abteilungen eingesetzt:

EDV
Qualitätssicherung
Web
Service Center
Versand
Buchhaaltung
Vertrieb

Er erlernte dabei folgende Tätigkeiten:

Inhouse Support
Hardware / Software Helpdesk
Telefonischer Kundendienst
Software Reverse Engineering
EDV Wartungen

Wir sind mit den Leistungen des Herrn xy zufrieden. Neben guten Fachkenntnissen überzeugte er durch Kundenorientierung, Hilfsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit auf IT Fach- und Rekrutierungsmessen.

Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herr xy veranlasst.

Firma XY

Personalentwicklung

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Meiner Meinung nach völlig nichtssagend. Ich wollte das Zwischenzeugnis für meine Bewerbungen verwenden. Kann es aber so wie ich es erhalten habe (getackert,keine Unterschrift,kein Stempel) unmöglich verschicken.

Meinungen dazu würden mich freuen.

Hallo,

Mal wieder FAQ:1129 Verletzung (allmählich könnte man einen Vordruck anbieten).

Aber ich bin auch kein Experte für Arbeitszeugnisse, daher darf ich wohl meine laienhafte Meinung hier äußern…

Das Arbeitszeugnis ist meiner Meinung nach nicht Nichtsagend, sondern ziemlich negativ, nur ein paar Beispiele:

Es fehlen vollständig irgendwelche positiven Bewertungen, wie z.B.

Herr Müller wurde bisher überaus erfolgreich in folgenen :Abteilungen eingesetzt:

EDV
etc.

Liest sich daher wie: „Nirgendwo konnten wir was passendes für Ihn finden.“

Er erlernte dabei folgende Tätigkeiten:

Inhouse Support
etc.

Er erlernte sie, aber beherrscht er sie auch?

Wir sind mit den Leistungen des Herrn xy :sehr/überaus??;
zufrieden. Neben sehr?? guten Fachkenntnissen überzeugte
er durch Kundenorientierung, Hilfsbereitschaft und :Kommunikationsfähigkeit auf IT Fach- und Rekrutierungsmessen.

= Hat viel herumgelabert ohne viel zu können.

Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herr xy veranlasst.

Der Satz:
„Wir danken Herrn XY für seine stets guten Leistungen und hoffen auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.“ fehlt vollständig, daher scheint man froh zu sein den Herrn XY losgeworden zu sein."

Wenn das nicht Absicht war, dann hat hier einer beim Ausstellen des Zeugnisses ziemlich geschlafen! In dieser Form ist es jedenfalls ziemlich schädlich.

Gruß,

Eventuell habe ich FAQ 1129 falsch verstanden.

Ich wollte ausschließlich nur eure persönliche Meinung dazu wissen ob ihr das für ein Zwischenzeugnis haltet oder nicht. Das ihr ein Ersatz für eine umfassende Rechtsberatung seid… Das erwarte ich nicht kann ich auch nicht. Dennoch hat ihr doch sicherlich Wissen und Erfahrung :wink: die ihr gerne hier äußern dürft.

Ich stelle die Frage deswegen da als ich heute die Personalentwicklung gefragt habe ob sie das ernst (also die version die ihr oben seht) meinte. Sie bejahte im selben Atemzug aber gesagt hat „Ich habe viel erfahrung“, „Viel gelernt über Zwischenzeugnisse…“ und „Ich hatte keine Zeit dafür“

Da ich am Überlegen bin wirklich Rechtsberatung einzuschalten. Wollte ich nur noch neutralere Meinungen einholen. Hoffe das ist jetzt hiermit geklärt ^^

Auch hallo

Da ich persönlich das Zwischenzeugnis als
nichtssagend und wertlos halte

Kurz: stimmt…
-Allgemeinplätze
-keine konkreten Erfolge
-formelle Fehler
-…
Vgl. mit FAQ:2027

mfg M.L.