Hallo!
Ich habe eine Frage…
alles im selben Unternehmen:
- Ausbildung: x Jahre
- x Jahre gearbeitet, dann Aufhebungsvertrag wegen Fortbildung Vollzeit
- 1 Jahr Fortbildung Vollzeit
- direkt im Anschluß (außer 6Wochen arbeitslos)x Jahre gearbeitet im selben Unternehmen, wie vor der Fortbildung, aber höhere Gehaltsklasse, weil besserer Abschluß
- x Jahr Elternzeit: allerdings Homeoffice auf 400€-Basis (gleich Firma)
- x Jahre Teilzeittätigkeit (zum Teil in EZ) wieder am Firmenstandort
Jetzt: Anforderung eines Zwischenzeugnisses beim AG, da Aufgabengebietwechsel (vorher x Jahre das gleiche bzw. ähnliches Aufgabengebiet - quasi seit 1Jahr nach der Ausbildung). Über welchen Zeitraum kann man das Z´wischenzeugnis anfordern?
a) seit Ende der Ausbildung
b) seit Anfang der Arbeitszeit nach Abschluss der Fortbildung
c) seit Ende des Homeoffice?
Vielen Dank für Eure Meiungen!