Zwischenzeugnis vs. Arbeitszeugnis

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgender Situation.

Arbeitnehmer X wurde während der Probezeit zum 17.12. gekündigt, nimmt seinen Resturlaub und hat dadurch 3 Wochen vorher seinen letzten Tag im Büro. Nun möchte Arbeitnehmer X sich gerne bewerben und benötigt ein Zeugnis.

Welches Zeugnis muss in so einem Fall ausgestellt werden bzw. mit welchem Zeugnis bewirbt man sich? Arbeits- oder Zwischenzeugnis?
Und in welcher Zeit (Gegenwart/Vergangenheit) muss das Zeugnis verfasst werden?

Eigentlich ist Arbeitnehmer X noch bis 17.12. bei dem Unternehmen angestellt, aber es ist klar, dass der 17. der letzte Tag sein wird. Daher bin ich mir nicht sicher, was formell richtig ist.

Und falls das Zwischenzeugnis das richtige ist, bekommt man dann nach dem 17.12. nochmals ein Arbeitszeugnis?

Vielen Dank schon mal und schöne Grüße,

Christine

Hallo,

Welches Zeugnis muss in so einem Fall ausgestellt werden bzw.
mit welchem Zeugnis bewirbt man sich? Arbeits- oder
Zwischenzeugnis?

Wenn bisher nur das Zwischenzeugnis vorliegt, dann mit dem Zwischenzeugnis. Sobald das (endgültige) Arbeitszeugnis vorliegt, dann damit.

Und in welcher Zeit (Gegenwart/Vergangenheit) muss das Zeugnis
verfasst werden?

Das Zwischenzeugnis im Präsens, das Arbeitszeugnis in der Vergangenheitsform.

Und falls das Zwischenzeugnis das richtige ist, bekommt man
dann nach dem 17.12. nochmals ein Arbeitszeugnis?

Natürlich hast Du bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wenn Dir das nicht automatisch geschickt wird, dann mußt Du eins anfordern.

VG