wenn man 10 Jahre in einem Unternehmen arbeitet und
der eigene Arbeitsbereich komplett umstrukturiert wird,
darf man dann ein Zwischenzeugnis verlangen?
Wenn die Personalabteilung sagt, als Zwischenzeugnis gelten die jährlichen Beurteilungen zur Zielerreichung,
muss man sich damit zufrieden geben?
wenn man 10 Jahre in einem Unternehmen arbeitet und
der eigene Arbeitsbereich komplett umstrukturiert wird,
darf man dann ein Zwischenzeugnis verlangen?
Zitiert nach FAQ:2027:
„Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nicht generell, sondern immer dann, wenn ein so genannter triftiger oder „anzuerkennender“ Grund vorliegt. Triftige Gr�nde gibt es allerdings viele: Versetzung oder Wechsel des Vorgesetzten, �nderung der Aufgaben, Umstrukturierungen innerhalb des Unternehmens, …“
Wenn die Personalabteilung sagt, als Zwischenzeugnis gelten
die jährlichen Beurteilungen zur Zielerreichung,
muss man sich damit zufrieden geben?
Solange man sie schriftlich hat (natürlich in angemessener Form)