Zwischenzeugniss auf neutralem Papier?

Guten Tag,

Muss ein Zwischenzeugniss auf neutralem oder auf Briefpapier der Firma geschrieben werden?

Gibt es da entsprechende Gesetze?

Hallo, sorry mit solchen Formalien kenne ich mich leider nicht aus. LG

Zwischenzeugnis Papiervorschrift
Hallo,

das Zwischenzeugnis stellt eine besondere Art des Arbeitszeugnisses dar. Es unterliegt nicht den besonderen Anforderungen des Arbeitszeugnisses. Dieses muss auf einem ordentlichen Firmenbogen erstellt werden und kann, falls dies nicht geschieht, auch formgerecht beim Arbeitsgericht eingeklagt werden. Beim Zwischenzeugnis gelten diese strengen Formvorschriften nicht. Es wird zwar meistens auf einem Firmenbogen geschrieben, aber auch ein formloser Briefbogen ist zulässig. Ein Zwischenzeugnis kann nur gefordert werden, wenn dies tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart (hier kann auch die Verwendung eines Firmenbogens explizit geregelt werden) worden ist oder ein anzuerkennender triftiger Grund vorliegt. Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass im Regelfall keine gesetzliche Vorschrift vorhanden ist. Ob dies ausnahmslos Gültigkeit hat, kann ich nicht definitiv sagen. Mir sind jedoch keine gesetzlichen Regelungen bekannt, wo bezüglich einer Zwischenzeugniserstellung, Papiervorgaben existent sind. Die Vorgabenregelungen, zumindest bezüglich der Arbeitszeugnisse (Erstellungspflicht oae), haben sich durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte herauskristallisiert/gefestigt. Schon die Tatsache, dass Zwischenzeugnisse aus einem aktiven bestehenden Arbeitsverhältnis heraus beantragt werden, ist ein Indiz dafür, dass gerichtliche Auseinandersetzungen und Entscheidungen fast nicht existent sind. Gruß kdl1954

Vielen Dank für die ausführliche und sehr informative Antwort.

Hallo Kille100,
Gesetze dafür gibt es nicht. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es vom Kultusministerium (bzw. Schulamt) Vorgaben gibt. Kannst evtl. dort anfragen, die geben sicherlich richtige Angaben.
Mfg
Josetta

Hallo Kille,

ich kann keine gesetzliche Grundlage nennen, jedoch muss für eine weitere Verwendung von Dokumenten eindeutig der Auftrag ( von wem das kommt) erkennbar sein. Ich arbeite bei der Justiz und spreche aus Erfahrung. Ein Zeugnis, wenn auch " nur" Zwischenzeugnis ist ein Dokument, auf das man sich berufen kann und somit muss eindeutig der Verfasser mit Logo erkennbar sein. Ansonsten steht im Raume, dass es evtl. ein Fake ist.Um juristischen Nachfragen oder Infragestellungen vorzubeugen, immer alles „wasserdicht“ absichern!!!
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen!!!???
Ansonsten nochmal nachfragen und evtl. konkretisieren.
LG
Angie

Natürlich auf Papier der Firma! Sonst könnte man ja selber ein zeugnis schreiben.
Auf jeden Fall ein zeugnis mit Firmenpapier ausstellen lassen!