Mal angenommen, ich würde mein Arbeitsplatz wechseln und hätte gerne ein Zwischezeugniss( allerdings wüsste der AG noch nichts von seinem Glück…)
Nun, ich kann ja nicht einfach mir nichts, dir nichts, einen verlangen, man bräuchte schon einen berechtigten Grund, nicht wahr? Nun, der alte Chef ist aber jetzt nicht mehr da, vor kurzem hat er gekündigt. Wie sieht es denn in diesem Falle aus?
Mal angenommen, ich würde mein Arbeitsplatz wechseln und hätte
gerne ein Zwischezeugniss( allerdings wüsste der AG noch
nichts von seinem Glück…)
Nun, ich kann ja nicht einfach mir nichts, dir nichts, einen
verlangen, man bräuchte schon einen berechtigten Grund, nicht
wahr? Nun, der alte Chef ist aber jetzt nicht mehr da, vor
kurzem hat er gekündigt. Wie sieht es denn in diesem Falle
aus?
Vorgesetztenwechsel ist ein sehr klassischer Grund ein Ziwschenzeugnis zu verlangen… da sich sowohl danach sehr viel ändern kann, als auch natürlich ein „Neuer“ nicht unbedingt (gerade wenn er von „extern“ kommt) die -womögliche- lange Betriebszugehörigkeit beurteilen kann…
Wenn der Ex-Chef schon weg ist (gescheiterweise lässt man das Zwischenzeugnis eben noch vom „alten“ Chef ausstellen) kann evtl. ein direkter Vorgesetzter/Abteilungsleiter zur Zeugnisausstellung bestimmt werden…
ich habe mir damals ein Zwischenzeugnis mit der Begründung einer eventuellen Fort-/Weiterbildung geholt. Zwar habe ich diese auch tatsächlich begonnen, aber meine Chefs haben nicht nachgefragt. Die IHK z.B. verlangt je nach Kursumfang ein Arbeitszeugnis als Zulassungsvoraussetzung (Nachweis der Tätigkeit).
Das ist schon klar. Missverständlich ausgedrückt. Pardon.
Ich habe meinen Chefs einfach gesagt, dass ich ein ausführliches Arbeitszeugnis mit meiner Tätigkeitsbeschreibung brauche und habe so quasi beides abgedeckt…