angenommen eine Firma wechselt die Rechtsform - also z. B. von GmbH zu AG - gibt es ein Recht auf ein Zwischenzeugnis von der „alten“ Firma?
Wann hat man überhaupt die Möglichkeit ein Zwischenzeugnis verbindlich einzufordern?
angenommen eine Firma wechselt die Rechtsform - also z. B. von
GmbH zu AG - gibt es ein Recht auf ein Zwischenzeugnis von der
„alten“ Firma?
Wann hat man überhaupt die Möglichkeit ein Zwischenzeugnis
verbindlich einzufordern?
bei einem triftigen Grund hat man einen Anspruch. Der Wechsel der Rechtsform des AG gehört nicht dazu, auch weil er auf das Arbeitsverhältnis praktisch keine Auswirkungen hat.
Triftige Gründe können sein: Bewerbung um eine andere Stelle, wesentliche Änderungen des Aufgabengebiets, Versetzung in eine andere Abteilung, Wechsel des direkten Vorgesetzten…
was aber nicht bedeutet, um ein zwi-zeugnis bitten zu können. triftiger grund liegt ja nicht vor, aber wer unbedingt ein zwi-zeugnis möchte, kann (theoretisch) immer danach fragen. man muß sich nur darüber im klaren sein, daß der ag sich wundern wird und schlüsse daraus zieht, die nicht unbedingt zum wohle des an sein müssen…