Zyankali

Hallo!
Mene Frage ist folgende:
weiß jemand, in welcher Form und auf welche Art und Weise es juristisch möglich ist, also wie der eingeschränkte Zugang zu Zyankali gestaltet ist?
Zum Verständnis: ich möchte keines kaufen, suche nur den juristischen Wortlaut über den Weg der Antragsstellung, die zuständigen Behörden etc…
Danke!

Hallo!
Mene Frage ist folgende:
weiß jemand, in welcher Form und auf welche Art und Weise es
juristisch möglich ist, also wie der eingeschränkte Zugang zu
Zyankali gestaltet ist?

Hallo Norah,

rechtlich ist dies hier geregelt:

BtMG (1981) § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln

(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer

  1. Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder

  2. ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen will.

(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.

Siehe auch:

http://home.arcor.de/palm-factory/arbeit/btmg.htm

Gruß

Marlon

Zyankali -> Betäubungsmittel???
Hi,

in welcher Anlage soll das denn aufgeführt sein? Ich habe gerade noch mal gesuch und nichts gefunden…

Hallo Norah,

rechtlich ist dies hier geregelt:

BtMG (1981) § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln

(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und
Medizinprodukte bedarf, wer

  1. Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel
    treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen,
    ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen,
    erwerben oder

  2. ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen
    will.

(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten
Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder
anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.

Siehe auch:

http://home.arcor.de/palm-factory/arbeit/btmg.htm

Gruß

Marlon

Hallo!
Mene Frage ist folgende:
weiß jemand, in welcher Form und auf welche Art und Weise es
juristisch möglich ist, also wie der eingeschränkte Zugang zu
Zyankali gestaltet ist?
Zum Verständnis: ich möchte keines kaufen, suche nur den
juristischen Wortlaut über den Weg der Antragsstellung, die
zuständigen Behörden etc…

Hi,

genau kann ich Deine Frage nicht beantworten, aber wenn nichts besseres kommt, kann ich Dir einen Anfang zum weitersuchen bieten:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/chemg/index… ist das Chemikaliengesetz (genauer Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen). §17 ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/chemg/__17.html ) regelt, daß die Bundesregierung Verordnungen erlassen darf um den Umgang etc. einzuschränken (wichtig hier Abs.1 Punkt 2). In einer der Verordnungen zum Chemkaliengesetz wird geregelt sein, daß bestimmte Stoffe (dazu wird wahrscheinlich auf einen Anhang verwiesen) nicht frei verkauft werden dürfen. Es wird da mehrere Abstufungen geben (die in §17 (1) genannten), Du nußt Dir die Passende suchen…

Gruß Stefan

Danke an alle!!!

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Zuständig ist das Bundesamt für Arbeitssicherheit in Mönchengladbach.

Für sowas braucht man ein Bedürfnis
und eine Sachkundeprüfung

und ein Führungszeugnis

am besten dort mal fragen.

KCN wird in der Galvanik als Komplexsalzbildner eingesetzt.

gibts in großen Blechdosen in jedem Galvanikbetrieb.

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jakob,

ein „Bundesamt für Arbeitssicherheit“ gibt es in der Form nicht…das heißt
*snip*
Die „Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)“ ist in Fachbereiche gegliedert, die sich auf verschiedene Standorte verteilen. Sie wird von einem Präsidenten am Sitz in Dortmund geleitet. Der Präsident hat einen Ständigen Vertreter. Die Bundesanstalt unterhält die Deutsche Arbeitsschutzausstellung; in der BAuA ist das Informationszentrum angesiedelt.

Standorte außer Dortmund sind:
Berlin Bremen Chemnitz Dresden
*snip*

mfg

Frank

Hi,

in welcher Anlage soll das denn aufgeführt sein? Ich habe
gerade noch mal gesuch und nichts gefunden…

Hallo Goosi,

ich muss eingestehen, dass ich mir das jetzt auch nicht mehr vorstellen kann.

Ich bin über § 1 (2) 3: „zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln oder anderen Stoffen oder Zubereitungen wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit erforderlich ist.“ gestolpert.

Des Weiteren habe ich darauf geschlossen aufgrund von § 2 1.Stoffe:
Definition: „eine Pflanze, ein Pflanzenteil oder ein Pflanzenbestandteil in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand sowie eine chemische Verbindung und deren Ester, Ether, Isomere, Molekülverbindungen und Salze – roh oder gereinigt- sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen;“.

Zyankali = Kaliumzyanid = Kaliumsalz der Blausäure

Durch den Umstand, dass Kaliumzyanid zur Goldgewinnung, in Galvanisierungsprozessen und in der org. Synthesechemie verwendet wird, scheint es allerdings unlogisch zu sein, dass Zyanid zu den Btm gezählt wird… :wink:

Ganz ehrlich gesagt war mein erster Gedanke, der der Blausäureintoxikation, bekannt z.B. bei Aufnahme über den Gastrointestinaltrakt. (Zyanidhaltige Nahrungsmittel, bsw. Bittermandeln)

Falls ich mich habe fehlleiten lassen, dann möchte ich mich entschuldigen! Dennoch empfinde ich § 2 1. durchaus als widersprüchlich und würde mich über eine Klärung der Auslegung dieses Paragraphen freuen!

MfG

Marlon

Aus der Apotheke
Hallo,

auch in der Apotheke kann man Zyankali erhalten. Allerdings muß man eine stichhaltige Begründung liefern und die Abgabe wird mit Namen dokumentiert. Ich kenne -wie die meisten Apotheker- eine solche Begründung, aber die werde ich hier nicht veröffentlichen.
Ansonsten wird es schwer. Eine Btm ist Zyankali tatsächlich nicht.
Gruß
Schattenfax

Apotheke?!?!?!
Hallo!
Also, als ich einem Freund von mir, der Apotheker von Beruf ist, die Frage stellte, meinte der, in der Apotheke würde man es auf keinen Fall bekommen, egal welche Begründung etc., es wäre doch schlicht nicht erhältlich.
Sind die Apothekenverordnungen vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? (Leben in München)
Gruß,
Norah

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich bin selber Apotheker, in unserem dritten Staatsexamen war es eine beliebte Prüfungsfrage, unter welchen Bedingungen man Zyankali bekommen kann. Vor allem, mit welcher Begründung (ja es ist wirklich was ausgefallenes…). In der Praxis ist mir das noch nie passiert.
Ob das nun von Bundesland zu Bundesland (ich lebe in NRW) unterschiedlich ist… theoretisch nein, praktisch kann das aber sein.

Gruß

Schattenfax

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