Hi Michael,
are you trying to be difficult? Mit Verlaub, deine Argumente werden immer blöder …
weisst du das nun sicher, oder rätst du nur?
Nur eine starke Vermutung (bin kein Jurist).
Das Resultat
(Bearbeitung B) könnte ja mit dem Original mehr zu tun haben
als mit der Bearbeitung A! Ich hätte die Notation ja nur als
Lehrstück genommen.
Ich war davon ausgangen, dass die resultierende Notation mit dem Original identisch ist. Andernfalls hättest du ja selber eine neue Bearbeitung geschaffen, die du dann selber bei der GEMA anmelden könntest. Wenn du aber selbst zugibt, dass deine Bearbeitung eine Weiter-Bearbeitung von Fassung A ist, würde ein Richter im Zweifelsfall Bearbeiter A zu seinem Recht kommen lassen. Wenn du aber sagst, dass du deine eigene Notation nur zu Kontrollzwecken mit Bearbeitung A verglichen hast, dürfte es in der Proxis wohl kaum ein Problem geben.
Woher soll ich denn vorher wissen, welche Stücke ich auf einem
Sommercamp spielen werde?
Hast du meine Antwort gelesen? Die tatsächlich gespielten Stücke müssen erst hinterher gemeldet werden!
Folgedessen ist spontane
Lagerfeuermusik im öffentlichen Bereich also rechtswidrig.
Nicht rechtswidrig. Allerhöchstens unter bestimmten Umständen gebührenpflichtig (vgl. aber das Beispiel mit dem „abendliche Singen einer Jugendgruppe unter der Dorflinde“ aus dem von mir angegebenen Text, S. 8).
Vielleicht sind das seine einzigen freien Zeiten?
Wie bitte??? Es zwingt ihn doch niemand, zu musizieren …
Ich wollte
ja nur aufzeigen, wie schwachsinnig unsere Gesetze und deren
Folgen (hier GEMA Tarif) sind.
Oh, verstehe. Bei mir vor der Haustür gibt es auch eine Straßenkreuzung, wo das Linksabbiegen verboten ist. Vielleicht wäre das aber die einzige Möglichkeit, ohne Umweg zu mir nach Hause zu gelangen? (Ich wollte auch nur kurz aufzeigen, wie schwachsinnig unsere Gesetze und deren Folgen (hier StVO) sind …)
Du sagst also, ich müsstte jeden Tag bei der GEMA anmelden,
Nein, sage ich nicht. Wie kommst du darauf?
dass ich im Stadtpark Flöte üben werde (mir könnte ja jemand
zuhören)?
Die Frage ist erstmal, ob Flöte üben (auch im Stadtpark) überhaupt eine Aufführung ist. Das Spiel ist ja nicht auf Zuhörer gerichtet. Ich vermute, da müssten noch einige andere Umstände hinzukommen, bevor ein Richter das als Aufführung anerkennen würde.
Das hier unverantwortungsvoll eine sinnvolle Regelung
unterlassen wird. Es gibt dafür nämlich keinen sinnvollen
Tarif.
Du hast doch selber schon dargelegt, dass im Fall von Straßenmusikern im allgemeinen auf die Entrichtung von Gebühren verzichtet wird. Was willst du denn noch mehr?
Stattdessen kann dann immer hinterher die Fläche der
gesamten Fußgängerzone als Veranstaltungsraum als Grundlage
für die Berechnung genommen werden und damit im Einzelfall
tausende kassiert werden.
In dem von dir zitierten Tarif „U“ wird überhaupt nicht auf eine bestimmte Fläche Bezug genommen. Ich frage noch einmal: worauf willst du hinaus?
Das Urheberrecht ist nicht das Problem,
… auf einmal …!
die GEMA mit ihren Tarifen ist das Problem.
Es hindert dich niemand daran, mal bei der GEMA vorbeizugehen, und dich über die günstigste Form der Anmeldung beraten zu lassen. Nach meiner Erfahrung sind die Leute dort im persönlichen Gespräch durchaus freundlich, auskunfts- und hilfbereit. Wenn das Kind allerdings mal in den Brunnen gefallen ist, und eine notwendige Anmeldung schuldhaft unterlassen wurde, siehts danach dann anders aus …
Grüße
Wolfgang