Hi.
Es geht um ein gemeinsames Testament eines Ehepaares.
Beide Ehepartner haben aus Ehen vor dieser Ehe jeweils 3 Kinder (die jetzige Ehe ist kinderlos).
Die Eheleute bewohnen ihre eigene Immobilie, die ihnen zu jeweils 50% gehört.
In einem gemeinsamen (!) Testament haben die Eheleute folgendes vereinbart:
- Der Ehepartner erbt alles vom verstorbenen Partner
(Anm.: Dass es einen gesetzlichen Pflichtteil für die Kinder gibt, ist klar. Darum geht es aber hier nicht!) - Erst wenn auch der zweite des Ehepaars stirbt, wird die Immobilie unter den 6 Kinder aufgeteilt.
Jetzt dazu die Frage:
Wenn nun der erste Ehepartner stirbt und der andere Partner die Immobilie erbt (und die Kinder auf ihr gesetzliches Erbteil verzichten), kann dann der verbliebene Ehepartner die Klausel über die Immobilienaufteilung (die nach dem eigenen Tod wirksam würde) ändern?
Was dafür spricht: Man kann sein Testament jederzeit ändern.
Was dagegen spricht: Das ursprüngliche Testament ist gemeinsam mit dem Erstverstorbenen geschrieben worden. Eine Änderung würde dem Willen des Verstorbenen wiedersprechen.
Wie ist es nun ?
☼ Markuss ☼