Hallo zusammen,
hier mal wieder eine Frage zur Kleinunternehmerregelung.
Ein Unternehmer (Gründung in 2003) ist in 2003 und 2004 unter die Kleinunternehmerregelung gefallen und hat davon auch Gebrauch macht.
Da er die Umsatzgrenze des §19 in 2004 überschritten hat, fällt er in 2005 nicht mehr unter §19 und wird demnach auch Voranmeldungen abgeben.
Nun stellt sich die Frage, welcher Voranmeldungszeitraum gilt. Kommen hier die normalen Grenzen des §18 zum Zuge (Schätzung) oder gilt hier der monatliche Voranmeldungszeitraum, weil bisher keine USt gezahlt wurde (Behandlung wie eine Neugründung)?
Ich freue mich auf eure Meinungen dazu.
Danke & Gruß
Sebastian