leider immer noch nicht
Hallo,
Danke für Deine Geduld, ich fürchte ich stehe noch auf dem Schlauch…
bekommen und deshalb 3 Jahre Zuhause verbracht.
Die Elternzeit ist also vorbei!
In ziemlich genau 3 Monaten.
Wolfgang hat dann die ganze Zeit richtig orakelt mit dem
vollkommen korrekten Ergebnis, dass ausschließlich der § 8
TzBfG heranzuziehen ist.
Das heißt im Klartext, dass 3 Monate vorher der Antrag gestell
werden muss.
Das heisst dann aber schriftlich mit Eingangsvermerk bei der Personalverwaltung?
Also, der Angestellte hat sich etwas mehr als 3 Monate vor dem
Ablauf der Elternzeit per email an seinen alten „Chef“, also
den Instiutsleiter und auf Anraten der Personalbetreuerin an
dessen Stellvertreter, der sich wohl um sowas kümmere, gewandt …
… womit die drei Monate gewahrt sind …
… und per email mitgeteilt bekommen, dass er sich doch einen
Monat später nochmal wegen einem Gesprächstermin melden soll,
da er vorher keine Zeit hätte. Dann wolle er mal schauen was
sich „überhaupt machen“ liesse. Dabei wurde noch nichts
konkretes genannt, nur dass Teilzeit beantragt wird und eine
Behinderung vorliegt.
War das eine konkrete schriftliche (!) Ablehnung?
Das wäre eine lockere mail gewesen. So in etwa: Es geht um Januar,
richtig?Bitte melde dich Ende Oktober wieder bei mir, die nächsten 3
Wochen bin ich fast nur unterwegs und nach meinem Urlaub warten hier
immer noch fast 400 weitere Emails auf dich. Dann sollten wir klären
was geht und was hier bei uns auch überhaupt möglich ist.
Es war da auch vom Angestellten kein konkreter Antrag gestellt worden, sondern um einen Gesprächstermin gebeten worden mit der Ankündigung dass Teilzeit beantragt wird und Behinderung vorliegt.
Sicher ist, dass die Teilzeit nach §9 TV-UK beantragt werden muss, sonst verfällt angeblich die Vollzeitstelle.
Dann sollte das wohl konkret mit Angabe der gewünschten %, der Dauer und den gewünschten Arbeitszeiten beim Personalbüro schriftlich beantragt werden, was?
Nehmen wir an morgen in 3 Monaten sei der erste Arbeitstag, dann lässt sich der Angestellte wohl einen Empfangsstempel draufdrücken und eine Kopie mitgeben, oder?
Morgen? Heute?
Der einzige Punkt, der evtl. etwas unklar ist, wäre die Frage
der Wahl des Ansprechpartners.
Es hiess man müsse sich an den „alten Chef“ wenden, das wäre der Institutsleiter, bzw dessen Stellvertreter (Auskunft Personlalverwaltung).
Vielleicht dem die Kopie gleich auch zukommen lassen?
Fax?
Tut mir leid wenn alles wirr ist, ich bin ob der unterschiedlichen Angaben und Zuständigkeiten auch sehr verwirrt. Personalbüro meinte es gäbe keine Fristen, Personalrat meinte evtl 6 Monate, Gleichstellungsbeauftragte meinte 7 Wochen…
Gruß
M.