Auch wenn ich nicht mit dem ultimativen Gesetzestext dienen kann, möchte ich nach all den Kommentaren noch ein paar Aspekte beisteuern:
Ich meine auch, daß mir schon einige Bekannte vom Hundeverein berichtet haben, sie seien von Polizisten darauf aufmerksam gemacht worden, daß der Hund im Auto gesichert werden muß. Keiner von denen mußte aber was bezahlen und soviel ich weiß, ist es eben nur im Falle eines Unfalls so, daß z.B. die eigenen Haftpflichtversicherung (für fremde Schäden) oder Unfallversicherung (für die eigenen)nicht, oder nur teilweise zahlt, wenn der Schaden durch nicht ausreichend gesicherte Ladung entstand.(wozu ja auch der Hund zählt)
Was die spezifische Tiergefahr angeht, ist die ja der Grund dafür, daß unser Hund eine eigene Haftpflichtversicherung hat. Es wäre also noch interessant, inwieweit diese eintritt, wenn ein Schaden eben durch die spez. Tiergefahr ausgelöst wird. Dies ist z.B. typischerweise das oben geschilderte „Hund sieht anderen Hund und springt mir ins Lenkrad“-Szenario. Da wäre er ja nicht das Opfer, das im Falle des Unfalls dann als „nicht gesicherte Ladung“ zum Geschoß wird, sondern der Auslöser für den Unfall. Und genau an diesem Punkt wäre jetzt wichtig zu wissen, ob die Hundehalterhatpflichtversicherung verlangt, daß der Hund im Auto gesichert ist. (Also vielleicht mal da in der Police nachsehen???)
Da ich sehr viel mit meinem (25 kg) Hund in Deutschland unterwegs bin (ca.20.000 km im Jahr) habe ich mir reichlich Gedanken darüber gemacht wie er gesichert werden soll/kann/muß. Ich besitze ein Geschirr zum Anschnallen, das ich mir kaufte, als wir in die Schweiz fuhren. Dort gibt es die Anschnallpflicht (oder Box hinten im Kombi).
Ich halte es auch für sehr sinnvoll, daß immer mehr Menschen ihre Hunde im Auto vernünftig sichern. Hunde, die das von klein auf lernen, finden es sicher normal. Mein Hund bekam allerdings eher Panik durch die für ihn ungewohnten Sicherungsmaßnahmen obwohl wir ihn erst geduldig an das Geschirr gewöhnten.
In der Box kann der Hund meist nicht nach draußen sehen, das kann- wie beim Menschen dann bei entsprechender Empfindlichkeit zu Übelkeit und „Reisekrankhei“ führen. Bei großen Hunden ist eine Box, in der er sich noch umdrehen kann schwer zu bekommen, der Kombi muß groß sein und das Portemonnaie auch. Im Falle eines Auffahrunfalls kann der Hund nicht mehr flüchten und ist höchstwahrscheinlich der einzige Schwerverletzte. Das hält mich bisher davon ab, zu dieser Methode zu greifen. Boxen für die Rückbank (analog zum Kindersitz) habe ich bisher nicht gesehen, wären aber auch eine Möglichkeit.)
Mein eigener Hund würde niemals im fahrenden Auto herumspringen (Erfahrung von s.o. ca. 100.000 gefahrenen km!), weil er draußen was sieht. Er erschreckt mich höchstens durch Bellen, aber das kann er angeschnallt auch! Auch würde er niemals Retter an der ersten Hilfe für mich hindern. Sowas kann sicher vorkommen, aber wer einen Hund mit starkem Schutztrieb hat kann darüber ja nochmal nachdenken.
Mein fazit: solange es nicht vorgeschrieben ist, wird mein Hund nicht geknebelt! Er sitzt im Kombi hinten, wo er fast immer an die Rückenlehne angelehnt sitzt oder liegt. von dort kann er nicht zum Geschoßß werden und trotzdem auf die Rückbank flüchten, wenn mir jemand hinten rein fährt. Muß er auf der Rückbank sitzen, weil hinten Gepäck drin ist, wird er angeschnallt oder die Decke montiert, die ein Durchkrabbeln zw. den Vordersitzen zum Fahrer verhindert. Der nächste Hund bekommt eine Box und wird von Anfang ans Anschnallen gewöhnt.
Gruß EDDY
ich habe mehrfach in der Presse gelesen, daß für nicht
angeschnallte Hunde im Auto ein Bußgeld oder eine Verwarnung
fällig werden kann. Ist das so richtig?
Natürlich ist es besser, einen Hund am Geschirr mit dem
Sicherheitsgurt zu sichern oder gleich „hinter Gitter“ zu
plazieren. Aber darf ein (übereifriger) Polizeibeamter allein
schon aufgrund der Tatsache, daß ein (oder häufig zwei)
Hund(e) unangeschnallt aber friedlich auf der Rückbank liegen
eine Verwarnung aussprechen?
Es ist mir zwar noch nicht passiert, aber ich wüßte gern
vorher genau Bescheid, wie ich darauf reagieren kann.
Vielen Dank und Grüße
J. Doe