Anschnallpflicht für Hunde im Auto?

Hallo,

ich habe mehrfach in der Presse gelesen, daß für nicht angeschnallte Hunde im Auto ein Bußgeld oder eine Verwarnung fällig werden kann. Ist das so richtig?

Natürlich ist es besser, einen Hund am Geschirr mit dem Sicherheitsgurt zu sichern oder gleich „hinter Gitter“ zu plazieren. Aber darf ein (übereifriger) Polizeibeamter allein schon aufgrund der Tatsache, daß ein (oder häufig zwei) Hund(e) unangeschnallt aber friedlich auf der Rückbank liegen eine Verwarnung aussprechen?

Es ist mir zwar noch nicht passiert, aber ich wüßte gern vorher genau Bescheid, wie ich darauf reagieren kann.

Vielen Dank und Grüße

J. Doe

Hallo J.!

Habe vor kurzem, da ich mich auch mit diesem Thema befaßt habe, folgenden Artikel auf der ADAC-Page entdeckt:

„Wer seinen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß. Denn ein Autofahrer muss dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird. (StVO, § 23) Und Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung. Verstöße werden mit 35 EURO Bußgeld geahndet, bei Gefährdung sogar mit 50 EURO und drei Punkten.
Hunde müssen also während der ganzen Fahrt gesichert sein - und das nicht nur, weil es so vorgeschrieben ist. Schon bei einem Aufprall mit 50 km/h kann im PKW das 30-fache des Eigengewichts auf einen Körper einwirken. Ein mittelgroßer Hund, der z.B. 20 Kilo wiegt, entwickelt bei einem Unfall die Durchschlagskraft von einer halben Tonne (ca. 600 kg)!! Da drohen schwerste Verletzungen für Hund und Herrchen…Frauchen…“

Quelle: www.adac.de

Hoffe, ich habe Dir etwas geholfen.

Gruß

Michael

Moien!

Eine Anschnallpflicht für Hunde gibt es nicht (stell ich mir auch schwierig vor *gg), aber wie schon geschrieben bist du verpflichtet „Ladung“ aller Art sicher zu verstauen. Wenn dies z. B. bei Hunden nicht geschieht ist ein Bussgeld aussprechbar!
Dies ist auch berechtigt, denn man gefährdet nicht nur sich sondern auch andere, da ein nicht angeleinter Hund zur „Waffe“ werden kann. Selbst wenn durch die Hunde nichts direkt passiert kann Erste Hilfe erschwert werden wenn der Hund niemanden „ranläßt“.

Gruß

Bernd
P.S.:Wenn ich was zu sagen hätte würden solch verantwortungslosen Hundehaltern die Hunde unverzüglich weggenommen!

Hallo Bernd,

Moien!

Eine Anschnallpflicht für Hunde gibt es nicht (stell ich mir
auch schwierig vor *gg), aber wie schon geschrieben bist du
verpflichtet „Ladung“ aller Art sicher zu verstauen. Wenn dies
z. B. bei Hunden nicht geschieht ist ein Bussgeld
aussprechbar!

Ja, das habe ich auch gelesen.
Auszug aus & 23, Abs 1: „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“
Daraus ergibt sich aber keine „Anschnallpflicht“ und erst recht keine Möglichkeit für eine Verwarnung oder Bußgeld.
Außerdem: wo ist der Unterschied zwischen meinen abgestellten Einkaufstaschen, die ich auch nicht anschnalle und meinen Hunden?
Beide können bei Unfällen zu Geschossen werden. Muß ich dann auch Bußgeld für Nichtangeschnallte Taschen zahlen?

Dies ist auch berechtigt, denn man gefährdet nicht nur sich
sondern auch andere, da ein nicht angeleinter Hund zur „Waffe“
werden kann. Selbst wenn durch die Hunde nichts direkt
passiert kann Erste Hilfe erschwert werden wenn der Hund
niemanden „ranläßt“.

Der Sinn oder Unsinn von Verordnungen interessiert mich im Moment nicht, mir geht es nur um die Rechtsgrundlage.
Genausogut kann man Argumente GEGEN das Sichern/Anschnallen/Einsperren aufführen.

Gruß

Bernd
P.S.:Wenn ich was zu sagen hätte würden solch
verantwortungslosen Hundehaltern die Hunde unverzüglich
weggenommen!

Dann wär’s aber bald reichlich voll bei Dir zuhause *ganzbreitgrins*

Grüße
J. Doe

hallo Michael,

Hallo J.!

Habe vor kurzem, da ich mich auch mit diesem Thema befaßt
habe, folgenden Artikel auf der ADAC-Page entdeckt:

"Wer seinen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen
Verkehrsverstoß. Denn ein Autofahrer muss dafür sorgen, dass
die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird.
(StVO, § 23) Und Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als
Ladung. Verstöße

was ist ein Verstoß? - wenn nichts konkretes geregelt ist? Solange der Hund sich ruhig verhält, ist $ 23 genüge getan:
„Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“

werden mit 35 EURO Bußgeld geahndet, bei
Gefährdung sogar mit 50 EURO und drei Punkten.
Hunde müssen also während der ganzen Fahrt gesichert sein -

Das gibt $ 23 aber nicht her! Und das Bußgeld schon gar nicht!

und das nicht nur, weil es so vorgeschrieben ist.

Mir geht es im Moment NUR um die Vorschrift und nicht um das, was sinnvoll ist!

Schon bei
einem Aufprall mit 50 km/h kann im PKW das 30-fache des
Eigengewichts auf einen Körper einwirken. Ein mittelgroßer
Hund, der z.B. 20 Kilo wiegt, entwickelt bei einem Unfall die
Durchschlagskraft von einer halben Tonne (ca. 600 kg)!! Da
drohen schwerste Verletzungen für Hund und
Herrchen…Frauchen…"

Dieses Risiko geht aber auch von einer nicht angeschnallten Bierkiste aus - und dafür gibt es doch wohl noch keine Anschnallpflicht???

Quelle: www.adac.de

Hoffe, ich habe Dir etwas geholfen.

Gruß

Michael

Moien!

Außerdem: wo ist der Unterschied zwischen meinen abgestellten
Einkaufstaschen, die ich auch nicht anschnalle und meinen
Hunden?

Wenn du den Unterschied nicht erkennst bzw. erkennen willst hat eine Diskussion wenig Zweck. Dann versuch halt einspruch einzulegen und wundere dich ncith über die nachher viel höheren Kosten!

Bernd

Hallo Michael,

Muss ein Hund im Auto angeschnallt sein? Gibt es für Hunde eine Anschnallpflicht?
Eine Anschnallpflicht im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Aber ein Hund muss im Fahrzeug gesichert sein.

Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung hat der Fahrer eines Kfz dafür zu sorgen, dass die Ladung gesichert ist.
Hunde geltend verkehrsrechtlich als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein.
Ein Verstoß wird mit 35 Euro und bei einer Gefährdung mit 50 Euro und 3 Punkten geahndet.

du schreibst und Fragst
Natürlich ist es besser, einen Hund am Geschirr mit dem Sicherheitsgurt zu sichern oder gleich „hinter Gitter“ zu plazieren. Aber darf ein (übereifriger) Polizeibeamter allein schon aufgrund der Tatsache, daß ein (oder häufig zwei) Hund(e) unangeschnallt aber friedlich auf der Rückbank liegen eine Verwarnung aussprechen?

Ja - darf er - wenn Du Ladung (Einkaufstasche, Bierkisten, Surfbrett, Tiere …etc) nicht richtig gesichert oder untergebracht hast kann er Dir eine Verwarnung ausprechen (ist zwar kleinlich - kann er aber). Die rechtliche Grundlage ist ja mit dem §23 gegeben.

Ein nicht gesicherter Hund kann bei einem Unfall oder bei scharfen Bremsen zum Geschoß werden (schreibst Du ja selber). Er könnte z.B. die Windschutz oder überhaupt eine Scheibe durchschlagen und somit andere verletzen. Alleine diese Gefahr berechtig Ihn dazu zu jemdanden verwarnen. Und ein nicht gesicherte Hund ist eine Gefahr.

Gruß Raumpilot

Gruß Raumpilot

Hallo Bernd,

da reden wir jetzt aneinander vorbei.
ICH erkenne den Unterschied schon.
ABER da die Rechtslage Tiere in diesem Sinne wie Sachen einstuft wird dort KEIN Unterschied gemacht.

Also nochmal:
Muß ich jetzt auch Bierkisten anschnallen?
Wenn Dir diese theoretische Diskussion nicht behagt, so ist das völlig in Ordnung! Dann laß doch andere antworten.
Einspruch muß ich (noch) nicht einlegen, da ich nicht verwarnt wurde.
Ich möchte einfach nur wissen, wie die Rechtsgrundlage aussieht.

Grüße
J. Doe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Grüß Dich,
du wirst dich wundern. Es besteht immer!!! die Verpflichtung zur Sicherung der Ladung gegen Unfälle durch selbige.
Dies wird aufgrund Beamtenmangel seltenst durchgeführt und in der Regel nur bei LKW´s aber wenn es zum Unfall kommt und dabei durch deine Ungesicherte Ladung ein vermeidbarer Schaden entsteht dann bekommst du je nach Schwere deines mitverschuldens Teile der Haftung durhc die Haftpflicht abgezogen.
D.h. es kann sehr teuer werden. Bei Hunden jedoch ist die Schwere deshalb schon gegeben da Hunde plötzlich durch den Mittelgang hüpfen können oder dich sonst wie Ablenken. Siehe Hunde im Kofferraum und Hunde außen laufen vorbei. Deine Hunde flippen aus und du als Fahrer sollst ruhig bleiben und dich auf den laufenden Verkehr konzentrieren.
Deshalb gilt für Hunde eine gesonderte Härte.
Gruß Steffen

Hallo,

ABER da die Rechtslage Tiere in diesem Sinne wie Sachen
einstuft wird dort KEIN Unterschied gemacht.

Selbstverständlich muss ein Unterschied gemacht werden. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial der betrachteten Sache zu berücksichtigen. Ein Lippenstift ist mit Sicherheit nicht anzuschnallen. Ein Bierkasten? Ich denke schon, dass man den als gefährliche ungesicherte Ladung betrachten kann. Ein Hund ist durch seine potenziell nicht kontrollierbare Beweglichkeit in jedem Fall eine riskante Fracht, wenn sie nicht gesichert wird.

Also nochmal:
Muß ich jetzt auch Bierkisten anschnallen?

s.o. Ich schnall Bierkisten immer an, wenn ich sie auf dem Rücksitz transportiere.

Gruss, Niels

hi

Muß ich jetzt auch Bierkisten anschnallen?

die Wahrscheinlichkeit dass dir dein Bierkasten während der Fahrt auf den schoß springt weil er draussen einen anderen bierkasten endeckt hat, von dem er sich bedroht fühlt, dir dadurch die Sicht versperrt und du deswegen eine Mutter mit kind auf dem Fußgängerüberweg über den haufen fährst ist nicht so groß … deswegen muss dieser nicht einfach so angeschnallt werden … da musst du erst bezahlen WENN durch den Bierkasten etwas passiert ist

Bei hund / Katze o.a. tier spricht man von typischer Tiergefahr und das bedeutet dass das Vieh unberechenbar und somit „potentiell gefährlich“ ist durch sein Verhalten … wenn man es frei im Auto herumturnen lässt

hunde / tiere müssen deswegen „bewegungsunfähig“ verstaut bzw. gesichert werden, damit sie nicht den Fahrer durch ihr Verhalten „fahruntüchtig“ machen - indem sie z.B die Sicht versperren o.ä.

Gruß Hexerl

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die Wahrscheinlichkeit dass dir dein Bierkasten während der
Fahrt auf den schoß springt weil er draussen einen anderen
bierkasten endeckt hat, von dem er sich bedroht fühlt, dir
dadurch die Sicht versperrt und du deswegen eine Mutter mit
kind auf dem Fußgängerüberweg über den haufen fährst ist nicht
so groß … deswegen muss dieser nicht einfach so angeschnallt
werden … da musst du erst bezahlen WENN durch den Bierkasten
etwas passiert ist

Bei hund / Katze o.a. tier spricht man von typischer
Tiergefahr und das bedeutet dass das Vieh unberechenbar und
somit „potentiell gefährlich“ ist durch sein Verhalten … wenn
man es frei im Auto herumturnen lässt

Besser kann man es gar nicht sagen, auch wenn ich bezweifle, dass der Fragesteller es hören will. Scheint hier eher darum zu gehen, dass hier jemand eine Bestätigung seiner (und sei sie auch noch so abwegigen) Meinung haben will. Ganz klar ist aber, dass tote Gegenstände anders zu betrachten sind als lebende Fracht, wenn diese nicht so vom Fahrer getrennt ist, dass eine Einflussnahme auf diesen ausgeschlossen ist. Weil Tiere nun mal die unangenehme Eigenschaft haben sich aktiv bewegen zu können und im Gegensatz zum Bierkasten auch aktiv nach Schlupflöchern suchen können, um an den Fahrer heranzukommen, sind eben hierauf Rücksicht nehmende besondere Sicherungsmaßnahmen zu treffen, und alles andere kann eben teuer und insbesondere gefährlich werden.

Also entweder Hund hinter Gitter im Kofferraum bzw. in eine Transportkiste, oder eben angeschnallt, oder beides.

Übrigens muss der Hund nicht mal springen können. Es gab da einen hässlichen Fall, wo Frauchen meinte, der kleine Liebling sei im Fußraum des Beifahrersitzes gut untergebracht. Leider hatte das Fahrzeug keine Mittelkonsole und der kleine Kläffer hatte so Zugriff auf Füße und Pedale und schob sich so unter die Pedale, …

Gruß vom Wiz

Hallo

genau weiss ich es nicht, wir wurden allerdings vor einem Jahr mal auf der
Autobahn von der Polizei aufgehalten, weil wir unsere „Privatauffahrt“ benützt
hatten.
Für die privatauffahrt gabs Strafe, aber wegen dem Hund haben sie nur gesagt, wir
sollten ihn doch anschnallen. Haben wir gemacht, Hund hat konsterniert geschaut,
Polizei war zufrieden.

Meinen fetten Hund hab ich immer im Kofferraum, da hat noch nie jemand was
gesagt.

Lg

Julia

Hallo Zusammen,

leider habe ich bis jetzt nur Dinge gelesen, die mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet absolut nachzuvollziehen sind. Aber da hat WIZ schon ganz recht - das will ich nicht hören. Es geht hier auch nicht ums hören, sondern ums Nachlesen - nämlich der Rechtsgrundlage.

die Wahrscheinlichkeit dass dir dein Bierkasten während der
Fahrt auf den schoß springt weil er draussen einen anderen
bierkasten endeckt hat, von dem er sich bedroht fühlt, dir
dadurch die Sicht versperrt und du deswegen eine Mutter mit
kind auf dem Fußgängerüberweg über den haufen fährst ist nicht
so groß … deswegen muss dieser nicht einfach so angeschnallt
werden … da musst du erst bezahlen WENN durch den Bierkasten
etwas passiert ist

Nachvollziehbar, aber kann jeder Polizist vor Ort diese Schlufolgerungen eigenmächtig ziehen oder kann er (und vor allem ich) das irgendwo nachlesen?

Bei hund / Katze o.a. tier spricht man von typischer
Tiergefahr und das bedeutet dass das Vieh unberechenbar und
somit „potentiell gefährlich“ ist durch sein Verhalten … wenn
man es frei im Auto herumturnen lässt

Welche „Quelle“ zitierst Du bitte? Im deutschen Rechtsstaat geht leider nur selten um den gesunden Menschenverstand sondern einzig und allein um das, was die Paragraphen hergeben!

Besser kann man es gar nicht sagen, auch wenn ich bezweifle,
dass der Fragesteller es hören will. Scheint hier eher darum
zu gehen, dass hier jemand eine Bestätigung seiner (und sei
sie auch noch so abwegigen) Meinung haben will.

Meine „Meinung“ habe ich hier noch nirgends artikuliert - die unterstellst Du einfach mal.

Ganz klar ist aber, dass tote Gegenstände anders zu betrachten sind als
lebende Fracht, wenn diese nicht so vom Fahrer getrennt ist,
dass eine Einflussnahme auf diesen ausgeschlossen ist. Weil
Tiere nun mal die unangenehme Eigenschaft haben sich aktiv
bewegen zu können und im Gegensatz zum Bierkasten auch aktiv
nach Schlupflöchern suchen können, um an den Fahrer
heranzukommen, sind eben hierauf Rücksicht nehmende besondere
Sicherungsmaßnahmen zu treffen, und alles andere kann eben
teuer und insbesondere gefährlich werden.
Also entweder Hund hinter Gitter im Kofferraum bzw. in eine
Transportkiste, oder eben angeschnallt, oder beides.
Gruß vom Wiz

Der Gesetzgeber sieht das mit den toten und lebenden Gegenständen nicht immer so klar, wie Du hier darstellst. Das ist ausschließlich Deine Meinung, die ich voll und ganz teile, aber die zählt hier bei der Fragestellung nicht.
In einer Klausur würde es heißen: Fragestellung nicht verstanden, Antwort geht am Thema vorbei.

Grüße
J. Doe

Es geht hier auch nicht ums hören, sondern ums
Nachlesen - nämlich der Rechtsgrundlage.

Ich glaube, du sitzt da einem ganz großen Missverständnis auf. So eindeutige Formulierungen wie du sie suchst gibt es nicht im Gesetz und nicht mal in Verordnungen. Da kannst du lange suchen. Der Gesetzgeber hantiert oft mit so genannten unbestimmten Rechtsbegriffen, die dann in der Verwaltungspraxis durch Auslegung zur Anwendung kommen. Dabei helfen dann oft (nicht öffentliche) Dienstanweisungen, Fachbücher von Spezialisten, die Urteile zum Thema auswerten, und natürlich auch die Kommentare und Urteile zum Thema selbst.

Und gerade im OWI-Bereich ist es so, dass wir es hier nicht mit dem Legalitäts- sondern mit dem Opportunitätsprinzip zu tun haben, also tatsächlich der Beamte vor ort im konkreten Fall es sich überlegen kann, ob ereinschrietet oder nicht, und welche Sanktionen er dann ergreift. Und auch der so genannte Bußgeldkatalog ist keinesfalls verbindlich. Er nennt nur Regelbeispiele, die typischerweise auftreten und dann im Massengeschäft vor dem Hintergrund der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und der Rechtsprechung eben beim fehlenden Hinzutreten besonderer Umstände nach Schema-F abgefrühstückt werden. Genau solche besonderen Umstände versucht dann aber natürlich jeder zu finden, wenn er seinen Strafzettel nicht zahlen will, und glücklicherweise werden diese besonderen Umstände dann ja auch hin und wieder berücksichtigt und es kommt dann zu einer für den Betroffenen positiven Änderung der Sanktion.

Aber um zum Thema zurückzukommen: Tiergefahr ist auch so ein unbestimmter Rechtsbegriff, der aber eigentlich schon immer dahingehend anerkannt ist, dass von Tieren, obwohl sie nach dem Gesetz zunächst einmal immer Sachen gleich gesetzt sind, im Bereich des Gefahrenschutzes und der Gefahrenabwehr, besondere Gefahren ausgehen, denen man eben entsprechend begegnen muss, und damit kommst du dann eben dazu, dass du vor dem Hintergrund, dass du Beeinflussungen des Fahrers durch die Ladung ausschließen musst, diese eben besonders sichern musst.

Gruß vom Wiz, der übrigens auch nicht diverse Jahre Jura studiert und zwei Staatsexamina gebraucht hat um Gesetzestexte lesen zu können, sondern um genau mit diesen „zwischen den Zeilen“ stehenden Dingen und der dahinterstehenden Systematik umgehen zu können

Moien!

Eine Anschnallpflicht für Hunde gibt es nicht (stell ich mir
auch schwierig vor *gg),

was gibts da zu grinsen? Was ist daran schwierig, vorzuschreiben, wie der Hund (ev. abhängig von seiner Größe) zu sichern ist?

aber wie schon geschrieben bist du
verpflichtet „Ladung“ aller Art sicher zu verstauen. Wenn dies
z. B. bei Hunden nicht geschieht ist ein Bussgeld
aussprechbar!
Dies ist auch berechtigt,

bis hierhin bin ich ganz Deiner Meinung

denn man gefährdet nicht nur sich
sondern auch andere, da ein nicht angeleinter Hund zur „Waffe“

Wenn Du mit „Waffe“ meinst, daß er durchs Auto fliegt (wie aber andere ungesicherte Gegenstände auch) dann ist das sicher richtig, ich befürchte aber, es ist hier anders gemeint…

werden kann. Selbst wenn durch die Hunde nichts direkt
passiert kann Erste Hilfe erschwert werden wenn der Hund
niemanden „ranläßt“.

Schön, wenn auf solche sachlichen Fragen, die Antwort von Leuten gegeben wird, die den Hund zunächst mal als Waffe betrachten…

Gruß

Bernd
P.S.:Wenn ich was zu sagen hätte würden solch
verantwortungslosen Hundehaltern die Hunde unverzüglich
weggenommen!

Na suuper, das ist eine differenzierte Betrachtung, wie man sie sich wünscht!

Auch wenn ich nicht mit dem ultimativen Gesetzestext dienen kann, möchte ich nach all den Kommentaren noch ein paar Aspekte beisteuern:

Ich meine auch, daß mir schon einige Bekannte vom Hundeverein berichtet haben, sie seien von Polizisten darauf aufmerksam gemacht worden, daß der Hund im Auto gesichert werden muß. Keiner von denen mußte aber was bezahlen und soviel ich weiß, ist es eben nur im Falle eines Unfalls so, daß z.B. die eigenen Haftpflichtversicherung (für fremde Schäden) oder Unfallversicherung (für die eigenen)nicht, oder nur teilweise zahlt, wenn der Schaden durch nicht ausreichend gesicherte Ladung entstand.(wozu ja auch der Hund zählt)

Was die spezifische Tiergefahr angeht, ist die ja der Grund dafür, daß unser Hund eine eigene Haftpflichtversicherung hat. Es wäre also noch interessant, inwieweit diese eintritt, wenn ein Schaden eben durch die spez. Tiergefahr ausgelöst wird. Dies ist z.B. typischerweise das oben geschilderte „Hund sieht anderen Hund und springt mir ins Lenkrad“-Szenario. Da wäre er ja nicht das Opfer, das im Falle des Unfalls dann als „nicht gesicherte Ladung“ zum Geschoß wird, sondern der Auslöser für den Unfall. Und genau an diesem Punkt wäre jetzt wichtig zu wissen, ob die Hundehalterhatpflichtversicherung verlangt, daß der Hund im Auto gesichert ist. (Also vielleicht mal da in der Police nachsehen???)

Da ich sehr viel mit meinem (25 kg) Hund in Deutschland unterwegs bin (ca.20.000 km im Jahr) habe ich mir reichlich Gedanken darüber gemacht wie er gesichert werden soll/kann/muß. Ich besitze ein Geschirr zum Anschnallen, das ich mir kaufte, als wir in die Schweiz fuhren. Dort gibt es die Anschnallpflicht (oder Box hinten im Kombi).
Ich halte es auch für sehr sinnvoll, daß immer mehr Menschen ihre Hunde im Auto vernünftig sichern. Hunde, die das von klein auf lernen, finden es sicher normal. Mein Hund bekam allerdings eher Panik durch die für ihn ungewohnten Sicherungsmaßnahmen obwohl wir ihn erst geduldig an das Geschirr gewöhnten.

In der Box kann der Hund meist nicht nach draußen sehen, das kann- wie beim Menschen dann bei entsprechender Empfindlichkeit zu Übelkeit und „Reisekrankhei“ führen. Bei großen Hunden ist eine Box, in der er sich noch umdrehen kann schwer zu bekommen, der Kombi muß groß sein und das Portemonnaie auch. Im Falle eines Auffahrunfalls kann der Hund nicht mehr flüchten und ist höchstwahrscheinlich der einzige Schwerverletzte. Das hält mich bisher davon ab, zu dieser Methode zu greifen. Boxen für die Rückbank (analog zum Kindersitz) habe ich bisher nicht gesehen, wären aber auch eine Möglichkeit.)

Mein eigener Hund würde niemals im fahrenden Auto herumspringen (Erfahrung von s.o. ca. 100.000 gefahrenen km!), weil er draußen was sieht. Er erschreckt mich höchstens durch Bellen, aber das kann er angeschnallt auch! Auch würde er niemals Retter an der ersten Hilfe für mich hindern. Sowas kann sicher vorkommen, aber wer einen Hund mit starkem Schutztrieb hat kann darüber ja nochmal nachdenken.

Mein fazit: solange es nicht vorgeschrieben ist, wird mein Hund nicht geknebelt! Er sitzt im Kombi hinten, wo er fast immer an die Rückenlehne angelehnt sitzt oder liegt. von dort kann er nicht zum Geschoßß werden und trotzdem auf die Rückbank flüchten, wenn mir jemand hinten rein fährt. Muß er auf der Rückbank sitzen, weil hinten Gepäck drin ist, wird er angeschnallt oder die Decke montiert, die ein Durchkrabbeln zw. den Vordersitzen zum Fahrer verhindert. Der nächste Hund bekommt eine Box und wird von Anfang ans Anschnallen gewöhnt.

Gruß EDDY

ich habe mehrfach in der Presse gelesen, daß für nicht
angeschnallte Hunde im Auto ein Bußgeld oder eine Verwarnung
fällig werden kann. Ist das so richtig?

Natürlich ist es besser, einen Hund am Geschirr mit dem
Sicherheitsgurt zu sichern oder gleich „hinter Gitter“ zu
plazieren. Aber darf ein (übereifriger) Polizeibeamter allein
schon aufgrund der Tatsache, daß ein (oder häufig zwei)
Hund(e) unangeschnallt aber friedlich auf der Rückbank liegen
eine Verwarnung aussprechen?

Es ist mir zwar noch nicht passiert, aber ich wüßte gern
vorher genau Bescheid, wie ich darauf reagieren kann.

Vielen Dank und Grüße

J. Doe

unsinniges Posting!

Moien!

Eine Anschnallpflicht für Hunde gibt es nicht (stell ich mir
auch schwierig vor *gg),

was gibts da zu grinsen? Was ist daran schwierig,
vorzuschreiben, wie der Hund (ev. abhängig von seiner Größe)
zu sichern ist?

Hast dir mal nen Hund im sicherheitsgurt vorgestellt…

aber wie schon geschrieben bist du
verpflichtet „Ladung“ aller Art sicher zu verstauen. Wenn dies
z. B. bei Hunden nicht geschieht ist ein Bussgeld
aussprechbar!
Dies ist auch berechtigt,

bis hierhin bin ich ganz Deiner Meinung

denn man gefährdet nicht nur sich
sondern auch andere, da ein nicht angeleinter Hund zur „Waffe“

Wenn Du mit „Waffe“ meinst, daß er durchs Auto fliegt (wie
aber andere ungesicherte Gegenstände auch) dann ist das sicher
richtig, ich befürchte aber, es ist hier anders gemeint…

unsinnige und dumme Unterstellung von jemanden der nicht weiß, das so ziemlich alles zur Waffe werden kann…

werden kann. Selbst wenn durch die Hunde nichts direkt
passiert kann Erste Hilfe erschwert werden wenn der Hund
niemanden „ranläßt“.

Schön, wenn auf solche sachlichen Fragen, die Antwort von
Leuten gegeben wird, die den Hund zunächst mal als Waffe
betrachten…

bist du so dumm, daß du den satz nicht verstanden hast?

Gruß

Bernd
P.S.:Wenn ich was zu sagen hätte würden solch
verantwortungslosen Hundehaltern die Hunde unverzüglich
weggenommen!

Na suuper, das ist eine differenzierte Betrachtung, wie man
sie sich wünscht!

naja…im Vergleich zu deinem Kommentar weit über Professorenniveau LOL

welches?
Ach was!

Welches meist Du?

Deins oder das davor?

Grüße

J. Doe

jaja…
… ich weiß doch das du nichts kapierst…