Ich habe vor kurzem 1/8 Anteil an einem Haus geerbt. Dabei handelt es sich um ein Einfamilienhaus, dass nicht teilbar ist. Nun möchte ich zu einem möglichst guten Preis verkaufen. Da ich das schnell erledigen möchte, der Hauptanteilseigner (4/8) sich jedoch nicht unter Zeitdruck befindet und daher eine bessere Verhandlungssituation inne hat, wollte ich fragen, ob ich meinen Anteil nicht unkompliziert weiter verkaufen kann. Z.B. an eine Bank, die durch bessere finanzielle Möglichkeiten auch einen besseren Preis für sich herausschlagen kann. Ich möchte nur schnell veräußern und nicht auf den Hauptanteilseigner angewiesen sein!
Moin,
Anteile eines Hauses können nur verkauft werden, wenn alle Eigentümer zustimmen. Ausnahme: Gebäude das gem. WEG in Sondereigentum (Eigentumswohnungen) aufgeteilt wurde.
Alternative ist die Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Gemeinschaft, die von jedem Anteilseigner beantragt werden kann. Diese kostet allerdings einiges und geht auch nicht wirklich schnell.
Anteile eines Hauses können nur verkauft werden, wenn alle
Eigentümer zustimmen. Ausnahme: Gebäude das gem. WEG in
Sondereigentum (Eigentumswohnungen) aufgeteilt wurde.
Nein!
Ein Bruchteil kann veräussert werden, es kauft nur keiner solch ein Bruchteil wirtschaftlich sinnvoll.
Anteile eines Hauses können nur verkauft werden, wenn alle
Eigentümer zustimmen.
Obwohl 1/8 also mein Eigentum ist, kann ich nicht machen was ich damit möchte?
Das ist komisch. Ich möchte ja nicht das ganze Haus, sondern nur mein Anrecht auf ein Achtel davon verkaufen.
(Menschenskinder, Geld bringt doch immer Stress mit sich).
Mein Anliegen ist nur, nicht abhängig von Hauptanteilseingers Gnaden zu sein.
Du sagst also das es rechtlich möglich ist, jedoch keiner so blöde sein wird ein achtel Einfamilienhaus zu kaufen? Verständlich
Würde ich auch nicht machen
Gruß Michael
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Anteile eines Hauses können nur verkauft werden, wenn alle
Eigentümer zustimmen. Ausnahme: Gebäude das gem. WEG in
Sondereigentum (Eigentumswohnungen) aufgeteilt wurde.
Nein!
Ein Bruchteil kann veräussert werden, es kauft nur keiner
solch ein Bruchteil wirtschaftlich sinnvoll.
Klar kann ein Bruchteil veräußert werden. Habe ich ja auch so geschrieben. Aber es müssen alle anderen Bruchteileigentümer dem Verkauf zustimmen, dh. beim Notar antanzen.
Den besten Preis wird Dir der Hauptanteilseigner bieten. Wer sollte sich sonst an einem 1 Familienhaus beteiligen? Eine andere Möglichkeit ist die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Erbengeminschaft. Hier solltest Du jedoch einen Fachmann zu Rate ziehen. Denn bei einer Zwangsversteigerung wird kein hoher Preis geboten.
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Ein Bruchteil kann veräussert werden, es kauft nur keiner
solch ein Bruchteil wirtschaftlich sinnvoll.
Klar kann ein Bruchteil veräußert werden. Habe ich ja auch so
geschrieben. Aber es müssen alle anderen Bruchteileigentümer
dem Verkauf zustimmen, dh. beim Notar antanzen.
Anteile eines Hauses können nur verkauft werden, wenn alle
Eigentümer zustimmen. Ausnahme: Gebäude das gem. WEG in
Sondereigentum (Eigentumswohnungen) aufgeteilt wurde.
Nein!
Ein Bruchteil kann veräussert werden, es kauft nur keiner
solch ein Bruchteil wirtschaftlich sinnvoll.
Du sagst also das es rechtlich möglich ist, jedoch keiner so
blöde sein wird ein achtel Einfamilienhaus zu kaufen?
Verständlich
Würde ich auch nicht machen
So ist es.
Wenn Du Dich nicht mit dem 4/8 Eigentümer einigen kannst, weshalb sollte dies einem potentiellen Käufer leichter fallen?
Interessant könnte es in der Verhandlung mit dem anderen sein, mit der Zwangsauflösung der Gemeinschaft zu drohen. Er würde ja aufgrund seines höheren Anteils deutlich mehr Geld aufgrund des zu erwartenden niedrigeren Verkaufspreises verlieren, als Du…
Ansonsten kann man hier irgendwelche Hau-Ruck-Aktionen von oben herab vergessen, man wird sich einigen müssen.
Aktuell steigen aufgrund der relativ hohen Inflation auch die Immobilienpreise, daher ist ein wenig Wartezeit möglicherweise auch von Vorteil, sofern es sich um ein vernünftiges Objekt handelt, welches auch einen Käufer finden kann.
Klar kann ein Bruchteil veräußert werden. Habe ich ja auch so
geschrieben. Aber es müssen alle anderen Bruchteileigentümer
dem Verkauf zustimmen, dh. beim Notar antanzen.
Sehe ich genauso. Da es sich ja um einen „imaginären“ Teil handelt (abstraktes Eigentum) und es immer alle Bruchteileigentümer betrifft, wenn jemand „Fremdes“ in dieses Innenverhältnis hereingelassen wird, müssen diese auch zustimmen. Bsp.: ein 1.Fam.-haus jeweilige Rechte zu 1/2. Wenn nun einer seine Hälfte einfach verkauft, stellt sich die Frage wer das Haus wie nutzen kann und darf.
Gem. WEG besteht im Gegensatz ja ein echtes, sprich reales, Eigentumsverhältnis an einer definierten Sache.
Sehe ich genauso. Da es sich ja um einen „imaginären“ Teil
handelt (abstraktes Eigentum) und es immer alle
Bruchteileigentümer betrifft, wenn jemand „Fremdes“ in dieses
Innenverhältnis hereingelassen wird, müssen diese auch
zustimmen. Bsp.: ein 1.Fam.-haus jeweilige Rechte zu 1/2. Wenn
nun einer seine Hälfte einfach verkauft, stellt sich die Frage
wer das Haus wie nutzen kann und darf.
Gem. WEG besteht im Gegensatz ja ein echtes, sprich reales,
Eigentumsverhältnis an einer definierten Sache.
Ein Blick ins BGB schärft das Rechtsverständnis!
§ 747
Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände
Jeder Teilhaber kann über seinen Anteil verfügen. Über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen können die Teilhaber nur gemeinschaftlich verfügen.
§747 BGB
Da ihm nicht 1/8 Stück Haus gehört, sondern von jedem Stück Haus nur 1/8, also 1/8 Fliese, 1/8 Waschbecken, 1/8 Elektroschalter, usw. müssen alle Miteigentümer mit unterschreiben. Oder warst du schon mal bei einem Notar und nur einer der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer hat unterschreiben müssen?
vnA
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Wenn Du Dich nicht mit dem 4/8 Eigentümer einigen kannst,
weshalb sollte dies einem potentiellen Käufer leichter fallen?
Interessant könnte es in der Verhandlung mit dem anderen sein,
mit der Zwangsauflösung der Gemeinschaft zu drohen. Er würde
ja aufgrund seines höheren Anteils deutlich mehr Geld aufgrund
des zu erwartenden niedrigeren Verkaufspreises verlieren, als
Du…
Wobei zu beachten ist, dass das Risiko besteht, dass der 4/8 Anteilseigner auch selbst ersteigern kann und dabei den Rest zu einem Spottpreis bekommt.
Ansonsten kann man hier irgendwelche Hau-Ruck-Aktionen von
oben herab vergessen, man wird sich einigen müssen.
Aktuell steigen aufgrund der relativ hohen Inflation auch die
Immobilienpreise, daher ist ein wenig Wartezeit möglicherweise
auch von Vorteil, sofern es sich um ein vernünftiges Objekt
handelt, welches auch einen Käufer finden kann.