1 Haus, 5 Erben, wer trägt Kosten

Hallo,
mein Vater ist verstorben und das Haus ging nach Erbschein in 5 Teile. Nur mein Großer Bruder wohnt in dem Haus. Jetzt kam ein Brief vom FA in welchem die für 5 Jahre die Grundsteuer zahlen sollen, da er nicht gezahlt hat.
Zur Rede gestellt, war die Antwort meines Bruder an mich war, das es ihm nicht alleine gehört, das damit alle für die Kosten aufkomemn müssen.
Es gab nur eine mündliche Absprache, das er drin wohnen kann ohne uns auszahlen zu müssen, aber die Kosten trägt. Nun will er nach 7 Jahren Mietfrei wohnen und nichts gemacht (außer Wasser, Strom und Heizung bezahlt), daS WIr anderen die Steuern zahlen und für die Instandhaltung aufkommen müssen.
Wer kann helfen, das bereitet mir echt schlaflose Nächte :smile:

DANKE

Hier hilft dann wohl nur noch die sofortige Gefahrenbegrenzung. Die Erbengemeinschaft sollte mit dem Bruder eine schriftliche Nutzungsvereinbarung schließen die das notwendige regelt. Ggf. könnte man sich am Hausgrundstück auseinandersetzen und der Bruder zahlt eben die anderen Erben aus und wird Alleineigentümer.

Was die rückständigen Steuer angeht so haben die Erben jezt erstmal den schwarzen Peter. Grundsteuern trägt der Eigentümer. Eigentümer ist die Erbengemeinschaft - die Erben untereinander als Gesamtschuldner. Das heißt, jeder Gläubiger kann an jeden der Erben herantreten und den vollen Betrag (bis zu seiner Befriedigung) fordern. Innerhalb der Erbengemeinschaft besteht dann zwar eine Ausgleichtspflicht, welche jedoch erst einmal realisiert werden muss…

ml.

Hallo
damit wirder sicher nicht durchkommen,euch 5 steht ein Pflichtteil nach Abzug aller Kosten zu.

Hallo,
die Sache ist die, dass die Erben für die Verbindlichkeiten des verstorbenen Vaters haften und somit auch die Grundbesitzabgaben für die Vergangenheit zahlen müssen.
Was nun die mietfreie Bewohnung des Bruders im Hause angeht, ist das ein anderer „Schuh“.
Es muss geklärt werden, was zwischen Vater und Sohn tatsächlich und wirklich vereinbart wurde. Ohne ein Beweis haben alle nur die Möglichkeit sich zu einigen.
Es würde auch gegen „Treu und Glaube“ verstoßen, wenn Ihr Bruder kostenfrei in dem Haus wohnt. Für mich ist jetzt unklar, wieviele Wohnungen in dem Haus vorhanden sind. Wären es 5 Wohnungen, hätte jeder einen 5-tel Anteil. Sind es nur 2 Wohnungen, dann hätte jeder Eigentümer eine Vergleichsmiete nebst den anteiligen Hausnebenkosten von 1/5 von dem Bruder, der im Hause wohnt zu verlangen. Die Wohnung des verstorbenen Vaters muss erst vermietet werden, wenn das Haus nicht verkauft oder gar versteigert werden soll, um dann diese Einnahmen verteilen zu können.
Ich hoffe geholfen zu haben.
MfG
PB

Jeder von Euch 5 Erben muß alle Gläubiger bezahlen, so lange ihr nicht geteilt habt. Und dann kann dieser sich im Innenverhältnis an die anderen anteilig halten. Das ist das Risiko, daß ihr nicht geteilt habt.

siehe: /t/erbengemeinschaft-aufloesung/4628867

Tja leider ist es rechtlich gesehen so,dass bei mehreren Besitzern,auch die Steuer zusammen gezahlt werden muss.Man könnte jetzt nat.sagen,er wohnt da und es war so vereinbart,dass er die Kosten trägt,aber können Sie das beweisen?Ich würde viel.mal mit den anderen Geschwistern zusammen,evtl.auch alleine(das geht auch)ansprechen,dass Sie auf Auszahlung bestehen,wenn er seine Abmachung nicht einhält.Normalerweise sollte im allgemeinen,wenn bei mehreren Erben nur einer die Immobilie bewohnt,ein Kostenausgleich stattfinden.Dies kann eine Art Miete sein,oder eine einmalige Zahlung,gemessen am Wert des Objekts.So würde ich das auf jeden Fall nicht hinnehmen!Pochen Sie auf ihr Recht!

Hallo. Da ihr keine schriftliche Abmachen habt wird euer Bruder lügen und ihr müsst alles bezahlen. Mir ist das auch passiert. Nehmt so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt und lasst euch dies Abkommen schriftlich geben und vom Bruder unterschreiben, sonst mûsst ihr in den nächsten Jahren auch noch bezahlen und das FA nimmt sehr viele Prozente wenn nicht pünktlich bezahlt wird. frl. Grüsse

hallo rcfginsel
wenn laut testament das haus in 5 teile geteilt wurde, müssen alle zahlen, vorrausgesetzt es stehen alle im grundbuch drin.
rein theoretisch müsst ihr euch alle als miteigentümer ins grundbuch eintragen lassen.
macht bitte alles schriftlich, auch das mietfreie wohnen muss festgehalten werden und am besten von einem notar abgesegnet werden, ansonsten muss euer bruder euch auszahlen, sollte er in dem haus wohnen bleiben wollen.geht bitte zu einem notar oder anwalt für erbrecht und lasst alles schriftlich machen, denn sonst seid ihr eventuell euer leben lang die gelackmeierten
ich hoffe ich konnte weiterhelfen?
viele grüsse sicha

Hallo rcfginsel,
ich denke die Grundsteuer müssen alle Erben bezahlen.
Da schriftlich nichts vereinbart wurde, wird es mit der Instandhaltung des Hauses bestimmt schwierig werden.
Jedenfalls würde ich zusammen mit den anderen Geschwistern nochmals mit dem Bruder reden und an die mündliche Vereinbarung erinnern, vielleicht lenkt er dann ein. Wenn nicht, bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig, als sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Wie das rechtlich aussehen könnte, ich habe da leider auch keine Ahnung.

mfg
Lara50

Es hängt davon ab, ob der große Bruder das beweisen kann, was er behauptet. Wenn nicht, dann verbleibt es natürlich bei der gesetzlichen Regelung: Alle haften gemäß ihren Anteilen für die Kosten und der Bruder muss für die Nutzung ein angemessenes Entgelt zahlen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(bisher in 2.525 Tagen 1.807-mal Fragen beantwortet)

Wenn ich es richtig verstehe, war der Vater bis zu seinem Tod Besitzer des Hauses und damit hätte er die Grundsteuer zahlen müssen, nicht der Mieter/Bruder. In diesem Fall glaube ich, dass alle Erben die aufgelaufene Steuer gemeinsam zahlen müssen. Schöne Grüsse

hallo, ich bin zwar keine Fachfrau, aber soweit ich weiß, hat Ihr Bruder sogar Recht. Sie hätten sich nicht auf sein Wort verlassen dürfen, sondern einen schriftlichen Vertrag machen sollen, der Art, Umfang und Kosten der Nutzung und Unterhaltung genau regelt. Die Kosten trägt immer, wer Eigentümer laut Grundbuch ist. wenn vermietet oder auch kostenlos zu Wohnzwecken überlassen wird, müssen die Kosten per Miet oder Nutzungsvertrag weiter gegeben werden. ( siehe Betriebskostenabrechnung).
Für genaueres kann ich Ihnen aber nur raten, einen Anwalt hinzu zu ziehen.

hallo und sorry.ich hatte lange kein internet.ich hoffe das du schon alles erledigt hast.lg ela