Hi @ all!
Ich meine mal gelernt zu haben (ist aber weig her…), dass der Bundespräsident der BRD der 1. Mann im Staate sei. Hier wurde ich in einem anderen Brett dahingehend korrigiert, dass der Bundeskanzler eben dieser sei.
Was ist richtig?
Danke für Eure Antwort,
Anja
Hallo Anja,
du hast völlig Recht was die offizielle Reihenfolge in Sachen Repäsentanz angeht. Ich hab das noch so in Erinnerung
- Bundespräsident
- Bundestagspräsident
- Bundeskanzler
Was die Tatsächliche Macht angeht liegt es natürlich anders gelagert.
Gruß Ivo
Nun ja…
Hallo Ivo,
Was die Tatsächliche Macht angeht liegt es natürlich anders
gelagert.
Wenn man bedenkt, dass der Bundespräsident sowohl dem Bundeskanzler, als auch jedem Bundesgesetz zustimmen muss, dann finde ich, ist die Machtfrage auch hinreichend geklärt, oder?
Grüße,
Anwar
- Frau im Staat

Hallo Anja,
diese Frage wurde auch hier bei www schon mehrfach z. T. aber auch falsch beantwortet, z. B. hier: /t/rangfolge-der-staatsorgane/1655967
Korrekt ist:
- Bundespräsidentin oder Bundespräsident
- Präsidentin oder Präsident des Deutschen Bundestages
- Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler
- Präsidentin oder Präsident des Bundesrates
- Präsidentin oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts
siehe:
http://www.bund.de/cms-aussen-spezial/externalViews/…
Und noch eine interessante Seite, die ein wenig davon abweicht:
http://home.t-online.de/home/tom-jakob/06.htm
Herzliche Grüße
Thomas Miller
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MOD: Artikel vor Löschen geschützt!
Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland ist ein König ohne Land, und nimmt eher repräsentative Aufgaben wahr.
Tom
nunja,
das hätte Dir ja dann im Psych-Brett unter „Bärte“ auch schon auffallen können…
Bin ich aber froh, dass meine lange zurück liegende Schulbildung doch nicht für den Allerwertesten war…
Grüßlis,
Anja
Hallo,
Was die Tatsächliche Macht angeht liegt es natürlich anders
gelagert.Wenn man bedenkt, dass der Bundespräsident sowohl dem
Bundeskanzler, als auch jedem Bundesgesetz zustimmen muss,
dann finde ich, ist die Machtfrage auch hinreichend geklärt,
oder?
Wie oft ist es in den letzten, sagen wir, 25 Jahren vorgekommen, daß der Bundespräsident irgendetwas nicht zugestimmt hat und es damit letztlich auch verhindert hat?
Gruß,
Malte.
Hallo Malte,
Wie oft ist es in den letzten, sagen wir, 25 Jahren
vorgekommen, daß der Bundespräsident irgendetwas nicht
zugestimmt hat und es damit letztlich auch verhindert hat?
nun, einerseits gab es da mal die Sache mit dem Zuwanderungsgesetz, wo die Zustimmung des Bundespräsidenten eine Rolle gespielt hat. Andererseits zeigt ein aktueller Fall aus Italien, wie wichtig dieses scheinbar rein repräsentative Amt sein kann. Dort hatte Staatspräsident Ciampi die Unterschrift unter das umstrittene Immunitätsgesetz verweigert.
Gruß,
Christian
Ich weiß zwar nicht wie es in Italien aussieht, aber in Deutschland ist meiner Kenntnis nach so etwas nicht möglich. Klar, auf dem Papier mag der Bundespräsident die größte Macht im Staat sein,er bleibt aber nur Repräsentant. Er hat auch keine Wahl bei der Unterzeichnung der Vom Gesetzgeber beschlossenen Gesetze. Er MUSS diese unterzeichnen, auch wenn darin geschrieben steht, dass er z.B. mit sofortiger Wirkung keine Befugnisse mehr hat.
Gruß Jakob
korrekt
…und das gilt auch für Ernnenungen: Lübke wollte seinerzeit den CDU-Außenminister Schröder verhindern, musste sich aber von den Juristen belehren lassen, dass das nicht geht.
Immerhin muss der Präsident Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit prüfen. Deswegen hat Weizsäcker einmal (zu Recht) nicht unterschrieben, Rau hat bei der Prüfung zum Zuwanderergesetz zu Unrecht unterschrieben. Aber er ist ja auch kein Jurist…
Andreas
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Theorie und Praxis
Verfassungtheoretisch ist der Bundespräsident erster Mann im Staat. Dies hat aber nichts mit der realen Macht zu tun.
Die Verfassungspraxis hingegen sieht den Bundeskanzler oftmals als ersten Mann im Staat, weil dieser die meisten Kompetenzen hat.
Wer wirklich die Nummer eins ist, darüber kann man streiten. Manche behaupten auch es seien die großen Wirtschaftsunternehmen, die Banken, Illuminaten, Marsmenschen,…
Gruß,
Hannes