1 Monat Fahrverbot

Hallo zusammen!

Ich wurde wegen zu schnellem Fahren zu einem 1 Monat Fahrverbot verdonnert. Nun meine Frage: Kann ich die Behörden eventuell per
Schreiben dazu bewegen, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln oder ähnliches?

Ich bin auf den Führerschein angewiesen; habe jeden Tag eine Strecke von 130km zur Arbeit zu fahren. Öffentliche Verkehrsmittel sind faktisch nicht vorhanden (Eifel halt).

Das Ganze ist umso prekärer, da ich den Arbeitsplatz erst seit Mai diesen Jahres innehabe.

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht? Bin für jede Hilfe dankbar!

Gruß Sven

Hallo,

Du kannst normal mit der Behörde über den Zeitraum des Fahrverbots verhandeln, ihn also in Deinen Urlaub legen.
Und wenn Du z.B. von Mitte Dezember bis Mitte Januar Urlaub kriegst, wäre das sicherlich schon mal gut.

Oder: Wenn du denen glaubhaft machen kannst, dass Du ohne FS. Deinen noch recht neuen Job los wirst, ist vielleicht sogar mehr drin.

Ich denke aber, dass die „Verhandlungen“ ein Anwalt für Dich führen sollte.

Beste Grüße
Guido

Hallo Sven

In der Regel kommst Du um die 4 Wochen ohne Schein nicht drum herum. Ich habe allerdings schon von Fällen gehört, bei denen es Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Strecken gab (wahrscheinlich ähnliche Rahmenbedingungen).

Horst

Ich kann mir den Abgabetermin innerhalb von 4 Monaten aussuchen, da bisher noch nichts schwerwiegendes in der Richtung vorgefallen war.

Den Gang zum Anwalt will ich mir eigentlich ersparen. Kann ich mir sowieso nicht leisten.

Habe schon daran gedacht, den Behörden ein Schreiben bezüglich der Problematik zuzuschicken. Allerdings müsste ich das ja innerhalb 2 Wochen zuschicken.

Probieren kann man es ja, oder?

Hallo,

in meiner aktiven Busfahrzeit konnte ich durch Verdoppelung des Bußgeldes mich um das Fahrverbot „herumwinden“.

Anrufen, mit dem Sachbearbeiter der dortigen Bußgeldstelle höflich sprechen, auf das Problem aufmerksam machen und fragen, ob es möglich ist.

Nächstes mal eben nicht erwischen lassen, denn wer wegen Geschwindigkeitsdelikt 4 Wochen laufen soll, muß schon ne ganze Ecke (min 31 oder 41km/h) zu schnell gewesen sein, und ich selbst bin kein Langsamfahrer !

Ich fahre immer nur 20km/h schneller, daß es bezahlbar bleibt und keine Punkte gibt.

gruß
dennis

Moin,
Du bist also, innerhalb geschlossener Ortschaft mehr als > 25km/h
oder außerhalb geschlossener Ortschaft mehr als > 31km/h zu schnell gefahren.

Bußgeldkatalog - Aktualisierte Ausgabe - 2007/2008
https://www.ace-online.de/daten/Bussgeldkatalog_07_0…

Den Gang zum Anwalt will ich mir eigentlich ersparen. Kann ich
mir sowieso nicht leisten.

Bist Du nicht im ADAC oder ähnlichem Club?
Keine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?
Jetzt siehst Du, so unwichtig ist das garnicht.

Habe schon daran gedacht, den Behörden ein Schreiben bezüglich
der Problematik zuzuschicken. Allerdings müsste ich das ja
innerhalb 2 Wochen zuschicken.

Probieren kann man es ja, oder?

Ein freundliches Telefonat mit dem/der Sachbearbeiter/in kann hilfreich sein.
Das Gespräch entbindet nicht von der schriftlichen Äußerung zu dem Sachverhalt.
Die Fristen müssen eingehalten werden.

mfg
W.

Hallo W.

Du bist also, innerhalb geschlossener Ortschaft mehr
als > 25km/h

oder außerhalb geschlossener Ortschaft mehr als >
31km/h
zu schnell gefahren.

Ich weiß ja nicht wo Du diese Werte her hast, die sind auf jeden Fall nicht richtig und stehen selbst in dem von Dir verlinkten Bußgeldkatalog so nicht drin. Die Grenzwerte für Führerschein weg sind innerorts >30km/h und außerorts >40km/h.

Horst

Hallo,

Ich fahre immer nur 20km/h schneller, daß es bezahlbar bleibt
und keine Punkte gibt.

Denke aber dran, wer z.B. mit 70km/h Innerorts (oder mit 50km/h in einer 30er-Zone) einen Unfall (mit)verursacht, für den wird es auch teuer. Und das ist auch gut so!

Beste Grüße
Guido

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Ich war außerorts zu schnell. Innerorts kann ich mich Gott sei dank beherrschen.

@Wolfgang: Hinterher ist man immer schlauer.

Dann werde ich mein Glück mal versuchen und die Behörde anrufen…

Dankeschön an alle!

Gruß Sven

Moin,

Du bist also, innerhalb geschlossener Ortschaft mehr
als > 25km/h

oder außerhalb geschlossener Ortschaft mehr als >
31km/h
zu schnell gefahren.

Ich weiß ja nicht wo Du diese Werte her hast, die sind auf
jeden Fall nicht richtig und stehen selbst in dem von Dir
verlinkten Bußgeldkatalog so nicht drin.

Hier das Original vom BmVBS.

Bußgeldkatalog- Verordnung (BKatV) - (Stand: 01.08.2007) 690 KB
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1005853/Bussgeld…
oder Online: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalo…

Ich hab nur in Tabelle 1
Geschwindigkeitsüberschreitungen
a) Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a oder b StVO genannten Art, nachgesehen.

In der sind aber die „Personenkraftwagen“ ausgenommen. sry

Die Grenzwerte für Führerschein weg sind innerorts >30km/h und außerorts >40km/h.

Richtige Tabelle für Pkw ist:
c) andere als die in Buchstaben a oder b genannten Fahrzeuge

Beabsichtigte Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung - (Stand: 10.10.2008) 95 KB
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1055708/Beabsich…

Horst

mfg
W.

Hallo Sven,
in der heutigen Zeit keine Rechtsschutzversicherung zu haben ist für mich unvorstellbar. Du kannst jeden Tag von irgendwem aus irgendeinem Grund angezeigt werden. Und dann? Oder wenn Du einen Unfall baust etc.
Das ist am falschen Ende gespart. Überleg es Dir mal.
MFG
Hagen

Das ist leider nicht möglich. Wieso musstest du das auch riskieren? Kannst ja mal in einem Busgeldrechner gucken ob du drumherum kommst…

Gruß

___________
http://www.pkwfinden.de/

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