1% Regel bei nur geschäftlicher Nutzung des PkWs

Ich habe eine Frage zwecks der 1% regel bei Firmenfahrzeugen. Bin im AD tätig und fahre nie zu meinem Arbeitgeber und bin jeden Tag woanders, sodaß die km Pauschale zur Arbeitsstätte nicht möglich sind. Nun nutze ich das Fahrzeug nur geschäftlich und würde mir die 1% gerne vom Finanzamt wieder holen? Aber wie??

Fahrtenbuch führen. Sonst gibt es keine Möglichkeit.

Und dann bekommt man 1% vom Finanzamt?

Nein, dann wirst Du von vorn herein anders veranlagt. Fahrtenbuch ist beliebt bei Steuerprüfungen, sollten Unregelmässigkeiten festgestellt werden, droht trotzdem die1% Regel zu Berechnung.

Au ja, Au ja,

ich bin auch dafür, dass man Enno mit der besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung beglücken sollte. Hübsch fände ich auch beschränkte Steuerpflicht.

Schöne Grüße

MM

Das Fahrtenbuch führen wir über HR Works; habe auch pro Monat einen Nachweis wieviel km geschäftlich und das 0 km privat.
Aber wie und wo (Anlage N als Werbekosten??) beantrage ich die Rückerstattung der monatlichen Summe die ich beim Lohn bezahle?

Servus,

dafür gibt es keinen besonderen Antrag.

Grundsätzlich muss das Fahrtenbuch durch den Arbeitgeber ausgewertet und in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden - nur so kann der Geldwerte Vorteil von Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht frei werden. Dafür muss der Übergang vom pauschalen Ansatz zum Fahrtenbuch jeweils für ganze Kalenderjahre ausgesprochen werden, unterjährig geht nicht (würde jetzt per 01.01.2016 wohl noch akzeptiert).

Eine Verringerung des Steuerbruttos im Zuge der Veranlagung führt nicht zur Entlastung des Betrages, der als Sachbezug angesetzt wurde, von den SV- und KV-Beiträgen, die sind dann verloren. Für die Veranlagung zur Einkommensteuer kann man eine solche Verringerung des steuerpflichtigen Arbeitslohns formlos beantragen - dabei muss nachvollziehbar dargestellt und z.B. mit einzelnen Gehaltsabrechnungen belegt werden, welcher Betrag als Sachbezugswert für die private Nutzung abgerechnet worden ist und das Fahrtenbuch vorgelegt werden.

Um Werbungskosten geht es dabei nicht.

Schöne Grüße

MM

Ich bekomme sogar 2% vom Finanzamt, denn ich schreibe mein Fahrtenbuch auf Durchschreibepapier. Ein Original ein Durchschlag macht zweimal 1% gleich 2%!

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Und ich kenne einen in Mainz, der hat schonmal 24 % vom Finanzamt bekommen. Aber vielleicht war das auch umgekehrt.

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24 Durchschläge? Das schafft man nur mit einer IBM-Kugelkopf!

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