Daß sich der Fiskus die Privatnutzung
über die Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer ausgleichen
läßt, klingt irgendwo noch plausibel. Da aber beim Bafög das
Einkommen der Eltern ausschlaggebend ist, dieses eine Prozent
des Bruttolistenneupreises den Eltern jedoch nicht als reale
Einnahme zur Verfügung steht,
Wieso soll dieser Betrag nicht als reale Einnahme zur Verfügung stehen?
Damit wird doch nur pauschalisierend / typisierend ausgeglichen, daß die privaten Anteile der Ausgaben für Fahrzeugnutzung (Abschreibung, Reparaturen, Versicherung, Steuer und vor allem Treibstoff) den tatsächlichen Gewinn nicht mindern.
Die Einnahme hat also vor Abzug der - privaten - Kfz-Kosten zur Verfügung gestanden, nach Abzug dieser nicht, nach Hinzurechnung der 1% mtl. zum Teil doch wieder. Wieder rausrechnen ist nicht zulässig.
hätte ich gedacht, daß sich das
rausrechnen ließe. Vielen Dank für die Antwort!
Das wäre ja noch schöner und vor allem ungerecht gegenüber denjenigen, die die Fahrzeugkosten vollständig privat zahlen müssen, ohne damit irgendwelche Einkünfte mindern zu können.
Die 1%-Regelung stellt die Gerechtigkeit nicht in vollem Umfang her, zumindest aber einen bisweilen recht großen Anteil daran.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald