1% Regelung und Bafög

Hallo zusammen,

wird bei der Ermittlung des Bafög Anspruches eines studierenden Kindes der tatsächliche Gewinn eines selbständigen Elternteils zur Berechnung herangezogen oder der um den fiktiven Gewinn nach der 1% Regelung erweiterte?

Danke!

Gruss Goetz

Hallo,

wird bei der Ermittlung des Bafög Anspruches eines
studierenden Kindes der tatsächliche Gewinn eines
selbständigen Elternteils zur Berechnung herangezogen oder der
um den fiktiven Gewinn nach der 1% Regelung erweiterte?

Es geht um die private Nutzung eines PKWs dessen gesamten Kosten den Gewinn gemindert haben? Es handelt sich also nicht um eine fiktive Gewinnerweiterung, sondern um eine Korrektur eines zu niedrigen Gewinns.
Nach § 21 Abs. 1 BaföG ist die Summe der Einkünfte der Ausgangspunkt der Einkommensermittlung, also gehört auch die als Betriebseinnahme gebuchte private PKW-Nutzung zu dieser Ausgangsgröße. Diese Größe steht dann auch im Einkommensteuerbescheid, den das Amt eventuell sehen will. Den muss man also nicht selbst ausrechnen bzw. sich Sorgen machen.

Grüße

Ja, genau darum geht es. Das der Fiskus sich die Privatnutzung über die Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer ausgleichen lässt, klingt irgendwo noch plausibel. Da aber beim Bafög das Einkommen der Eltern ausschlaggebend ist, dieses eine Prozent des Bruttolistenneupreises den Eltern jedoch nicht als reale Einnahme zur Verfügung steht, hätte ich gedacht, das sich das rausrechnen liesse. Vielen Dank für die Antwort!

Gruss Goetz

Sachbezüge
Servus,

ob ein Wert als Zahlung oder als Sachbezug (PKW-Nutzung, Haustrunk, Freifahrten, Kohlendeputat, Lebkuchenbruch, Kost & Logis usw. usw.) zufließt, ist sowohl im steuerlichen als auch im hier gegebenen Zusammenhang gleichgültig.

Stell Dir mal einen Angestellten eines PKW-Herstellers vor, der sich sein Gehalt komplett in Autos (z.B. zwei oder drei Audi A6 im Jahr) auszahlen lässt: Würdest Du ihm ergänzendes ALG II bewilligen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Daß sich der Fiskus die Privatnutzung
über die Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer ausgleichen
läßt, klingt irgendwo noch plausibel. Da aber beim Bafög das
Einkommen der Eltern ausschlaggebend ist, dieses eine Prozent
des Bruttolistenneupreises den Eltern jedoch nicht als reale
Einnahme zur Verfügung steht,

Wieso soll dieser Betrag nicht als reale Einnahme zur Verfügung stehen?

Damit wird doch nur pauschalisierend / typisierend ausgeglichen, daß die privaten Anteile der Ausgaben für Fahrzeugnutzung (Abschreibung, Reparaturen, Versicherung, Steuer und vor allem Treibstoff) den tatsächlichen Gewinn nicht mindern.

Die Einnahme hat also vor Abzug der - privaten - Kfz-Kosten zur Verfügung gestanden, nach Abzug dieser nicht, nach Hinzurechnung der 1% mtl. zum Teil doch wieder. Wieder rausrechnen ist nicht zulässig.

hätte ich gedacht, daß sich das
rausrechnen ließe. Vielen Dank für die Antwort!

Das wäre ja noch schöner und vor allem ungerecht gegenüber denjenigen, die die Fahrzeugkosten vollständig privat zahlen müssen, ohne damit irgendwelche Einkünfte mindern zu können.

Die 1%-Regelung stellt die Gerechtigkeit nicht in vollem Umfang her, zumindest aber einen bisweilen recht großen Anteil daran.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

Ja, genau darum geht es. Das der Fiskus sich die Privatnutzung über die Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer ausgleichen lässt, klingt irgendwo noch plausibel. Da aber beim Bafög das Einkommen der Eltern ausschlaggebend ist, dieses eine Prozent des Bruttolistenneupreises den Eltern jedoch nicht als reale Einnahme zur Verfügung steht, hätte ich gedacht, das sich das rausrechnen liesse.

Naja, ist vielleicht keine reale Einnahme, dafür fehlt es jedoch gegenüber den anderen Leuten eben als reale Ausgabe. Insofern ist das sowohl bei der Steuer als auch beim BaföG in meinen Augen korrekt. Ich glaube das geht auch aus der Gehaltsabrechnung so hervor. Dort ist ja der private Nutzungsanteil Bestandteil des Bruttos. Ausgezahlt wird dann eben in Geld und teilweise in der privaten Nutzung des PKWs.
Ob ich nun 5500€ Gehalt habe oder 5.000€ plus 500€ privaten Nutzungsanteil ist da das Gleiche. Als Selbstständiger hat man sich das ja ohnehin vorher ausgerechnet und sich nur dann für die 1%Regelung entschieden, wenn sich diese lohnt.

Grüße