Hallo an alle Experten,
wenn jemand nach 30 Jahren als Arbeitnehmer zum 31.07.2008 gekündigt wurde und vom 01.08.08 bis zum 14.04.09 ALG I erhielt, dann vom 15.04.09 bis zum 25.06.09 wieder gearbeitet hat und anschließend wieder arbeitslos war (Ende April 2009 50 Jahre alt geworden!), zählt dann die Arbeitslosigkeit ab 26.06.2009 mit dem Bezug von 12 oder 15 Monaten ALG I?
Hallo,
wenn jemand nach 30 Jahren als Arbeitnehmer zum 31.07.2008
gekündigt wurde und vom 01.08.08 bis zum 14.04.09 ALG I
erhielt, dann vom 15.04.09 bis zum 25.06.09 wieder gearbeitet
hat und anschließend wieder arbeitslos war (Ende April 2009 50
Jahre alt geworden!), zählt dann die Arbeitslosigkeit ab
26.06.2009 mit dem Bezug von 12 oder 15 Monaten ALG I?
Für die am 01.08.08 beginnende Arbeitslosigkeit hat der Arbeitslose einen Bescheid über seinen Leistungsanspruch bekommen. Darin sind Dauer und Höhe des Anspruchs in Tagen und Leistungsbetrag pro Tag festgelegt. Dieser Leistungsanspruch gilt grundsätzlich für vier Jahre. In dieser Zeit kann sich der Anspruch durch Sperrzeiten verkürzen. Auch der Leistungsbetrag kann sich verändern, z.B. bei geänderter Steuerklasse oder durch eine generelle Anpassung der Leistungshöhe. Der Leistungsanspruch erlischt, wenn ein neuer Anspruch entsteht, siehe 2 Artikel weiter unten in diesem Brett.
Wenn also am 01.08.08 ein Anspruch auf 12 Monate mit einem Leistungsbetrag von x Euro bestand, und dieser nicht durch einen Änderungsbescheid verändert wurde, dann beträgt der Anspruch am 15.04.09 noch ungefähr 3,5 Monate. Am 27.06.2009 hat der Arbeitslose also noch Anspruch auf Leistungen von x Euro pro Tag für 3,5 Monate.
Das ist stark vereinfacht. Details findet man im Merkblatt für Arbeitslose. Oder man fragt bei der Hotline der AfA nach.
Gruß
R.
Hallo!
wenn jemand nach 30 Jahren als Arbeitnehmer zum 31.07.2008 gekündigt wurde und vom 01.08.08 bis zum 14.04.09 ALG I erhielt, dann vom 15.04.09 bis zum 25.06.09 wieder gearbeitet hat und anschließend wieder arbeitslos war (Ende April 2009 50 Jahre alt geworden!), zählt dann die Arbeitslosigkeit ab 26.06.2009 mit dem Bezug von 12 oder 15 Monaten ALG I?
Ich kann Dir nur noch einmal dasselbe antworten, wie zuvor per E-Mail (Löschmail):
Es bleibt bei den 12 Monaten, da nach Vollendung des 50.
Lebensjahres kein NEU-Anspruch entstanden ist, sondern lediglich der
alte Alg-Anspruch wiederbewilligt wurde. Erst wenn erneut irgendwann
ein Neu-Anspruch entstehen sollte (Voraussetzung wieder 12 Monate
Versicherungspflicht innerhalb von 2 Jahren), dann erwirbt man die
höher Anspruchsdauer.
LG
Jadzia