Ich weise in diesem Zusammenhang auf meinen Artikel weiter
unten hin:
/t/mein-kind-haut-mich/5639992/3
Hallo,
ich erlaube mir kurz aus dem Link zu zitieren:
"Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ "
Zuerst einmal möchte ich feststellen, dass demnach auch Blumenkinds Kind dieses Recht hat. Es wird dem armen Kind sicher ganz schön wehgetan haben, als es von dem „jungen Wilden“ an den Haaren gerissen wurde. Insofern hat der Haarereisser wahrscheinlich Glück gehabt, dass er nicht an ein älteres/stärkeres/draufgängerisches Kind geraten ist. Das hätte sich nämlich selbst revanchiert.
In meinen Augen hat die Mutter in diesem Fall nur versucht, Schadensbegrenzung zu betreiben. Ich sehe es z.B. als sinnvoll an, einem Kind, welches ich zig mal bei dem Versuch ertappe, auf eine heisse Ofenplatte zu greifen, lieber einen Klaps auf die Finger zu geben, als zuzusehen, wie es sich Verbrennungen zuzieht.
Allen, die sich nun verbal auf mich stürzen möchten, sei empfohlen, meinen Beitrag nochmal zu lesen, um zu erkennen, was genau ich geschrieben und was ich NICHT geschrieben habe (ich ahne nämlich schon, dass man mich gleich in die Kindesmisshandlerecke stellt…).
Ich fände es nämlich ganz praktisch, wenn man sich zu solchen Themen grundsätzlich entspannter austauschen könnte, z.B. wenn jemand von „Klaps“ spricht, diesen in der weiteren Diskussion auch als solchen annimmt und nicht als „schwere Prügel etc.“.
„Klaps“ ist eine schnelle und überraschende Bewegung, die nicht wehtut, sondern eben überrascht. Sobald „Klaps“ wehtut, ist es nicht „Klaps“.
Interessant finde ich, dass einige hier auch das Erheben der elterlichen Stimme als nicht angebracht betrachten.
(„Sebastian-Nicolas! Ich sage dir jetzt schon zum 5. Mal, dass du die Lena-Sofie nicht mit der Schere pieksen sollst! Also, wenn Du jetzt nicht hörst, dann… sage ich es dir eben noch ein 6. Mal!“)
Wohlerzogene Grüße von der Mutter von gewaltfrei wohlerzogenen Kindern,
Lotte