Mein Kind haut mich

Hallo!

Weise ihn doch auf Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes hin:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Vielleicht entgegnet er dir dann ja, dass das Grundgesetz für ihn garnicht gilt, da das von dir genannte Grundrecht nur „Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht [bindet]“ und er keinem davon angehört.
(Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes, http://dejure.org/gesetze/GG/1.html)

Doch du könnest ihm entgegenhalten, dass das Grundgesetz als oberste Rechtsnorm auf alle anderen Gesetze ausstrahlt und sich sein Gedanke zB in § 223 des StGB wiederfindet:
„(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Vielleicht solltest du ihn auch noch auf den zweiten Absatz hinweisen:
„(2) Der Versuch ist strafbar.“
(http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html)

Gruß
Paul