165,00 €-Job nur an 5 Tagen ausgeübt - Berechnung?

Guten Tag liebe Experten,

darf man insg. 165,00 € (als ALG-I Empfänger) verdienen, auch wenn man die Beschäftigung nur an 5 Tagen hintereinander ausgeübt hat?

Folgendes Beispiel zur Veranschaulichung:

Arbeitnehmer ist von 01.11. - 05.11.2010 angemeldet. In dieser Zeit arbeitet er 14 h à 8 € = 112,00 €.

Oder darf er nur max. 165,00/31 Tage x 5 Tage = 27,50 € anteilig verdienen?

Meine Meinung: unter 15h/Woche und max. 165,00/Monat, egal ob nur einen Tag oder den gesamten Monat gearbeitet und angemeldet.

Danke im voraus für eure Antwort!

Hi!

darf man insg. 165,00 € (als Alg-I-Empfänger) verdienen, auch wenn man die Beschäftigung nur an 5 Tagen hintereinander ausgeübt hat?

Ja.

Oder darf er nur max. 165,00 /31 Tage x 5 Tage = 27,50 € anteilig verdienen?

Nein, der Freibetrag wird niemals nur anteilig berechnet.

Meine Meinung: unter 15 h/Woche und max. 165,00 /Monat, egal ob nur einen Tag oder den gesamten Monat gearbeitet und angemeldet.

Damit hast Du Recht.

LG
Jadzia