18j.+17J. will gegen den Willen Eltern ausziehen!?

Hallo,

nachdem ich beim Jugendamt und etc. x verschiedene Aussagen erhalten habe, versuche ich hier mal mein Glück:

seit ca. 3 Jahren wohnen wir mit den Großelten zusammen in einem 2-Familienhaus. Bis dato lief es in unserer Familie rund - d.h. alle 3 Teenies packten zu Hause mit an und jeder hatte in der Familie seine Aufgaben, da ich voll berufstätig und mein Mann schwerbehindert 90% ist ( jedoch nicht pflegebedürftig.
Nun werden sie von den Großeltern „unterstützt“/aufgehetzt, dass es eine Zumutung ist, wie sie im Haushalt mithelfen müssen - das wäre aussschließlich Sache der Frau / bzw. des schwerbehinderten Vaters.
Es ist nun ein Krieg ausgebrochen aufgrund dieser „Erziehungsfragen“ ( obwohl diese das nichts anget!!) und wir sollen aus dem Haus ausziehen.
Zwei der Kinder 18J + 17J. wollen nicht umziehen und wollen bei den Großeltern bleiben ( hier ist es leichter + schöner).
Der 18J. hat auch keine Liust mehr auf Schule und ggf. will man uns dann auf Unterhalt verklagen!
Wie ist die Rechtslage - kann man uns auf Barunterhalt verklagen, obwohl wir Sachunterhalt anbieten - ist es wirklich in Deutschland so, dass wenn den lieben Kleinen mal was nicht passt, dass sie ihre Eltern erpressen können, indem sie ausziehen und sich das von diesen bezahlen lassen??( gemäß Aussagen Jugenamt vor Ort!!) Wer kann helfen / hat Erfahrung??

Hallo Chrisi,

eigentlich wärst du mit dieser Frage im Rechtsbrett besser aufgehoben.

Nun werden sie von den Großeltern „unterstützt“/aufgehetzt,
dass es eine Zumutung ist, wie sie im Haushalt mithelfen
müssen - das wäre aussschließlich Sache der Frau / bzw. des
schwerbehinderten Vaters.

Dann sollen die Großeltern mit anpacken, wenn es den Kindern nicht zuzumuten ist.

Es ist nun ein Krieg ausgebrochen aufgrund dieser
„Erziehungsfragen“ ( obwohl diese das nichts anget!!) und wir
sollen aus dem Haus ausziehen.

Wem gehört das Haus? Gibt es einen Mietvertrag?

Zwei der Kinder 18J + 17J. wollen nicht umziehen und wollen
bei den Großeltern bleiben ( hier ist es leichter + schöner).

Das 18J. Kind darf selbst bestimmen, wo es wohnt, das 17J. Kind nicht.

Der 18J. hat auch keine Liust mehr auf Schule und ggf. will
man uns dann auf Unterhalt verklagen!

Hm, eigentlich seid ihr bis zum Ende der 1. Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet, allerdings kann das Kind dies verwirken, wenn es seine Ausbildung schleifen lässt (Schule abbrechen und keine Ausbildungsstelle suchen etc.).

Wie ist die Rechtslage - kann man uns auf Barunterhalt
verklagen, obwohl wir Sachunterhalt anbieten - ist es wirklich
in Deutschland so, dass wenn den lieben Kleinen mal was nicht
passt, dass sie ihre Eltern erpressen können, indem sie
ausziehen und sich das von diesen bezahlen lassen??( gemäß
Aussagen Jugenamt vor Ort!!)

Ganz so einfach geht es mW nicht, Mithilfe im elterlichen Haushalt ist kein Grund, ohne eigene Mittel und ohne Notwendigkeit (Ausbildungsstelle weit entfernt oä) auszuziehen. Außerdem bleibt noch die Frage, ob ihr überhaupt wirtschaftlich leistungsfähig seid (sprich: zahlen müsstet).

Wer kann helfen / hat Erfahrung??

Am besten wohl die Experten im Rechtsbrett.
Übrigens sieht sogar das BGB die Mithilfe eines Kindes im elterlichen Haushalt nicht als Kinderarbeit (wie von Kindern gern behauptet), sondern als normale familiäre Gegebenheit an. Bei Bedarf such ich dir den Paragraphen raus. Den Großeltern empfehle ich, sich im Museum für mittelalterliche Überbleibsel konservieren zu lassen, die verstaubten Ansichten jedenfalls lassen den Gedanken zu (wobei: damals mussten die Kinder helfen).

Viele Grüße, Heike

Hallo,

habe gerade heute eine Entscheidung des OLG Brandenburg gelesen:

_Nicht nachvollziehbare Ablehnungshaltung der Eltern gegenüber dem Lebensgefährten des Kindes kann ein besonderer Grund für eine Änderung der Bestimmung des Unterhalts sein
Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 05.12.2005, Az. 9 UF 189/05

Der Wille des Kindes, ohne eine Bevormundung durch die Eltern sein Leben frei und selbstbestimmend führen zu können, stellt für sich alleine keinen besonderen Grund für eine Änderung der Bestimmung der Art der Unterhaltsgewährung im Sinne des § 1612 Abs. 2 S. 2 BGB dar. Das in pauschaler Weise abgegebene Angebot der Eltern, dem Kind Kost und Logis in ihrem Haus zur Verfügung zu stellen, stellt keine ordnungsgemäße Bestimmung gem. § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB dar. Die nicht nachvollziehbare Ablehnungshaltung der Eltern gegenüber dem Lebensgefährten des Kindes kann sich als besonderer Grund im Sinne des § 1612 Abs. 2 S. 2 BGB darstellen. Auch eine tiefgreifende Zerstrittenheit bzw. Entfremdung zwischen den Eltern und dem unverheirateten Kind stellt einen Abänderungsgrund im Sinne des § 1612 Abs. 2 BGB dar._

OK heisst auf deutsch:
Wenn das Verhältnis der Eltern zum Kind zerüttet ist, kann es den Eltern durch das Familiengericht auferlegt werden, den Unterhalt in bar an das Kind zu zahlen, auch wenn die Eltern Kost und Logis dem u. U. auch minderjährigem Kind anbieten

Also hier hängt es mal wieder vom Einzelfall ab…

Grüsse
dragonkidd

Hi,

Wie ist die Rechtslage - kann man uns auf Barunterhalt
verklagen, obwohl wir Sachunterhalt anbieten - ist es wirklich
in Deutschland so, dass wenn den lieben Kleinen mal was nicht
passt, dass sie ihre Eltern erpressen können, indem sie
ausziehen und sich das von diesen bezahlen lassen??( gemäß
Aussagen Jugenamt vor Ort!!) Wer kann helfen / hat Erfahrung??

wenn dir die Auskunft des Jugendamtes, und das hier:
/t/unfreiwillige-unterhaltszahlung-an-kinder/3538690
nicht so wirklich weiter hilft, könntest du dich nochmals nach anderen Infoquellen (z. B. ProFamilia, andere Abteilung der Jugendbehörde)umsehen, oder aber am Besten dich bei einem Anwalt informieren.

Wenn ihr geringes Einkommen habt, gehe auf’s Amtsgericht und hole dir einen ‚Beratungshilfeschein‘. Ein Beatungsgespräch wird einiges klären ist nicht unbedingt sooo teuer (über das kann man auch mit dem Anwalt verhandeln).

bye

Ganz im Gegenteil, die Kinder sind sogar gesetzlich verpflichtet sich angemessen an der Hausarbeit zu beteiligen. Das haben meine Kinder sogar in der Schule gelernt und waren nicht sehr beglückt darüber. Leider weiß ich jetzt den genauen Paragraphen nicht.

Suche Dir Hilfe z.B. bei ProFamilie. Wenn Du eigene Bemühungen zur Klärung des Problems nachweisen kannst, sieht Deine Lage vor dem Jugendamt besser aus. Ich glaub kaum, dass die Kinder eine Chance haben, wo jetzt Kinder möglichst bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern „versorgt“ werden sollen.

Das 18-jährige Kind wirst Du ziehen lassen müssen, sofern es selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann.

Gruß Kerstin