1km/h zu schnell

Jetzt mußich auch mal fragen:

Wenn jemand geblitzt wird, weil er zu schnell über eine Kreuzung gefahren ist und die Anhörung sagt „nach Abzug der Meßtoleranz 21km/h zu schnell“

Nur um gleich die Moralapostel aufzuklären: Die fiktive Kreuzung liegt an zwei Ausfallstraßen einer Großstadt, es ist elf Uhr abends wochentags und die Kreuzung ist auf 500 Meter taghell erleuchtet. Ja ich weiss, das kann der Fahrer ja nicht abschätzen usw.

Auf jeden Fall kostet das eine km/h jetzt über 60 Euro mehr.

Gibts da Kniffe gegen den 1km/h?

Hallo Bär,

der betreffende welche fuhr ja nicht 1km/h zu schnell, sondern 21km/h. Also, Schnabel halten und bezahlen. Alles andere ist sinnlos.

Ralph

Hallo

Gibts da Kniffe gegen den 1km/h?

Du meinst, die Messtoleranz sei mit 3 km/h um 1 km/h zu niedrig angesetzt? (In Wirklichkeit haben sie dich nämlich mit 24 km/h zu viel geblitzt.)

Nimm es hin wie ein Mann und stehe zu dem Fehler. Mit allem anderen machst du dich nur lächerlich und bekommst mit einem so begründeten Widerspruch als Querulant und Besserwisser womöglich noch liebend gern ein Strafverfahren aufgebrummt.

Gruß
smalbop

Hallo,

Nur um gleich die Moralapostel aufzuklären…

So eine Kreuzung gab es hier in der Nähe auch. Leider kam es da ca. einmal pro Jahr zu einem tödlichen Unfall - immer war überhöhte Geschwindigkeit im Spiel („vor dem komme ich schon noch durch“). Sobald man einen der Verunglückten kennt, sieht man die anfangs 70 später 50 km/h dort ganz anders. Inzwischen wurde es aber zu einem Kreisverkehr umgebaut und seitdem gab es keinen Unfall mehr (außer denen, die über die Insel fahren wollen).

Cu Rene

Drum hab ichs ja auch dazugeschrieben…

Ich bin kein 19jähriger Klempnerlehrling, der sich den Auspuff vom 3er BMW absägt und einen auf Fast and Furious für Arme macht. War schon wie ich sagte: In 500 Meter von vorne hinten und rechts nichts (links gibts ned) Habe jetzt fünf Jahre neben einer stark befahrenen Kreuzung gewohnt. Was passieren kann wenn „ach da komm ich vorher noch rüber“ und „ey Alder, ich brems doch nich für den da runter“ zusammentreffen hab ich mehrmals erlebt…

Hallo,

wie sagt man so schön: „knapp daneben ist auch vorbei“. Mehr als 20 zuviel ist kein Pappenstiel. Die Meßtoleranz geht dann noch ab. Den Rest würde ich sportlich sehen.

Was vorne und hinten ist, ist angesichts der Geschwindigkeitsbeschränkung egal.

Habe jetzt fünf Jahre
neben einer stark befahrenen Kreuzung gewohnt. Was passieren
kann wenn „ach da komm ich vorher noch rüber“ und „ey Alder,
ich brems doch nich für den da runter“ zusammentreffen hab ich
mehrmals erlebt…

Gerade deswegen solltest Du einsehen, daß man ohne weitere Diskussion zahlen solle.

Gruß
Jörg Zabel

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Sorry,

aber die Frage ärgert mich. Welche Kniffe soll es da geben?
Ich verstehe diejenigen, die Nachfragen über rechtliche Sachverhalte haben. Kein Verständnis habe ich aber für Fragen, die einzig und alleine darauf abzielen, wie man aus einem selbstverschuldeten Owi-Verfahren (dass man z.B. zu schnell war) trickreich herauskommt, um Geld oder Punkte zu sparen. Wie wäre es, wenn man sich bereits beim Autofahren Gedanken darüber machen würde? Und wenn man dann tatsächlich eine Qwi begangen hat, dann würde ich es sportlich sehen und zahlen und nicht nach „Kniffen“ suchen.

Gruss

Iru, der das mal loswerden wollte

aber die Frage ärgert mich. Welche Kniffe soll es da geben?

Hi,

warum ärgert dich diese Frage?
Es ist eine tragende Säule unseres Rechtssystems das sich der Betroffene gegen Anschuldigungen wehren kann. Ob er da die Wahrheit sagt oder lügt bleibt ihm vollkommen überlassen. Es ist sein vom Gesetzgeber zugestandenes Recht. Und wer Kniffe anwendet, die es übrigens gibt, nutzt nur das aus was der Gesetzgeber zugesteht.

Schuld muss nachgewiesen werden, und ich glaube nicht das Du Freude an einem Staat hättest der willkürlich strafen kann.

dann würde ich es sportlich sehen und zahlen und
nicht nach „Kniffen“ suchen.

Und ich sehe es sportlich einen kleinen Kampf mit den Behörden auszufechten.
Kann mir der Verstoß nachgewiesen werden, muss ich zahlen, kann er mir nicht nachgewiesen werden hat die Behörde geschludert. Keiner kann in einem freien Land dazu gezwungen werden den Kopf selber auf den Richtblock zu legen.

Schuld muss nachgewiesen werden, und ich glaube nicht das Du Freude an einem Staat hättest der willkürlich strafen kann.

Iru, der das mal loswerden wollte

Dito

Q-Gruß

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Gibts da Kniffe gegen den 1km/h?

Hi,

von Baer zu Bär,
es gibt schon Kniffe aber auch Stolperfallen.

Wirf mal einen Blick ins
http://www.radarforum.de
das sitzen die wo die Kniffe kennen.

Wenn ich die Kniffe hier schreiben würde, ich glaube nicht das ich die Kreuzigung überleben würde.

Gruß vom

Q-treibaer

Schuld muss nachgewiesen werden, und ich glaube nicht das Du
Freude an einem Staat hättest der willkürlich strafen kann.

dann würde ich es sportlich sehen und zahlen und
nicht nach „Kniffen“ suchen.

Und ich sehe es sportlich einen kleinen Kampf mit den Behörden
auszufechten.
Kann mir der Verstoß nachgewiesen werden, muss ich zahlen,
kann er mir nicht nachgewiesen werden hat die Behörde
geschludert. Keiner kann in einem freien Land dazu gezwungen
werden den Kopf selber auf den Richtblock zu legen.

Im UP ist es unstreitig, dass die Owi tatsächlich begangen wurde. Von daher sehe ich die Suche nach „Kniffen“ als eher „unsportlich“ an.

Schuld muss nachgewiesen werden, und ich glaube nicht das Du
Freude an einem Staat hättest der willkürlich strafen kann.

So ist es, aber seine Schuld ist doch bereits nachgewiesen. Es dreht sich doch nur noch darum, wie er den „Kopf aus der Schlinge“ bekommt.

Gruss

Iru

Hallo,

obwohl Irubis sicherlich nicht meiner Zustimmung bedarf, so sehe ich es aber durchaus ähnlich.
Natürlich wäre ein willkürlich strafender Staat, der keinerlei Rechtsmittel anbietet, keinesfalls wünschenswert.

Gleichwohl wäre es aber aus eine gewissen moralischen Gesichtspunkt heraus doch zu wünschen, dass Bürger mit einem gesunden Rechtsempfinden ausgestattet, sich solchen Fragestellungen ein wenig „ehrlicher“ nähern. Der Reflex ist nämlich nicht; „Mist gebaut - ich nehme eine angemessene Sanktion hin“, sondern „Mist gebaut - wie entgehe ich der Sanktion“.

Die Schieflage liegt hier in der Wahrnehmung des Staates als derjenige, gegen den man Ansprüche zu stellen hat, den man jedoch abzuwehren hat, sobald dieser Ansprüche stellt. Wenn es nur und ausschließlich darum geht, rechtliche Möglichkeiten bis zu Ende auszuschöpfen, dann sind solches nämlich die Grundlagen, die im Weiteren dazu führen, dass Schieflagen entstehen; juristisch in Ordnung, aber moralisch fraglich.

Mit gleichem Muster läßt sich nämlich auch erklären, weshalb so mannigfaltige Umgehungstatbestände genutzt werden, um nur ja an Dinge zu kommen, die einem „gesetzlich zustehen“. Da wird dann z.B. der Sohnemann in die Einliegerwohnung des Eigenheims verfrachtet, damit er zusätzliches Wohngeld beziehen kann (vgl. etwa K. Beck 02/09).

In beiden Fällen wird das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit nicht hinrechend beachtet.

MFG Cleaner

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Im UP ist es unstreitig, dass die Owi tatsächlich begangen
wurde. Von daher sehe ich die Suche nach „Kniffen“ als eher
„unsportlich“ an.

Hi,

ja, er hat es zugegeben. Es ist aber seine Entscheidung ob er sich kampflos fügt, oder ob er dagegen angeht.

So ist es, aber seine Schuld ist doch bereits nachgewiesen. Es
dreht sich doch nur noch darum, wie er den „Kopf aus der
Schlinge“ bekommt.

Wo ist seine Schuld nachgewiesen?
Er hat eine Anhörung mit dem Vorwurf bekommen und jetzt kann er sich dazu äußern. Er muss deswegen noch lange nicht als Fahrer feststehen.

Es kommt oft vor das statt dem Fahrer der Halter die Anhörung bekommt. Deshalb eben die Anhörung das derjenige sich gegen berechtigte/unberechtigte Vorwürfe wehren kann.

Im einfachsten Fall macht er nichts. Dann kann er abstreiten der Fahrer zu sein, er kann einen Personenkreis als mögliche Fahrer nennen, er kann auch jemand anderen den Bogen zum ausfüllen geben.

Erst wenn ein Richter sagt, Du warst es, dann ist er überführt, egal ob schuldig oder unschuldig. Anhörungsbogen ist kein Schuldspruch.

Q-Gruß

Gleichwohl wäre es aber aus eine gewissen moralischen
Gesichtspunkt heraus doch zu wünschen,

Hi,

Recht hat nichts mit Moral zu tun.

gesunden Rechtsempfinden ausgestattet, sich solchen
Fragestellungen ein wenig „ehrlicher“ nähern.

Wir sollten uns hüten sachliche Fragen mit emotionalen Antworten zu beantworten.

Der Reflex ist
nämlich nicht; „Mist gebaut - ich nehme eine angemessene
Sanktion hin“, sondern „Mist gebaut - wie entgehe ich der
Sanktion“.

Das liegt in der Natur des Menschen, und wie er damit umgeht muss jeder persönlich für sich treffen.
Es gibt viele die sich ungerecht abgezockt fühlen, rein subjektiv, wie soll er jetzt deinen Gedankengängen folgen.

dann sind solches nämlich die
Grundlagen, die im Weiteren dazu führen, dass Schieflagen
entstehen; juristisch in Ordnung, aber moralisch fraglich.

100 Punkte
Es ist aber der Fehler unseres Rechtssystems, nicht derjenigen welche Lücken nutzen. Justizia will es allen RECHT machen, schafft aber dadurch mehr Unrecht.

Mit gleichem Muster läßt sich nämlich auch erklären, weshalb
so mannigfaltige Umgehungstatbestände genutzt werden, um nur
ja an Dinge zu kommen, die einem „gesetzlich zustehen“. Da
wird dann z.B. der Sohnemann in die Einliegerwohnung des
Eigenheims verfrachtet, damit er zusätzliches Wohngeld
beziehen kann (vgl. etwa K. Beck 02/09).

Das ist zwar eine andere Baustelle, aber warum sollten die Leute die ein Haus besitzen anders gestellt werden als Leute die kein Haus besitzen.

In beiden Fällen wird das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit
nicht hinrechend beachtet.

Wir müssen damit leben das unser System so funktioniert. Und ich bin sehr für mehr Eigenverantwortung.

Q-Gruß

Q.E.D.

Recht hat nichts mit Moral zu tun.

Genau solche Sichtweisen sind es, die zwar de lege zulässig sind, die aber de facto über kurz oder lang die Funktionalität des Staates unterminieren.

Ich persönlich halte nicht allzu viel vom Rechtspositivismus, der einer solchen Haltung zu Grunde liegt und orientiere mich eher an John Rawls „A theory of Justice“.

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Der Reflex ist
nämlich nicht; „Mist gebaut - ich nehme eine angemessene
Sanktion hin“, sondern „Mist gebaut - wie entgehe ich der
Sanktion“.

Falsch

Im aktuellen Thread gehts nicht darum, eine angemessene Strafe anzunehmen, sondern darum, daß die starre Vorgabe „ab 21km/h“ gleich mal 60 Euro mehr kostet.

Welcher der Moralapostel würde es denn so „sportlich“ nehmen, wenn eine Politesse auf dem Strafzettel vermerkt:

Im eingeschränkten Halteverbot 3 Minuten 1 Sekunde gehalten, dann sofort losgefahren.

Bitte darauf HIER keine Antwort geben. Nur mal die Frage selber stellen, bevor man öffentlich lospoltert…

Ich poltere nicht los, sondern äußere lediglich eine persönliche Meinung, die ich, wie auch in einem anderen Post dargelegt, auch für rechtsphilosophisch fundiert halte (Rawls: „Theory of Justice“ hier insbesondere Kapitel 2: „Justice as Fairness“). In einem Brett, in dem rechtliche Fragen auf theoretischer Ebene behandelt werden, sollte dies aber m.E. auch durchaus gestattet sein. Wer dies als „poltern“ vielleicht sogar persönlich auffaßt, hat ein Problem, welches ich nicht zu dem meinigen mache.

Dass die in Rede stehende Vorgabe ärgerlich ist, bestreite ich keineswegs. Allerdings ist diese starre Vorgabe schlicht aus Praktikabilitätserwägungen erforderlich. Der Straßenverkehr bedarf der Regulierung, soviel dürfte unstreitig sein.
Ist es aber in diesem Falle eine Überschreitung „um 1 km/h“ (zur Erinnerung: Messtoleranz ca. 5km/h, Überschreitung 21 km/h ergibt Tachogeschwindigkeit ca. 76 km/h) und wird hier eine Ausnahme gemacht, so fragt im nächsten Fall jemand bei einer Überschreitung „um 2 km/h“ (echte 22 km/h), wieso denn hier keine Ausnahme gemacht würde, denn schließlich ist es doch lediglich eine Überschreitung „um 1 km/h“ zu demjenigen, der mit echten 21 kmh die Ausnahme erhält.
Dieses Spielchen läßt sich nun ad nauseam betreiben.
Eine Regulierbarkeit wäre unmöglich.

MFG
Cleaner

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Hallo!

Im aktuellen Thread gehts nicht darum, eine angemessene Strafe
anzunehmen, sondern darum, daß die starre Vorgabe „ab 21km/h“
gleich mal 60 Euro mehr kostet.

Und wir würdest Du das regeln, wenn Du König von Deutschland wärst? Vielleicht so, daß jeder, der nur 1km/h über der Grenze zum höheren Strafgeld liegt, die niedrigere Strafe zahlen muß? Und Du meinst, daß sich dann derjenige, der 2km/h über dieser Grenze liegt, nicht benachteiligt fühlt, weil wegen 1km/h mehr als der andere gleich die höhere Strafe zahlen muss …

Stell Dir die Frage mal selbst, bevor Du hier öffentlich lospolterst … :smile:

Gruß,
Max

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Du hast mir leider meine Frage noch nicht beantwortet, die mit den „3 Minuten und 1 Sekunde halten“.

Was ist denn nun? Wie würdest Du reagieren?

Wenn ich die Kniffe hier schreiben würde, ich glaube nicht das
ich die Kreuzigung überleben würde.

Ich hab auch Email :wink:

Finds aber allgemein schon lustig. Eigentlich wollte ich mich ja aus den Moralaposteldiskussionen rauslassen, aber ich lern es wohl nie…

Ich würde halt nur mal gerne wissen, wieviel von denen (so sie überhaupt Führerschein und Auto haben) sich in der Situation hinstellen würden und sagen „Ach ja klar, da hab ich ja den Fehler gemacht, da bezahlt ich doch dann nen Hunderter, ich bin da voll schuld Du und nimm das sportlich“ :o)

Hallo,

was denn nun? Im obigen post hattest du dir extra verbeten, dass auf diese Frage geantwortet würde! Jetzt möchtest du aber plötzlich doch eine Antwort? Poltern,ohne vorher zu denken, scheint mir aber etwas inkonsistent …

Zur Erinnerung dein Zitat:

Bitte darauf HIER keine Antwort geben. Nur mal die Frage selber :stellen, bevor man öffentlich lospoltert…

Aber damit die arme Seele ihre Ruhe hat. Üblicherwiese beobachten Politessen die Fahrezeuge im ruhenden Verkehr vorab so lange, dass keine Zweifelsfälle entstehen. Wenn sie also an das Fahrzeug herantritt, hat sie meist schon von einer Ecke aus schon geprüft wie lange ich stehe. Ich muss also, wenn auch sicherlich zähneknirschend bezahlen.

MFG Cleaner

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