Ich habe 2 Bußgeldbescheide (verschiedene Nr.) innerhalb 4 Wochen bekommen.
Sie haben das gleiche Aktenzeichen. Ist das korrekt ?
einmal Bußg.Bescheid Nr. 37/2017 und 17/2017
OWi § 121 abs.1 nr.6 SGB.
Der 2. Bescheid ist ein höhere Geldbetrag wie der erste , haben aber das gleiche Aktenzeichen.
Muss ich beide bezahlen oder ist dort ein Fehler unterlaufen.
Kann es daran liegen, dass du das erste Bußgeld nicht bezahlt hast und sich der Betrag deshalb erhöht hat? Ansonsten würde ich einfach bei der Behörde anrufen und fragen, was Sache ist.
Hallo,
Da weitere Informationen fehlen: Das kann schon sein.
Stell Dir vor, es wäre Deine Versicherung. Die bezieht sich auch immer auf die gleiche Versicherungsvertrags-Nummer. Es wäre schlimm, wenn diese bei jedem Brief an Dich geändert werden würde. Hier wird ein „Vorgang“ unter der gleichen Nummer „abgearbeitet“ . Das geschieht so lange, bis es erledigt ist.,
Wer kann das wissen, wenn nicht bekannt ist, was genau drin steht?
Wenn es Dir unklar ist, ruf am Montag bei der entsprechenden Stelle einfach mal an.
Gruß
Jörg Zabel
Servus,
jetzt wäre es noch interessant, ob sie sich auf die selbe OWi beziehen oder auf zwei verschiedene. Das steht in so einem Bescheid drinne, lies mal nach.
Wenn sich die zwei Bescheide auf zwei verschiedene OWi beziehen, musst Du sie beide bezahlen (falls Du die OWi begangen hast und die Bescheide auch sonst gerechtfertigt sind). Wenn sie sich auf die selbe OWi beziehen, kann es sein, dass Du nur den mit dem höheren Betrag bezahlen musst, aber das steht im Bescheid.
Falls Du Mühe hast, die Texte zu verstehen, mach von jedem der Bescheide einen Scan, schwärze alles, was Rückschlüsse auf Deine Person zulässt, und stell sie hier rein. Wir versuchen dann, den Inhalt der Bescheide auf einfache Sprache zu übertragen.
Schöne Grüße
MM
- Konkret: Hast Du mehrmals nacheinander den Beitrag zur Pflegeversicherung über sechs Monate zu spät bezahlt, oder nur einmal?
MM
Habe die Begründung hoch geladen.
wie erwähnt . 2 verschiedene Bußgeldnummern aber das gleiche Aktenzeichen
Danke für schnelle Antwort.
mehrmals.
Mir gehts auch nur darum ,ob ich beide zahlen muss ,weil nur ein Aktenzeichen für beide Bescheide vorhanden ist.
Aber es steht doch eindeutig da, dass du 2x über 6 Monate in Verzug warst, und immerhin haben sie das um 40 % gekürzt, weil du wohl inzwischen gezahlt hast, aber offensichtlich nachdem HanseMerkur das Versäumnis das 2. Mal gemeldet hat.
Hattest du das erste Mal das Bußgeld bezahlt?
Ist alles soweit richtig, möchte mich auch nicht da raus reden.
also muss ich beide bezahlen
ist doch erst gekommen. nach ca. 3-4 Wochen der 2. Bescheid
habe ich noch nicht bezahlt
Der erste Bescheid ist doch schon am 17.08. gekommen, wir haben heute den 7.10., das ist bald 2 Monate her!
der.1. 17.8 der 2. 25.09
Dann ruf am Montag bei der Behörde an und frag konkret nach.
Hier steht:
b. Der Täter hat den Bußgeldtatbestand des § 121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI verwirklicht, indem er mit 6 Monatsraten in Verzug geraten ist. Der rechtswidrige Zustand dauert fort, bis er die Prämien für diesen Zeitraum nachzahlt. Bezogen auf die 6 Monate liegt eine
Dauerordnungswidrigkeit als eine rechtliche Handlungseinheit vor, die erst beendet ist, wenn der Täter für diesen Zeitraum nachzahlt. Es ist somit Tateinheit (§ 19 OWiG) gegeben.
Rechtsfolge: Es ist nur eine Geldbuße festzusetzen.
c. Der Täter verwirklicht mehrfach den Bußgeldtatbestand des § 121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI, indem er mehrmals ohne zeitliche Unterbrechung mit der Entrichtung von je 6 Monatsprämien in Verzug gerät. Jeder sechsmonatige Prämienverzug stellt eine Dauerordnungswidrigkeit als rechtliche Handlungseinheit dar, die gesondert zu behandeln und zu ahnden ist.
Mehrere solcher Dauerordnungswidrigkeiten stehen zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 20 OWiG)*.
Rechtsfolge: Für jeden sechsmonatigen Prämienverzug ist eine gesonderte Geldbuße durch gesonderten Bescheid festzusetzen. Sofern nur ein Bescheid erfolgt, sind die Geldbußen für jeden sechsmonatigen Prämienverzug gesondert auszuweisen (Kumulationsprinzip).
Für jede erneute Zuwiderhandlung ist die Geldbuße entsprechend der Tabelle zu erhöhen.
Auf dich trifft c. zu, also musst du wohl beide Bußgeldbescheide bezahlen. Aber RUF AM MONTAG AN UND FRAG!
25.09. ist auch schon bald 2 Wochen her, ich frag mich, warum du so lange brauchst, um auf Bußgeldbescheide zu reagieren.
Alles richtig, weil ich weiß das ich selber schuld bin bez. war .
werde Montag mich bei der Behörde melden .
So wie es aus sieht werde ich wohl dann beide zahlen müssen.
Danke für die schnelle Antwort und ein schönes Wochenende noch
Hallo Bengelei,
du schreibst die beiden Bußgeldbescheide haben beide das gleiche Aktenzeichen.
Wenn ich noch richtig lesen kann, dann hat der Eine das AZ: 37/2017 und der Andere AZ: 17/2017 … das sind doch ganz klar 2 verschiedene Aktenzeichen - oder?
Außerdem bist du ja sicher nicht dumm und kannst den „Tatvorwurf“ DEUTLICH vom jeweiligen Bußgeldbescheid ablesen. Es steht dort alles sehr übersichtlich … ihnen wird vorgeworfen … am … in … um … folgende Verkehrsordungswidrigkeit begangen zu haben: xxx (da steht genau was dir vorgeworfen wird).
Grüße Bernd
Das ist die Nr. Bußgeldbescheid.
es steht aber nochmal extra ein Aktenzeichen auf Briefkopf. und der ist gleich
Da steht aber SGB im UP, nix mit Verkehrsrecht.
Data
Sehr verwirrend, jeder Bußgeldbescheid (wie ich gerade gelesen habe wegen Unterhalt) hat auch nur ein AZ.
So wie es jetzt für mich ausschaut, dann hast du 2 verschiedene Bußgeldbescheide bekommen … da lief aber irgend was schief (nicht bezahlt oder nicht reagiert), so dass die Behörde jetzt die Bußgeldbescheide zusammengezogen und ein echtes Verfahren mit eigenem AZ eröffnet hat.
Jetzt musst du echt Gas geben, bei Unterhalt kennen die keine Gnade … raz faz und du bis in Beugungshaft !
Ruf bitte SOFORT am Montag früh die Behörde an und frag genau was los ist.
Wenn du etwas nicht verstehst, dann so lange nachboren, bis du es verstanden hast!
Und frag vor allem, was du jetzt SOFORT tun musst !!!
Grüße Bernd