Hallo,
Hallo,
man stelle sich folgende Ausgangssituation vor:
Max Mustermann hat seit einigen Jahren einen schlecht
bezahlten Hauptjob. Da es hinten und vorne nicht reicht hat er
vor 1,5 Jahren noch einen Minijob (400,-) angenommen.
Da können einige Mitbürger ein Liedchen von singen 
Nun verliert er seinen Hauptjob, bekommt also, da keine
Kinder, nur 60% des letzten netto Einkommens, bezogen auf den
Hauptjob.
Das wären dann vermutlich 24 Monate schlecht bezahlte Arbeit. Gab es in den letzten 5 Jahren zuvor schon mal einen Job mit besserer Entlohnung, auch wenn zwischenzeitlich kurzzeitig ALG I beantragt werden mußte ?
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Ab Kapitel 4 könnte es interessant werden.
Ist es auch in diesem Fall so, dass nur 165 Euro des
Zweitjobs anrechnungsfrei sind?
Hier sieht das etwas anders aus, da der Minijob bereits VOR der Arbeitlosigkeit 1,5 Jahre lang ausgeübt wurde.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Ich weiß, dass es für den Fall, dass man neben seinem Job noch
eine selbstständige Tätigkeit ausübt, Ausnahmen gibt oder gab,
wenn diese Tätigkeit lange genug ausgeübt wurde.
Siehe oben genanntes Merkbaltt…
Würde der Minijob in einer solchen Situation entsprechend
angerechnet werden, würde ja der, der sich mit zwei Jobs über
Wasser hält schlechter gestellt, als der, der nur einen hat
und sich z.B. mit Überstunden sein Gehalt aufstockt.
Wie das ggf. dann noch mit Wohngeldanspruch aussehen könnte, weiss ich leider nicht, weil es davon abhängig sein könnte, wie hoch ALG I + Freibetrag ( Minijob ) gegenüber ALG II + angemessene Kosten für Unterkunft + HZG ausfallen würden…
Wie sieht es hier aus?
Neben den Angaben in den Merkblättern könnten meist die zuständigen SB in der Leistungsabteilung mit weiteren Details weiter helfen.
Grüße
S.J.
mfg
nutzlos