Hallo,
Hallo,
erst musst du mal schauen ob du wirklich noch 20 Tage
Resturlaub hast, dein Urlaubsanspruch verringert sich nämlich
wenn du nicht bis zum Jahresende arbeitest.
Nicht ganz. Laut Bundesurlaubsgesetz §5 hat der AN bei Kündigung nach dem 1.7. das Recht, den kompletten Jahresurlaub beim alten AG zu nehmen. Allerdings hat man dann beim neuen AG keinen Anspruch mehr für dieses Jahr.
Ein Aufhebungsvertrag macht die
Sache für beide Parteien natürlich immer am Einfachsten,
allerdings müssen auch beide Parteien mit einverstanden sein.
Das wäre in dem Fall aber vernünftig, da man nicht gleichzeitig 2 Lohnsteuerpflichtige Jobs nebenher auf der Lohnsteuer haben kann. Das könnte also Ärger geben.
Das Thema wurde übrigens schon mal diskutiert: /t/neue-stelle-im-alten-urlaub-antreten/3616369
MfG Menschenhändler
Grüße
Jessica