Neue Stelle im alten Urlaub antreten

Hallo zusammen,
ein AN hat ab 1. September einen neuen Arbeitsplatz.
Die alte Stelle dauert aber bis zum 15. September.
Da er noch Resturlaub hat höhrt er dort am 1. September auf und könnte die neue Arbeit beginnen.
Ist dies rechtlich zulässig?
Oder weiss jemand eine Lösung?
Oder hat man dann einen doppelten Vertrag und macht sich eventuell Strafbar?
Könnte der AN nicht die paar Tage umsonst arbeiten?
Würde er machen nur um die Stelle zu bekommen.
Gruß Marion

Hallo marion,

ein AN hat ab 1. September einen neuen Arbeitsplatz.
Die alte Stelle dauert aber bis zum 15. September.
Da er noch Resturlaub hat höhrt er dort am 1. September auf
und könnte die neue Arbeit beginnen.
Ist dies rechtlich zulässig?

Nein ist es nicht http://bundesrecht.juris.de/burlg/__8.html

Oder weiss jemand eine Lösung?

Alternative wäre ein Aufhebungsvertrag zu dem früheren Zeitpunkt.

MfG

Hallo marion,

ein AN hat ab 1. September einen neuen Arbeitsplatz.
Die alte Stelle dauert aber bis zum 15. September.
Da er noch Resturlaub hat höhrt er dort am 1. September auf
und könnte die neue Arbeit beginnen.
Ist dies rechtlich zulässig?

Nein ist es nicht http://bundesrecht.juris.de/burlg/__8.html

Und was passiert dem AN? Wenn er zunächst auf Lohnsteuerkarte 6 arbeitet, kommt doch der alte AG - wenn überhaupt - erst ziemlich spät dahinter, eine fristlose Kündigung käme also wohl zu spät.

Chrissie

Aga.

Und was passiert dem AN? Wenn er zunächst auf Lohnsteuerkarte
6 arbeitet, kommt doch der alte AG - wenn überhaupt - erst
ziemlich spät dahinter, eine fristlose Kündigung käme also
wohl zu spät.

Und dem neuen AG fällt auch nicht auf, dass sein neuer Mitarbeiter mit dem alten AG ein krummes Ding dreht? Steuerklasse 6 wäre ein sehr konkreter Anlass für mich, den AN zu fragen, wo er denn hauptberuflich tätig ist. „Och, Chef, das ist nur, weil ich meinen alten Chef ein bisschen bescheiße“ kommt sehr gut am ersten Arbeitstag …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

das hat doch mit bescheißen gar nichts zu tun.

Der Urlaub muss zur Erholung genutzt werden, damit die Arbeitsleistung nicht sinkt. Und das ist auch sehr gut so.

Bei einem Jobwechsel ist das doch ganz anders. Dem neuen AG kann man das so mitteilen, wie das ist und den alten interessiert es nicht. Wenn überhaupt, hat der neue AG doch ein Recht darauf, dass sich der AN erholt.

Die Lohnsteuerkarte kann man eh nachreichen.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
danke für eure Antworten.
Die Sache wird mit einem Aufhebungsvertrag geregelt.
Gruß Marion

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

das hat doch mit bescheißen gar nichts zu tun.

Der Urlaub muss zur Erholung genutzt werden, […]

Joh, erstens das. Zweitens bezahlt der alte Arbeitgeber für die Zeit, in der der AN Urlaub macht, im guten Glauben SV weiter. Wieso ist das kein Beschiss?

fragt sich Eillicht zu Vensre