Hallo Spongepop, Heinrich, Forum,
habe mal kurz gegoogelt und dies gefunden:
http://www.biologie.de/biowiki/Diskussion:open_mouth:radour-su…
http://www.deutsche-stimme.de/Ausgaben2004/Sites/10-…
ich weiß nicht, wer Recht hat, jedenfalls gibt es
unterschiedliche Aussagen dazu.
Nur zur Information:
„www.deutsche-stimme.de“
Wer sich mal die Mühe macht, ins Impressum dieser Webseite zu schauen, der wird dort folgenden Eintrag finden:
Verlag
Deutsche Stimme Verlags GmbH
Mannheimer Straße 4
01591 Riesa
Herausgeber
NPD-Parteivorstand
Seelenbinderstraße 42
12555 Berlin
Was von dieser Quelle zu halten ist, kann man sich vorstellen. Jedenfalls keine kritische Auseinandersetzung mit den Ereignissen von damals.
„www.biologie.de“
Im Großen und Ganzen wird dort genau das Heruntergebetet, was die ehemaligen SS-Mitglieder nach dem Prozess 1953 in Bordeaux verkünden. Ergo nichts anderes als eingefärbte Meinungen.
Zum dort wie auch auf der Webseite der „Deutschen Stimme“ genannten Vincent Reynouard meldet das „lexikon.idgr“, Reynouard sei 1991 bereits wegen Verbreitung von holocaustleugnenden Schriften verurteilt worden. 1997 veröffentlichte er das Buch „Le Massacre d’Oradour“, in dem er das Massaker der Resistance anhängte. Das Buch wurde kurz nach Erscheinen vom französischen Innenministerium indiziert. In Deutschland erschien das Buch im Druffel-Verlag, einem rechtsextremistischen Verlag von Gerd Sudholt. Reynouard unterhält Beziehungen zu Rechtsradikalen wie Andreas Röhler oder den italienischen Neonazis „Nuovo Ordine Nazionale“. Im Winter 2000/2001 brachte Reynouard ein Video zum Thema seines Buches heraus und schickte es an die beiden letzten Überlebenden des Massakers von Oradour sowie an zahlreiche andere Dorfbewohner. Dafür wurde er verklagt und wegen Leugnung von Kriegsverbrechen zu drei Monaten Gefängnis und weiteren neun Monaten auf Bewährung verurteilt. In der Berufungsverhandlung wurde die Strafe auf sechs Monate Gefängnis und 18 Monate Bewährung angehoben.
Reynouard scheint mir auch nicht gerade jemand, der besonders selbstkritisch mit den Ereignissen umgeht und als mögliche Quelle recht unzuverlässig, da ideologisch verbrämt.
Wie Wikipedia aussagt,
scheinen Unterlagen gesperrt zu sein bis 2054. Zitat Wikipedia
(Oradour):
Spätestens seit dem französischen Prozess von 1953 wird das
Massaker von Oradour von deutschen und französischen
Rechtsextremisten propagandistisch bearbeitet.
Übereinstimmende wesentliche Punkte der Propaganda sind die
nicht weiter untersuchte Behauptung, dass in der Kirche
Sprengstoff des französischen Widerstandes, wie in anderen
Orten damals ebenfalls, gelagert habe und dessen Explosion die
Toten verursacht habe, sowie dass die Akten darüber durch
Geheimhaltung und Sperrfristen noch heute der
Geschichtsforschung entzogen bleiben. Die Tatsache, dass kein
behaupteter Täter in Frankreich für Oradour bestraft wurde,
wird ebenfalls von Rechtsextremisten besonders herausgestellt.
Dieser Abschnitt besagt nur, wie die rechte Propaganda arbeitet, aber nichts zu den tatsächlichen Ereignissen.
Es ist doch recht interessant, dass nicht einer der Beschuldigten im Prozess von 1953 einen der heute genannten Punkte angesprochen hat. Da fragt man sich doch, wieso.
Also, man kann ja alles abstreiten. Gehen wir mal davon aus,
daß Kämpfe und weitere SS-Soldaten ermordet wurden. Gehen wir
weiter davon aus, daß ein Kriegsverbrechen seitens SS
stattfand. Dann war dies das Kriegsverbrechen von Diekmann.
Der wurde degradiert und ein Kriegsgerichtsverfahren war gegen
ihn eingeleitet. Das scheint aufzuzeigen, daß die SS-Führung
keinerlei Kriegsverbrechen zuließ. Was nachdenklich macht: Die
Männer von Oradour wurden (wahrscheinlichst) in versch.
Scheunen füsiliert. Das war Kriegsrecht (Nichtkombattanten/
Partisanen standen außerhalb Völkerrecht/ Genfer Konvention
Artikel 3 der Haager Landkriegsordnung:
„Die bewaffnete Macht der Kriegsparteien kann sich zusammensetzen aus Kombattanten und Nichtkombattanten. Im Falle der Gefangennahme durch den Feind haben die einen wie die anderen Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangene.“ -> also nix erschießen!
Artikel 23 der Haager Landkriegsordnung:
„Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt:
b) die meuchlerische Tötung oder Verwundung von Angehörigen des feindlichen Volkes oder Heeres,
c) die Tötung oder Verwundung eines die Waffen streckenden oder wehrlosen Feindes, der sich auf Gnade oder Ungnade ergeben hat
h) die Aufhebung oder zeitweilige Außerkraftsetzung der Rechte und Forderungen von Angehörigen der Gegenpartei oder die Ausschließung ihrer Klagbarkeit“. -> also nix erschießen!
Die Einwohner Oradours waren Angehörige eines feindlichen Volkes. Sie waren unbewaffnet. Sie leisteten keinen Widerstand.
Selbst wenn sie Widerständler gewesen wären, hätte man sie vor Gericht stellen müssen. Artikel 8 der HLKO:
„Die Kriegsgefangenen unterstehen den Gesetzen, Vorschriften und Befehlen, die in dem Heere des Staates gelten, in dessen Gewalt sie sich befinden.“
Sie einfach zu erschießen ist mindestens Lynchmord - und das ist ein Kriegsverbrechen.
Zudem rückten m.W.n. die ca.
140 SS Soldaten (1 Kompanie) Richtung Oradour mit MG und MP
aus, aber nicht mit Sprengstoffkisten, Granatwerfern oder
Panzern.
Wo steht geschrieben, dass Sprengstoffkisten, Granatwerfer oder Panzer eingesetzt wurden?
Die Frauen und Kinder wurden in die Kirche getrieben, dann wurde auf sie durch die offene Kirchentür mit vollautomatischen Waffen gefeuert und Handgranaten in das Innere der Kirche geworfen. Die Kirche geriet dadurch in Brand.
Zitat aus dem Vernehmungsprotokoll des Prozesses von 1953.
Vorsitzender: „Welche Brandsätze wurden verwendet?“
Boos: "„Wir haben Handgranaten gehabt. Wir haben auch geballte Ladungen hergestellt, immer eine Handgranate in die Mitte und die anderen drum herumgebunden. Die haben wir dann in die Häuser geworfen.“
Anmerkung von mir: Mit so einer geballten Ladung war ein Soldat in der Lage, einen Kampfpanzer im Nahkampf auszuschalten.
Aussage des Angeklagten Graff:
„Dann wurde ich zur Kirche geschickt. Ich musste Reisig hineintragen. Es war schon ein großer Haufen sonstiges Brennmaterial drin.“
Kein Wunder, dass die Kirche so gut brannte.
Zum franz. Prozeß: Prozeßakten über Verhöre
liegen unter Verschluß bis 2054.
Wer behauptet das? Kannst du konkrete Quellen nennen oder berufst du dich auf auf die Veröffentlichungen von Taege, der so etwas im „Freiwilligen“, einem Blatt der „Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS (HIAG)“?
Beim Barth-Prozess 1983 hat die französische Staatsanwaltschaft alle Akten und Protokolle des Prozesses von 1953 zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang hat die DDR-Staatsanwaltschaft auch den Generalstaatsanwalt in Hamm kontaktiert, um an die Aussagen von Lammerding, Stadler, Kahn, Okrent und Weidinger zu kommen. Da ist nichts unter Verschluss.
Kannst du eine seriöse Quelle nennen, nach der die französichen Prozessakten unter Verschluss gehalten werden?
Kriegsgerichtsverfahren wurde umgehend eingeleitet.
Diese Kriegsgerichtsverfahren wurde eingeleitet, weil es zu Unruhen über das Massaker von Oradour in der französischen Bevölkerung kam. Und weil Marschall Petain wegen dieses Massakers direkt beim Oberbefehlshaber West, von Rundstedt, vorstellig wurde und Aufklärung verlangte. Geschehen ist außer ersten einleitenden Nachforschungen durch SS-Divisionsrichter Okrent nichts.
Grüße
Heinrich